ch habe stets bas

den Schwur, ig meines Lebens! Augen, als ob er

Erregung, Sie übe es mir sauer njbahn als armer ir nichts, ich gebe

- aber meine Ehre ttung, welche ich :r Tod des Freun- erzt mich die Be­ll nein, cs ist ja chtigcn Dienst ge- :n Gedanken nicht

Stuhl zurück, end.

welche durch den i.

zfältig zu forschen.

Sie ziehen die Me Ihnen, waS Sohn Brander's Sie vor leichtsin- rzu, denn ich bi«

n nahe. Die in Erschütterung über er jetzt am seinem chen Kräfte ausge- ng aus, welche ihn rgriss er den Kops, lte.

des Schmerzes, Mutter, für die sorgen!

!, welche ihn auz Hute, um sich zu

Ihr Vater verwal- hat ein Unsall der bravste Mann i über den Kopf . . . Ehre des Namens

meines Vaters alle bei der Sie bethei- ! ordnen wissen, zum Tode erreichte Kurz erzählte er er Doktor schüttelte

chüttert, Ihr Vater i'e davon har, wirst

(Fortsetzung folgt.)

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atstasscn-Verwatt«a§

Goldmünzen.

»erlich er EonrS: ten . . S fl. 45 kr.

erllcher EourS:

. . . . 5 fl. 32 kr. -

en . . . 9 fl. 54 kr.

. . . . 9 fl. 37 kr

icke ... 9 fl. 2l kr.

15 November iK62. kassenverwaltung.

Das Lnlwcr kvochen-

bllilt ersä'einl n'o.l ent- li-v ^weiiiial. n-» Mittwoch u Samstng. ÄbonnementspreiökoN'- j>ilirl.54kr..durchdiePo!i

bezogen in Württemberg

t fl. 15 kr. Einzelne Nninniern koflen 2 kr.

er Wochenblatt.

Amts- und InteUigenMatt für den Bezirk.

In Ealw abonnirl man bei der Redaktion, au«- wärtö bei de» Bolen oder dem nöcbstgelege- ne» Pvitaii.t. Die Eiiirückongogebnbr be­trägt 2 !r. fiir die drei­spaltige Zeile oder deren Raum.

Samstag, den 29. November.

1882 .

Amtliche Deklimitmachungcn.

Lrhrlnrs für Schäfer in Hohenheim.

Um den Angehörigen des Schäferstandes Gelegenheit zu geben, über verschiedene wich­tigere Zweige ihres Berufs eine rationelle, ans die Fortschritte des Schäfcrciwcsens und der Wvllindu»rie berechnete Belehrung zu er­langen, wird im Laufe des bevorstehenden Winters (und zwar wahrscheinlich im Monat Februar) nach den Vorgängen der letzten Jahre in Hohenheim wieder ein kurzer Lehr­kurs für Schäfer statifindeii, in welchem den Theilnehmern durch Inspektor Fritz unter ent­sprechender Beihilfe des Lehrerpersonals des Instituts über die wichtigeren beim Schäserei- wescn tu Betracht kommenden Fragen ein ge- mcinfaßlicher soviel möglich aus Anschauung beruhender Unterricht ertheilt werden wird. Dieser Unterricht wird ungefähr 18 Tage in Anspruch nehmen und sich verbreiten über rationelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer in gesundem und und krankem Zustand, über die Kennzeichen und Behandlung der wichtigsten Schafkrank­heiten mit anarvmischen Demonstrationen, sodann über bessere Züchtungsgrundsätze und! Auswahl der geeigneten Zuchtthiere, über die' verschiedenen Eigenschaften der Wolle, der Wasch, Schur, Verpackung und sonstige Be^ Handlung der Wolle, sowie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anlegung künstlicher Waiden. Indem mam nun wißbegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fach strebende Schäfer zur Thcil-! nähme einladet, wird in Absicht ans die Ein- triltsbedingungen folgendes bcigesi'igt: 1) die Bewerber müssen mindestens das 20. Jahr zurückgelegt haben. Jüngere werden nichl- zngelasseii. 2) Jeder Bewerber hat sich nichts nur über ein unbescholtenes Prädikat durch ein gemeinderäthliches Zeugniß. sondern aiick! über eine wenigstens 4jahrige geordnete Dienst- ! leistung in Schäfereien auszuwcisen. 3) Die! Theilnahme an dem Lehrkurv ist durchaus uuerttgeldlich gestattet. Dagegen bleibt cs Sache der Theilnehmcr, für Wohnung und! Kost, wozu es im Ort und in der Nachbar­schaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen. 4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung statlftnden, zu welcher" jeder Theilnchmer zugelasscn, und im Falle befriedigender Erstehung der Prüfung mit dem Zeugniß einesgeprüften Schäfers" versehen werden wird. Den tüchtigsten der Theilneh- mer werden zu ihrer weiteren Auszeichnung! kleine Prämien ertheilt werden. Tie Be-" Werbungen um Zulassung zu diesem Lehrkurs sind im Lause des Monats Dezember an die Direktion zu Hohenheim cinzurcichcn, welche

sofort die einzelnen Bewerber über die er- gezogen, und erhalten, che sie dem Rekruti- folgte Entschließung und im Falle der Zu- rungsgesetz Genüge geleistet, weder Erlaub- lassnng über den für Beginn des Kurses fest- niß zur bürgerlichen Niederlassung, noch

gesetzten Tag benachrichtigen wird.

