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Calw.
Schuhmacher Laden Eröffnung.
D-r Uiuerzeicbuete hat in seinem Wobubause in der Noiuniigaffe einen Laden eingerichtet, m welchem er alle uir Fnßbekl.idung erforderlichen Artikel zum Verkaufe auf gestellt bat. Zugleich erlanl'k er sich, darauf aufmerksam zu machen, daß wieder eine schöne Auswahl Filzschuhe nur und ohne Lohleu, sowie dauerhafter und bill'ger
Gummi-Galoche»
bei mir cmgciroffe» sind.
2» Ziegler, Schuhmacher.
Da ich ras Geschäft der Verfertigung von
Selbanb-Schuhen,
Welches meine Mutier betrieben, forlsetze, bitte ick, daS derselben bisher geschenkleZutrauen auch' auf mick übergehen zu lasten, indem ich wich' bemühen werde, stets guie und billige Waar, vorrätbig zu Hallen. Zugleich zeige ich an, daß ich auf Best, llunq auch HalblitzewSchube verfertige. Liesle Wolter, gcb. Förderer, wohnh. bei Tuchniacher Zahn.
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Württemberg wie es war und ist.
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Emil Georg«.
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Von heute an wohne ich im Hause des Herrn G. Würz in der L vergaste und cm- "feble meine Putzarnlel, wie auch eine große Auswahl Winterhandschuhe. Kapuzen und wollene Shawls in neuester Art z» geneigter Abnahme. Caroline Haas,
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(bmgesandt.)
Der neue Wein fängt an, seine Wirkung auf verschiedene Weise zu äußern. So ist es z. B. auffallend, daß so viele Stotternde angetroffen werden, Leute, welche im normalen Zustand ganz geläufig sprechen. Sehr kräftig aber äußerte sich der Neue bei einem hiesigen Manne, welcher in Weilderstadt Sonntag Abends in einen Beiwagen der hieher fahrenden Post cinstieg, in demselben in einen solchen Schlaf verfiel, daß er erst den andern Morgen erwachte, als der Wagen wieder in Weilderstadt angelommen war und nachdem er, in der Meinung, er sei in Calw, seine Wohnung über 1 Stunde lang vergeblich ausgesucht, das Vergnügen hatte, den Weg hieher bei strömendem Regen zu Fuß zurüekzulegen. — Aus einen Ücbelstand dürste bei dieser Gelegenheit auch hingewieseu werden, daß nämlich, wie dem Einsender dieß mitgctheilt wurde, in einigen hiesigen Wirthschasten der neue Wein schon derart verwässert sein soll, daß man meine, man trinke Most und keinen Wein; bei solchen Vorkommnissen dürste cs Wohl das Richtigste sein, wenn die Namen der Fälscher veröffentlicht würden, damit ihre Wirthschasten gemieden werden könnten.
Tagesereignisse.
— Biber ach. (Schwurgerichts-Verhandlungen. Schluß.) Am 4. Oktober wurde der letzte Fall durch Verzicht des Angeklagten auf eine Verhandlung vor den Geschworncn erledigt. Jos. Dreher von Königsheim, O.A. Spaichingen, 26 Jahre alt, Maurer, als arbeitsscheuer Landstreicher prädizirt und wegen Diebstahls und anderer Vergehen schon wiederholt bestraft, benützte die Abwesenheit der Wittwe Metzler von Weihcrhof, welche am Sonntag, den 27. April d. I., mit ihrem Ticnstknecht Morgens 8 Uhr sich in die Kirche nach Horgenzcll begeben und nur ihre Magd zu Hause zu- rüügelassen batte, um im genannten, einsam zwischen zwei Wäldern gelegenen Hofe einen Einbruch zu verüben Die Magd hatte sich, als sie einen fkcmden, mit einem mächtigen Prügel bewaffneten Burschen sich der Hinterthüre des Hauses nähern sah und diese aufbrechen hörte, in die Kammer des Knechts unter dessen Bettlade geflüchtet. Ter Angeklagte musterte nun alle Räumlichkeiten des Hauses durch, brach Thüren und Kästen auf, wo er sie verschlösse »fand, und kam auch in die Kammer des Knechts, ohne jedoch die Magd in ihrem Verstecke zu bemerken. Diese blieb nvck längere Zeit, nachdem der Eingedrungcne das Haus wieder verlassen batte, aus Angst in ihrem Versteck, und erst, als sie den Knecht > und ibre Tienstsrau, welche, nach Hause zurückkehrend, schon von der ! Ferne dasselbe in Hellen Flammen fanden, rufen hörte, eilte sie hcc-j vor und vermochte einige wenige Kleidungsstücke zu retten. Das!
