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Garantier» und Ge-

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gewährender Vor- >, versichert zu sein,

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kfurt a/M.

sind

r in der Ledergassc.

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ierkauf.

)nete ist wegen G- nderweiligcn Etablis- n, fein vor 4 Iah- Hans mit Metzgerei- ^ öffentüchenAufstreich daher die Kaufslieb-

n 5. Mai,

11 Uhr.

f dem Rathhans hier die billig gestellten verden eröffnet wer­kt Anwesen, welches wrben eignet, täglich f vorläufig mit mir

Louis Hammer.

besuch.

finrct ein Knecht, uinzugchen versteht, kotz- und Langholz- und sich über Fleiß vermag, bei hohem Platz; der Eintritt später geschehen. Häring und Zim- , sowie Herr Löwen- Unlerreichenbach kön- rüber ertheilen. n; in Pforzheim.

es Mädchen

n Platz; bei wem? Bl. zu erfragen.

st roh

Mt zu verkaufen Eßig, Schleifer. LogiS mit 3 frcund- mmcrn an der Tci- akobi zu vcrmicthcn Louis Din gl er.

w.

iethm

er ans Jakobi ider Kausmann.

Lebensversichcrungs- §r Ersparnis-Pank in Stuttgart.

Der Rechenschaftsbericht für das VerwaltungSsahr 1881 ist eingelausen, und steht nicht nur für die Mitglieder, sondern auch für alle Diejenigen, welche sich für die Anstalt intcressiren, unentgeidlich zu Diensten. Derselbe weist eine stetige Steigerung der Betheiliqung bei der Anstalt nach. Die Dividende des abgelausenen Jahres beträgt 35 Procent.

Der Versicherungsstand ist Ende Dezember 1861: 4694 Personen mit VerstcherungZ-Capital fl. 7,833,527.

Reiner Zuwachs im Jahr 1861 . .. 729 ,, ,, "

Einnahme für Prämien und Zinsen 1861... 320,113. 15.

Ausgabe für Sterbefälle 1861 .. 71,958. 30.

Die wachsende Anerkennung der Vortheile der Anstalt bekundet sich auch un begonnenen Jahre durch eine im ersten Quar­tal gegenüber dem gleichen Zeiträume deS Vorjahres sehr gesteigerten Zahl neuer Bctheiligungen.

Zum Beitritt unter Erbietung zu uncntgeldlicher Abgabe von Statuten, Prospekten, sowie jeder gewünschten Auskunft ladet

ein Die Agenten:

Louis Dreist in Calw.

Franz Jüdler in Wildberg Stadtschuttheiß Mittler iu Wildbad

In den mit der Lebensversicherungs- und Ersparniß-Bank verbundenen können wieder Einlagen in Summen, welche durch 100 theilbar sind, zum Cours von 100 fl. ä 4°/° gemacht werden durch den Agenten __ Louis Dreist in Calw _

Württembergische Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Im schwäb. Merkur und Staatsanzeiger vom 4. April d. I. sind die Rechnungs-Ergebnisse der Gesellschaft bekannt gemacht

worden.

Hienach betrug daS Gesellschaftsvermögen am 31. Dezember 1861 1,707,192 fl. 11 kr., und es konnte auS den Ucberschussen des Jahres 1861 die Reichung einer Dividende von

Vierzig Proeent

beschlossen werden, welche vom 1. Juli 1862 an unter Diejenigen, die im Neberschußjahr bereits fünf Jahre Gesellschafts-Mitglieder waren und in jenem Jahr, also im Jahr 1861 den 6. Jahresbeitrag bezahlt haben, auf den Grund desselben zur Vertheilung kommt.

Indem wir diese Veranlassung benützen, das da und dort verbreitete Gerücht, daß die württ. Feuerversicherungs-Gesellschaft einen rnrch Blitz entstandenen Schaden nicht vergüte, für unbegründet zu erklären, sind wir zur Vermittlung neuer Versicherungen und jeder Auskunftserthcilung bereit.

Tie Bezirksagenten:

Ferdiizand Georg« in Calw, Carl Rau in Liebenzell.

