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Hiesige s.^sEingesandt.)

Die von den drei Gesellschaften Museum, Bürgergesellschaft und Liederkranz für nächsten Montag beabsichtigte Frühlingsseier scheintwenige Kritiker ausgenommen beijdem Publikum Anklang zu finden., und es ist insofern eine allgemeine Betheiligung möglich gemacht, als auch Solche, die keiner der genannten Gesellschaften angehören, sich'durch deren Mitglieder Eintrittskarten verschaffen können. Ohne Lösung dieser Karten von Seiten der Angehörigen der Kinder ist eine Betheiligung der letzteren allein nicht zuläßig, ebenso ist es nicht gestattet, daß eine Familie die Kinder anderer Familien mitnimmt. Wer seine Kinder an der Feier Theil nehmen lassen und ihnen dadurch eine Freude bereiten will, der löse für sich selbst und soviel als möglich für seine erwachsenen Familien­angehörigen (Kinder unter 14 Jahren sind frei) Eintrittskarten), welche bis Donnerstag Mittag bei den Herren Georgii, Hei­ler und Thudium zu haben sind.

Tagesereignisse

Ulm, 21. Juni. In ver gegenwärtig hier befindlichen großen Menagerie der Wittwe Renz traf eine schon lange Zeit in deren Dienst stehende Elsäßerin folgender Unfall. Dieselbe ging mit einem Wassergeschirr, wie sie täglich und schon tausendmal ge- than, in dem Gange, der zwischen dem Zuschauerraum und den Käfigen entlang führt, an einem der Leoparden vorüber. Blitzschnell griff dieser zwischen 'den Stäben heraus, packte sie am Hinterkops in den Zöpfen, riß sie ans Gitter und schlug ihr die Klauen ins Gesicht. Sie wurde schnell befreit, war aber nicht unbedeutend verwundet; das untere Augenlied war völlig zerschlitzt, und tiefe Risse in der Wange werden ihr wohl ein bleibendes Andenken an die schreckliche Umarmung hinterlassen. Glücklicherweise blieb der Augapfel unverletzt.

Mit Rücksicht auf das am. 28. und 29. d. M. in Oeh rin­gen abzuhaltende Liederfest wird die Giltigkeitsdauer der am 27. und 28. Juni auf die Station Oehringen gelösten Retourbillete verlängert, wonach dieselben bis zum 1., beziehungsweise 2. Juli einschließlich gelten.

Tagesordnungen der Schwurgerichtshöfe zu Ludwigsburg und Biberach im zweiten Vieiteljahr. 1) Zu Ludwigsburg: den 25. Juni Anklägesäche gegen den Korbmacher Johann Röhrte von Murrhardt und Genossen, wogen mehrfacher Anzündung von Waldungen; den 26. und 27. Juni gegen Pauline Hölderlin von Großaspack, OA. Backnang, wegen Kindsmords; den 30. Juni und folgende Tage gegen den Wirth Ludwig Geiger und 2 Ge­

nossen von Geisingen, OA. Ludwigsburg, wegen Todtschlags. 2) Zu Biberach: den 25. bis 27. Juni gegen Georg Pfleghar von Unterankenreute und Genossen wegen Tödtung in Raushändeln ; den 30. Juni gegen Joseph Anton Neuner von Gebrazhofen,. Leutkirch, wegen Verführung zur Unzucht; den 1. bis 3. Juli ge­gen Joseph Rettich von Ensdorf, OA. Riedlingen, und Genossen wegen Brandstiftung: den 4. Juli gegen Carl Liefard von St. Margarethen, Kantns St. Gallen, und Genossen, wegen Anzün­dung; den 6. Juli und an einigen folgenden Tagen gegen David Linder von Gießen, OA. Tettnang, wegen zweier Verbrechen des Raubs und zweier der Nothzucht; nach Beendigung der letztge­nannten Verhandlung gegen die flüchtige Marie Amantie Kopp, geschiedene Kunz, von Güttisbergwald, Kantons Zürich, wegen Kindsmords. - '. (St.-A.)

Frankfurt, 18. Juni. Die vereinigten holsteiniscken Aus­schüsse haben in der heutigen Bundestagssitzung eine Aufforderung" an Dänemark beantragt, die K. dänische Verordnung vom 30. März außer Wirksamkeit zu setzen. Wenn binnen sechs Wochen keine befriedigende Rückäußerung Seitens Dänemarks erfolgt, würden dann die Ausschüsse, im Fall der Annahme des Antrags, weitere Maßregeln (Bundesexekution) vorzuschlagen haben.

Leipzig, 18. Juni. Von den 63 deutschen Eisenbahnver-> Wallungen haben 46 für das bevorstehende deutsche Turnfest Fahr­preisermäßigungen unter verschiedenen Modifikationen eintreten las­sen. Die meisten von ihnen gewähren freie Rückfahrt. Unter den 13 Bahnverwaltungen, die direct jede Fahrpreisermäßigung aus­geschlagen haben, befinden sich alle preußischen Staatsbahnen.

Berlin, 18. Juni. In der heutigen Sitzung der hiesigen ^ Stadtverordneten wurde der Antrag der Kommission über das Re- script der Potsdamer Regierung (Verbot der Ausführung des Be­schlusses der Stadtverordneten, Absendung einer Devutatioa an den König in der Verfassungsangelegenheit betr.) mir 65 gegen 10 Stimmen angenommen. Beantragt wurde:die Beschwerde bei dem Ministerium durch alle Instanzen zu verfolgen und sich schließ­lich nötigenfalls mit derselben auch, an den König zu wenden. Sollte aber der Empfang der Deputation und die Adresse defini­tiv verweigert werden, so würden die Stadtverordneten in der Zu­kunft auch Deputationen und Adressen bei Gelegenheit von Neu­jahrsfesten, Geburtstage« oder ähnlichen Gelegenheiten nickt ab­senden." Der Magistrat soll eingeladen werden, sich dem Beschlüsse anzuschließen oder die Beschwerde Namens der Stadtverordneten bei den bezeichneten Instanzen zu verfolgen. Gestern und vor­gestern hat eine Ccnseilberathung unter Vorsitz des Königs statt-