Gebäude selbst nebst Allem, was darin enthalten war, der ganze Viehstand, alle Frucht- und Fnttervorräthe, Möbel, Bauerngeschirr, Schmucksachen, baares Geld u. s. w. wurde ein Raub der Flammen. Der gesammte Schaden an Gebäude und Fahrniß betrug nahezu 3700 fl. Es wurde alsbald eine Streife angeordnet, und nach wenigen Stunden ward der Thäter, welcher einem Theil der Streifmannschaft begegnet war, auf den Ruf Halt! sich von der Straße weg in den Wald geflüchtet hatte und alsbald eingeholr worden war, in der Person des Angeklagten beigebracht. Man fand gestohlene Gegenstände, worunter 2 Taschenuhren, Hosen, Hemden u. s. w„ die er in ein Bündel gepackt hatte, in seinem Besitz, was ihn bewogen haben mag, den Diebstahl augenblicklich einzu- gcstehen. Dagegen läugnete er die Brandstiftung und behauptete, daß er gemeinschaftlich mit zwei andern ihm unbekannten Burschen aus dem Auslande, die er Tags zuvor auf der Straße getroffen, den Einbruch verübt habe. Ter eine derselben habe das Haus angezündet; im Walde habe ec sich von denselben getrennt. Diese Erzählung hielt er, so unwahrscheinlich sie auch klang, während der ganzen Voruntersuchung fest. In der Hauptverhandlung dagegen legte er gleich beim Beginn ein vollständiges Bekenntniß ab, bezeichnet« sich als den einzigen Schuldigen und gibt als Grund der Brandstiftung an, er habe dadurch die Entdeckung des Diebstahls (im Werthbetrag von 15 st !) verhüten wollen. Das Erkenntnis« des Schwurgerichtshofs lautete auf dreizehnjähriges Zuchthaus und Ersatz der Kosten, sowie des entstandenen Brandschadens. — Hie- mit endigten die Sitzungen des dritten Quartals. (Schw.M.)
— Homburg, 14. Qkt. In einer gestern hier abgchaltcnen Generalversammlung der Aktionäre der Spielbank wurde mit 600 gegen 19 Stimmen beschlossen, daß künftighin im ;Sommer und Winter der Eintritt in den Spielsaal Landleutcn, Handarbeitern, Handlungs Eommis nnd Lehrlingen verboten sein soll. (Fr, A.)
— Marburg, 12. Okt. Gestern Abrnd fand die Beerdigung Hassenpflngs statt. Dem Sarge folgten zusammen ungefähr 70 Personen. Dagegen war d?e Zuschauermcnge groß.
— Kassel, 14. Qkt. Das eben ausgegcbene Gesetzblatt bringt ein Ministerialaussä'reiben vom 13. d. M., wonach die Landstände aus den 27. Qktober einberuftn werden.
— Aus Thüringen, 10. Qkt. Nach einer heute erfolgten Ministerialbekanntmachung im Großherzoglhum Weimar soll das neue i Gewerbcgesctz mit dem 1. Januar 1863 in's Leben treten. Dasselbe
ruht, gleich dem königlich sächsischen, welches seinen Berathungcu ! zu Gründe lag, aus dem Principe der Gewerbesreiheit j — Berlin, 13. Qkt. Eine von der Budgctkommission einstimmig ! angenommene Resolution erklärt den Beschluß des Herrenhauses,
der auf Anne klaren Sinn l .nichtig; die S Beschlüsse her! rathung; v. i rathung und Resolution de dieselbe wurd einstimmig an königliche Bo mittag um 3 Häuser werd netenhauses, und schließt aus dem Bot auf die Vers Freiheit. — Erklärung er! ihrer Treue Land nicht ! Hause zu 13-! Haushaltsetat Gcnehmigum Landtag ist ! Thronrede en daß die wir fortan die C Sie beklagt, für 1862 zu dem derselbe Hcrrcnhause NothwenLigk sung voraus fei sich der < antwortlichke welche ihr a ttgung, bis bestreiten, w und zur Fö sie die Zuv Genehmig»» Aus dem L Mehrheit de des Landtao überall der — Münc tages hat l anerkannt, ' lich, der F> unter Derke zölle zwischc werth sein i
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