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nachher -finden wir und führen im näch- l ist zu erfahren, was in.

kFortschung felqt.)

R. 3. Aug. 17,5° k.

Das Laiwrr Wochrn-

Mtt erscheint wöckent- ' zweimal, nämlich Mttwoch u, Kamstng.

Abe,wementsvreiohaU.>- jährl.54kr.,vürchriePost l'ezo,zeii inWürttembenz l st, 15 kr. Einzelne Nummern kosten 2 kr.

Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.

In Calw abounirt man bei der Redaktion, aus­wärts bei den Boten oder dem nächstgele!>e- nen Postamt. Die Einrückunqsqebnlir be­traut 2 kr. für die drei­spaltige Zeile oder deren Raum.

Nro. 62 .

Samstag, den 9. August.

1862 .

Amtliche Aekamitmachmlgcii.

Calw und Hirsau.

Au die Ortstuu'stchcr und Acciscr.

Die Erlaubniß zu Abhaltung von eigent­lichen Lotterien mit Loosen kann nachdem allgemeinen Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die Kreis-Regierungen vom 8. August 183t (R eh sch e r's Gesetz-Sammlung 15. Band 2. Abtheilung S. 930) nicht durch die Ortspolizeibehörde, sondern nur durch das Oberamt, resp. die Kreisregierung und das Ministerium des Innern ertheilt werden und sind die Oberämter nach Ministerial-Erlaß vom 15. Oktober 1835 (I. Ergänznngsband zum Reg.-Bl. S. 287) verpflichtet, von jeder Lotterie-Erlaubniß, welche von ihnen oder den höheren Regiminal-Behörden Bezirks«»- gehörrgen erlbeilt wird, sowie von der Art der Sicherstellung der Accise das betreffende Acciseamt gleich nach ertheilter Erlaubniß Behufs des Einzugs dieser Abgabe zur Vcr- fallzeit in Kenntniß zu setzen. Diese Benach­richtigungen, aus deren Grund der Ansatz der Accise erfolgt, sind dem betreffenden Ac- cise-Journal als Belege anzuschließen.

Dagegen genügt es zu Haltung von so­genannten Scholtertischen, Teller- und Glücks­spielen , Kegelschieben rc., bei welchen mit Würfeln, Karten oder Kugeln w. gespielt wird und keine Loose Vorkommen, wenn Las Oberamt den Betrieb des Gewerbes im Be zirke gestattet hat, an der ortspolizcilichen Er­laubnitz, da derartige Unternehmungen nicht in die Categorie der eigentlichen Lotterien gehören.

' Den 5. August 1862.

K. Oberamt. K. Kameralamt.

Schippert. Bilsinger.

C a l w.

Vermögens-Ausfolge.

Jakob Schucker von Uuterhaugstett, wel cher sich in den vereinigten Staaten anshält, hat um Ausfolge seines elterlichen Vermögens gebeten.

Etwaige Gläubiger des Schucker haben Linnen 10 Tagen ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls dem Gesuche von hier aus statt gegeben wird.

Ten 6. August 1862.

Kön. Oberamt.

Schippert.

2)1. Calw.

Schulden-Liquidation.

JuderGantsachedesJohanuesS ch aible, Schuhmachers in Breitenberg, hat man zur Schulden-Liquidation, sowie den gesetzlich da­

mit verbundenen weiteren Verhandlungen Tag- ahrt auf

Donnerstag, den 18. September 1862, Vormittags 8 Uhr, ^

anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei aus dem Rathszimmer zu Breitenberg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre For­derungen durch schriftlichen Rcceß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vor­legung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugs- Rechte anmelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger wer­den, soweit ihre Ansprüche nicht aus Gerichts- Akten bekannt sind, am Schluffe der Ver­handlung durch Bescheid von der Masse aus­geschlossen.

, Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hin sicht auf die Bestätigung, des Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hier­über weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläu­biger ihrer Classe beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfanv versichert sind, und zu deren voller Befriedi­gung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgesunden hat, vom Tage der Liquidation an, und wenn der Ver­kauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Vcrkaufstag an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zah­lungsfähigkeit nachweist.

Den 7. August 1862.

K. Oberamtsgericht.

Hartmeye r.

Calw.

Aenderuugen im Gebäude- und Gnterbnch betreffend.

Aus Anlaß des jährlichen Aenderungs- Geschäftcs werden Diejenigen» welche in Be­ziehung auf ihren Gebäude- und Güterbsietz im Stadtbezirke Calw, oder in Beziehung auf Veränderungen in solchem, Anstände zu haben glauben, aufgcsordert, solche am Montag, de.n 11. August,

Vormittags, bei Unterzeichneter Stelle zur Anzeige und Untersuchung zu bringen.

Den 6. August 1862.

K. Gerichtsnotariat.

Gehring.

2)2. Calw.

Wiederholter Haus-Verkauf.

Das Wohnhaus der Kübler Chri- stoph Friedrich Proß' Wittwe dahier lommt am

Montag, den.11. August, Nachmittags 1 Uhr, in nochmaligen Ausstreich, was hiermit be­kannt gemacht wird.

Den 4. August 1862.

K. Gerichtsnotariat.

Gehring.

2)1. Simmozheim.

Gläubiger-Aufruf.

Die Gläubiger unr Bürgen des verstor­benen abt Konrad Dürr, Maurers von hier, werden aufgcsordert, ihre Ansprüche unter Vorlegung der Beweismittel binnen der von heute an laufenden Frist von 15 Tagen bei dem Waisengerichte Simmozheim anzumclden, widrigenfalls sie bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaststheilung nicht berücksichtigt werden würden.

Den 6. August 1862.

K. Amtsnotariat Liebenzell.

Hobbhahn.

Calw.

Bau-Akkord.

Ein steinerner Brunnentrcg im Biergäßle sammt Zugehör, angeschlagen zu 130 fl. und eine Sockelmauer am Armenhaus, Anschlag 130 fl., werden am

Montag, den 18. August, Vormittags 10 Uhr,

im öffentlichen Abstrcich ans hiesigem Ratb- haus vergeben.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

Calw.

Haus-, Acker- und Bäume-Verkaus

der Kinder von weil. Eberhard Schiele, Tuchmacher.

Der Hausthcil im Biergäßle mit Kcller- Theil ist angekauft für 540 fl., V» Mrgn. 13,2 Rthn. Acker- unter der Klcemeisterei, anHkaust um 40 fl., etwa 40 Stück All- stnandbäume daselbst, angetanst um 15 fl.

Zu der weiteren und letzten Ausstreichs Verhandlung am

Montag, den 11. August,