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R. 3. Aug. 17,5° k.
Das Laiwrr Wochrn-
Mtt erscheint wöckent- Uä' zweimal, nämlich Mttwoch u, Kamstng.
Abe,wementsvreiohaU.>- jährl.54kr.,vürchriePost l'ezo,zeii inWürttembenz l st, 15 kr. — Einzelne Nummern kosten 2 kr.
Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.
In Calw abounirt man bei der Redaktion, auswärts bei den Boten oder dem nächstgele!>e- nen Postamt. — Die Einrückunqsqebnlir betraut 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Nro. 62 .
Samstag, den 9. August.
1862 .
Amtliche Aekamitmachmlgcii.
Calw und Hirsau.
Au die Ortstuu'stchcr und Acciscr.
Die Erlaubniß zu Abhaltung von eigentlichen Lotterien mit Loosen kann nachdem allgemeinen Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die Kreis-Regierungen vom 8. August 183t (R eh sch e r's Gesetz-Sammlung 15. Band 2. Abtheilung S. 930) nicht durch die Ortspolizeibehörde, sondern nur durch das Oberamt, resp. die Kreisregierung und das Ministerium des Innern ertheilt werden und sind die Oberämter nach Ministerial-Erlaß vom 15. Oktober 1835 (I. Ergänznngsband zum Reg.-Bl. S. 287) verpflichtet, von jeder Lotterie-Erlaubniß, welche von ihnen oder den höheren Regiminal-Behörden Bezirks«»- gehörrgen erlbeilt wird, sowie von der Art der Sicherstellung der Accise das betreffende Acciseamt gleich nach ertheilter Erlaubniß Behufs des Einzugs dieser Abgabe zur Vcr- fallzeit in Kenntniß zu setzen. Diese Benachrichtigungen, aus deren Grund der Ansatz der Accise erfolgt, sind dem betreffenden Ac- cise-Journal als Belege anzuschließen.
Dagegen genügt es zu Haltung von sogenannten Scholtertischen, Teller- und Glücksspielen , Kegelschieben rc., bei welchen mit Würfeln, Karten oder Kugeln w. gespielt wird und keine Loose Vorkommen, wenn Las Oberamt den Betrieb des Gewerbes im Be zirke gestattet hat, an der ortspolizcilichen Erlaubnitz, da derartige Unternehmungen nicht in die Categorie der eigentlichen Lotterien gehören.
' Den 5. August 1862.
K. Oberamt. K. Kameralamt.
Schippert. Bilsinger.
C a l w.
Vermögens-Ausfolge.
Jakob Schucker von Uuterhaugstett, wel cher sich in den vereinigten Staaten anshält, hat um Ausfolge seines elterlichen Vermögens gebeten.
Etwaige Gläubiger des Schucker haben Linnen 10 Tagen ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls dem Gesuche von hier aus statt gegeben wird.
Ten 6. August 1862.
Kön. Oberamt.
Schippert.
2)1. Calw.
Schulden-Liquidation.
JuderGantsachedesJohanuesS ch aible, Schuhmachers in Breitenberg, hat man zur Schulden-Liquidation, sowie den gesetzlich da
mit verbundenen weiteren Verhandlungen Tag- ahrt auf
Donnerstag, den 18. September 1862, Vormittags 8 Uhr, ^
anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei aus dem Rathszimmer zu Breitenberg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Rcceß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugs- Rechte anmelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus Gerichts- Akten bekannt sind, am Schluffe der Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen.
, Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hin sicht auf die Bestätigung, des Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfanv versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgesunden hat, vom Tage der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Vcrkaufstag an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Den 7. August 1862.
K. Oberamtsgericht.
Hartmeye r.
Calw.
Aenderuugen im Gebäude- und Gnterbnch betreffend.
Aus Anlaß des jährlichen Aenderungs- Geschäftcs werden Diejenigen» welche in Beziehung auf ihren Gebäude- und Güterbsietz im Stadtbezirke Calw, oder in Beziehung auf Veränderungen in solchem, Anstände zu haben glauben, aufgcsordert, solche am Montag, de.n 11. August,
Vormittags, bei Unterzeichneter Stelle zur Anzeige und Untersuchung zu bringen.
Den 6. August 1862.
K. Gerichtsnotariat.
Gehring.
2)2. Calw.
Wiederholter Haus-Verkauf.
Das Wohnhaus der Kübler Chri- stoph Friedrich Proß' Wittwe dahier lommt am
Montag, den.11. August, Nachmittags 1 Uhr, in nochmaligen Ausstreich, was hiermit bekannt gemacht wird.
Den 4. August 1862.
K. Gerichtsnotariat.
Gehring.
2)1. Simmozheim.
Gläubiger-Aufruf.
Die Gläubiger unr Bürgen des verstorbenen abt Konrad Dürr, Maurers von hier, werden aufgcsordert, ihre Ansprüche unter Vorlegung der Beweismittel binnen der von heute an laufenden Frist von 15 Tagen bei dem Waisengerichte Simmozheim anzumclden, widrigenfalls sie bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaststheilung nicht berücksichtigt werden würden.
Den 6. August 1862.
K. Amtsnotariat Liebenzell.
Hobbhahn.
Calw.
Bau-Akkord.
Ein steinerner Brunnentrcg im Biergäßle sammt Zugehör, angeschlagen zu 130 fl. und eine Sockelmauer am Armenhaus, Anschlag 130 fl., werden am
Montag, den 18. August, Vormittags 10 Uhr,
im öffentlichen Abstrcich ans hiesigem Ratb- haus vergeben.
Stadtschultheißenamt.
Schuldt.
Calw.
Haus-, Acker- und Bäume-Verkaus
der Kinder von weil. Eberhard Schiele, Tuchmacher.
Der Hausthcil im Biergäßle mit Kcller- Theil ist angekauft für 540 fl., V» Mrgn. 13,2 Rthn. Acker- unter der Klcemeisterei, anHkaust um 40 fl., etwa 40 Stück All- stnandbäume daselbst, angetanst um 15 fl.
Zu der weiteren und letzten Ausstreichs Verhandlung am
Montag, den 11. August,