Einen wohlerzogenen Hl/llllllz» jungen Menschen, wel­cher die erforderlichen Schulkenntnisse besitzt, nimmt in die Lehre

A. Öelschläger, Buchdrucker.

Logis-Gesuch.

Ein kleines LogiS für 2 Personen wud sogleich zu miethen gesucht. Auch ist ein vollständiges Bett zu vermiethcn. Nä­here Auskunft ertheilt die Redaktion d. Bl.

100 fl. Pfleggeld

bat auSzuleihen Heinrich Haydt.

Ein ordentliches Laufmädchen,

welches sogleich eintreten könnte, wird ge­sucht; von wem? sagt die Redaktion d. Bl.

Guten Most,

daS Jmi zu 1 fl. 30 kr., I fl. 48 kr. und 2 fl., Eimerweise billiger, bei 2)1. Mart. Drciß.

Calw.

140 fl. Pfleggeld

zu 4'/- Proccnt sind anszuleihen.

Werkmstr. Riecker.

Frische Essighefe

ist zu haben bei Gustav Haydt.

600 Gulden

können gegen doppelte Versicherung und 4'/- Procent Verzinsung sogleich ausgeliche» wer­den. Von wem? sagt die Redaktion d. Bl.

2)t. C a l w.

600 fl. Pfleggeld

-hat gegen gesetzliche Sicherheit auszuleihen i Carl Beeri.

Vorschlag wegen Verwendung der Zunftgelder.

Ueber diese Frage, welche in letzter Zeit in den betreffenden! Kreisen viel von sich reden machte, liegen so verschiedenerlei An-, sichten vor, daß es schwer halten wird, die Mitglieder der verschie- - denen Innungen zu einmüthigem Beschlüsse zu vereinigen, was, um so wünschenswcrther wäre, als durch vereinigte Kräfte weit mehr erzielt werden kann, als durch Zersplitterung. ^

Um dazu womöglich beizutragen, erlaubt sich Einsender, einen! Vorschlag zu machen. !

Zunächst kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Zunft- gelber vornämlich zu Hebung der gewerblichen Interes­sen zu verwenden sein werden, worunter wir namentliche anführen:

1) Bessere Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen, durch Zeichnen- und Gewerbeschulen. Hiezu wären gediegene Lehrkräfte, an denen es hier nicht fehlt, zu gewin- ^ neu, und den Schülern wäre durch jährliche Ausstellung von! Zeichnungen und sonstigen Arbeiten, sowie durch öffentliche! Prüfung der erlangten Kenntnisse und Aussetzung von Prei-! sen ein Sporn zu fleißiger Bethcilignng zu geben.

2) Circulation gediegener gewerblicher Blätter unter den Angehörigen des Gewerbestandcs.

Bei den steten Fortschritten und Erfindungen im Ge­werbefach ist es für Jeden vom größten Werthe, darin ans dem Lausenden zu bleiben, was durch Circulation gewerbli­cher Blätter, welche natürlich je in mehreren Exemplaren ge­schehen müßte, am Leichtesten erreicht werden könnte.

3) Aussetzung von Reisegeldern an Gewerbeange- hörige, um z. B. im Mnsterlager in Stuttgart ausgestellte neue Maschinen, Werkzeuge oder Fabrikate zu besichtigen, In­dustrieausstellungen zu besuchen, oder sonstige für gewerbliche Interessen wichtige Gegenstände durch eigene Anschauung ken­nen zu lernen. --

Außerdem wäre cs aber auch für alle Gewerbeangchörigen von Werth, das hiesige Krankenhaus durch einen Beitrag zu sei­nem Fond zu unterstützen, etwa mit der besonderen Bestimmung, daß die Zinsen hieraus zum Besten kranker Gesellen oder Lehr­linge verwendet werden sollen, wenn die statutenmäßige Ansnahms- zeit abgclausen ist, ohne daß sie vcn ihren Krankheiten vollständig hergestellt sind.

Um nun zu gedeihlichem Zusammenwirken unter einheitlicher