Stuttgart, den 20. Nov. 1862. Ceittralstelle für die Landwirthschast:

O P P e I.

Forstamt Wildberg.

Revier Schönbrvnn.

Stamm- und Brennholz-Verkauf

am Donnerstag, den 4. Dezember, aus den Staatswaldungen Buhler, Espach und Manch:

98 Langholzsiämme,

30 Klötze,

24V- Klafter Nadelholzscheitcr,

23Vr Nadelholzprügel,

V- . Abfallholz, zu 1575 Büscheln geschätztes tamiciics Nei-

Reisepaß oder Wanderbuch.

Am 28. November 1862.

Stadtschultheißenamt.

S ch u l d t.

Gemeinde Würzbach.

Holzhauer- und Grabeuziehutigs- Mkord

Am Montag, den 1. Dezember, Morgens 9 Uhr.

wird auf dem Rathhaus dahier der Holzhieb für das Jahr 1863, in 900 Klaftern Lang- und Klafterholz bestehend, veratkordirt.

Zugleich wird auch eine Grabenziehuug von ungefähr 1,000 Ruthen im Distrikt He- selmiß verabstreicht werden.

Zu diesen Zwecken werden bloß tüchtige

in

Das Sttimmholz wird zu einem Thcil ^"0^ Arbeiter eingeladen, Weitere kleineren Loosen verkauft. ^Bedingungen ^werden vor der Verhandlung

Loosen verkauft.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr aus dem!

Buhlerstich. ^

Wildberg, 22. November 1862.

K. Forstamt.

Niethammer.

C <i l w.

Rekrutiruug pro 1863 betreffend.

Den Bestimmungen des Rckrutirnngsge-l

setzes gemäß wird zur öffentlichen Kenntnis, in dem Gemeindewald. Zusammenkunft ans gebracht, daß die Rekrulirungsliste pro 1863 hiesigem Rachhaufe Vormittags 10 Ubr. le» »^>,.,,.,,,8 re-iniHs! Gemcinderatb.

bekannt gemacht.

Würzbach, den 25. Nov. 1862. Gemeinderath.

Emberg.

H o l z - V e r

Nächsten Montag, den 1 verkauft die hiesige Gemeinde

20 Viertel Turchforstholz

k

a ü f.

Dczcmbcr,

gefertigt ist, und zu Jedermanns Einsicht aus dem Rathhause 14 Tage lang aufgelegt wird. Das Namens-Verzeichniß der pflichti­gen Jünglinge ist am Rathhause angeschla­gen. Tie etwa übergangenen Militärpflich­tigen sind verbunden, sich bei Vermeidung des im Art. 88 des Gesetzes angedrohlen Rechts-Nachtheils der Ortsbehörde zur nach­träglichen Einzeichnung anzumelden. Die­selbe Verbindlichkeit liegt auch den Eltern und Vormündern der Militärpflichtigen ob. Ucberhaupt wird Jedermann ersucht, die in der Liste etwa cingeschlichcnen Mangel und! Jrrthümer zur Berichtigung anzuzeigen.

Diejenigen Nekrutirungspflichtigen, welche Ansprüche wegen Befreiung oder Zurückstel­lung wegen Berufs- oder Familien Verhält­nissen geltend machen wollen, werden aufge- sordert, jetzt schon Anmeldung davon zu ma­chen, um die nöthigcn Zeugnisse rechtzeitig beibringen zu können

Gemcinderath.

Außcramtliche Vegcnltrin-k.

Calw.

Danksagung.

Für die liebevoll- Theilnahme, dcren sich mein verstorbener Galle während semeS tt.ngen schweren Krankenlager? von so vielen Seilen erfreuen rurfte, sowie für tie fccund- liche Begleitung zu seiner letzi.n Ruhestätte, sage ich Allen »icinei^iiimgste,. Dank.

' Franuska Schlugen.

Calw.

Lim D.onnerstag, den 4. Dezember,

Medicinisch - chirurgische Zu­sammenkunft

bei Beilt er.

Einladung.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche wc-, gen unterlassener Anzeige in den Listen über-!

gangen werden, werden, sobald solches be-^ Freunde und Bekannte ms abgehenden kannt wird, ohne Rücksicht auf vorgerücktes >Hrm SladtforsterS Scbauxp werden zu sc>- Alter und vorbehaltlich der Strafe für delftncin Abschied auf heule Abend 7 Uhr bei geeigneten Fall, zur nachfolgenden Aushebung^ hudinm freundlich nngelarcn.