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Amts- und InteUigenzblatt für den Pezirk.
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Nro. 7 .
Mittwoch, den 28. Januar.
1863
Amtliche Dekanntmachllngcn.
An die Ortsvorsteher.
Tie Protokolle über die' letzte Wegschau werden denselben mit dem Aufrrag zugefer- ligt, sür die Beseitigung der vom Wegmcister bezeichneten Mängel niit Nachdruck Sorge zu tragen und binnen 3 Monaten über den Vollzug unter Einsendung der Protokolle zu berichten.
Calw, 23. Januar 1863.
Kön. Oberamt. >
Sckivpert. !
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(5 a l w. j
Auswanderung. i
Der ledige Bierbrauer Christian Gom-, mel von Stammheim will nach Frankreich auSwandern und hat die verfassungsmäßige Bürgschaft geleistet.
Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, aus die Wahrung ihrer Ansprüche an den Auswanderer innerhalb 20 Tagen Bedacht z« ncl-mcii, widrigenfalls sie die aus de- Unterlassung entspringenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben.
Den 23. Januar 1863. >
Kön. Oberamt. f
Schippert.
' Calw.
Aufforde r u n g.
Michael Volle von Weltenschwann Hai wiederholt um Verleihung des persönlichen Rechts zum Ausschank von Wein, Bier, Most und Branntwein nachgesucht.
Wer Einwendungen dagegen zu machen hat, hat solche binnen 10 Tagen bei dem Schulthijßenamt Altburg oder bei dem Oberamt vorzubringen.
Ten 24. Jan. 1863.
Kön. Oberamt.
Schippert.
Die Centralstelle für die Landwirthschast an das K. Oberamt mit» den landw. Be- zirkö-Vertin Calw.
In dem Haupt-Finanz-Etat 18°Vse sind, Wie in früheren Jahren, Geldmittel zur Förderung größerer landwirthschaftlicher Verbesse rungen, namentlich zweckmäßiger Ent- und Bewässerungs-Anlagen, Felderdrainirungcn, Bachregulirungen, Feldweganlagen, Felderein- thcilungen und Zusammenlegungen bestimmt worden.
Für die Verwilligung von Beiträgen aus diesemFonds sind folgendeGrundsätzeaufgestellt:
1) Die Beiträge werden nur zu bedeuten
deren, nach einem zweckmäßigen Plan
eingeleiteten und hiedurch der betreffen
den Gegend zur Nachahmung und zum Muster dienenden Unternehmun gen geleistet werden. Als solche werden namentlich angesehen: a) Die Anlage von Kunstwiesen, sowohl nach den Regeln des Rücken- als des Hangbaus;
!>) die kunstgerechte Trockenlegung und die hiedurch möglich gemachte nachhaltige öconomische Be Nutzung versumpfter ober doch allzu
das Unternehmen zu Ende gebracht ist und die Centralsftlle sied von der gelungenen Ausführung Ueberzeugung verschafft haben wird.
Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die landwirthschastlichen Vereine insbesondere von solchen Bezirken, in welchen bisher in den fraglichen Beziehungen nichts oder nur wenig geschehen ist, es sich in jeder Weise werden angelegen fein lassen, auf Einführung der mehrerwähnten Verbesserungen-, welche .den Ertrag der Grundstücke und ihren Ca- feuchter Grundstücke, inöbesonderewitalwerth wesentlich erhöhen und zugleich auch mittelst Anwendung unierir- manckfachen nutzbringenden Arbeitsstosf für diseb er R öorenzüge (Drainage); die ärmere Volksklasse darbieten, mit allem
Nachdruck hinzuwirken.
Stuttgart, 12. November 1862.
Oppel.
die mit Bewässerung und Entwässerung in naher Verbindung stehende zweckmäßige Leitung und Regulirung von Bach- und kleine r e n F l u ß b e t te n, wodurch nicht nur den unter a und d genannten Verbesserungen vorgearbeitet, jondern auch Land ,ür die Cultur gewonnen und nebenbei die Anpflanzung passender Holzarten und somit der in manchen Gegenden dringend gebotenen Vermehrung des Brennmaterials we senllich Vorschub geleistet wird; ck) die zweckmäßige Herstellung . von ieeldwegan lagen, Felder- eintheilungen (Markungs Bereinigung und Güterzusammen- legungen nach den Andeutungen der den Vereinen unterm 8. Mai 1854 mitgctheilten „M usterpläne."
2) Tie Größe der einzelnen Unterstützungen wird nach den Opfern, welche die Durchführung solcher Verbesserungen erfordert, bemessen und mit besonderer Würdigung der Ausdehnung, Schwierigkeit. Zweckmäßigkeit und der Verdienstlichkeit des betreffenden Unternehmens im Ganzen festgestcllt werden.
In der Regel erstrecken sich übrigens die Beiträge höchstens auf die Koste» der Voruntersuchung und Plancnlwer- fnng, sowie auf die Kosten der Leitung und Beaufsichtigung des betreffenden Un ternebmens; auch beschränken sie sich, wenn nickt besondere Umstände eine Ausnahme bedingen, auf die ersten dicßfäl- ligen Verbesserungen, welche in einem Bezirke zur Ausjührung kommen.
3) Tie Gesuche um Unterstützungen sind unter Beischluß genauer, von öffentlich anerkannten Sachverständigen verfaßten oder geprüften Pläne und Kostcn-Ucber schläge und mit Gutachten des zustän digen landwirthschastlichen Vereins an die Ceniralstclle einzusenden.
T ie Zahlung der Beiträge erfolgt, sobald
Calw.
Bekanntmachung.
Gemäß Art. 11 des Gesetzes vom 19. Mai 1852 ist GemeinderathK uderin Stammheim als Agent sür die Berlinische Feuer- Versicherungs-Anstalt bestätigt worden.
Derselbe ist an die Stelle des bisherigen Agenten, Werkmeister Riecker in Calw, getreten.
Den 26. Januar 1863.
Kön. Oberamt.
Schippert.
2)1. Liebelsberg.
Ban - Akkord.
Tie hiesige Gemeinde beabsichtigt der Ortsgasse entlang Kandel Herstellen zn'lassen. wovon sich der Kostenvoranschlag wie folgt berechnet:
1. Dohlen:
200 fl.
n) Maurerarbeit b) Zimmerarbeit
o) Schmiedarbeit U. Kandel
6) Pflasterarbeit o) Jnngcmein
14 fl. P f l a st e r: 897 fl 100 fl.
18 kr. 27 fl. 30 kr.
— kr.
45 kr.
— kr.
zus. 1239 fl. 33 kr. Es werden nun tüchtige Unternehmer zur Akkords-Verhandlung auf
Montag, den 2. Februar, Nachmittags 2 Uhr,
auf's Rathhaus nach Liebelsberg hiermit ein- gcl*den.
Im Auftrag des Gemeinderaths:
O.A.-Wegmcister Werner.
M a r t i n s in o os, Oberamts Calw.
Bau-Akkord.
Zu Wcrdirung von 8 Tohlcn in gen, Ort, wovon sich der Uebcrschlag