Cal wer Wochenblatt.
Amts und Intelligenzblatt für den Bezirk.
Aro. 100
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch .mb Samstag. AbonnementSrrriS balbjälirlich 45 kr., vierteliäbrlick 23kr. Jnsertivnst'reiS nir die gcwaltcne Zeile oder deren Raum IV, kr.
Samstag,
den 2l. Dezember 186t.
Wegen des h. Christfestes erscheint am nächsten Mittwoch kein Blatt.
Einladung zum Abonnement.
Mit dem I. Januar 1862 beginnt ein neues Abonnement auf das
W2K" „Calwer Wochenblatt", "LrK
Amts- und Intelligenzblatt für den Aezirk Calw,
welches, wie seither, wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag, erscheint. Der Abonnement«. Preis beträgt für hier und Umgegend halbjährlich 34 kr , durch die Post bezogen in Württemberg 1 fl. 15 kr., welcher Betrag voranszubezahlen ist.
Der seitherige beschränkte Raum des Blattes, welcher oft nicht einmal gestattete, auch nur die wichtigsten politischen und Tages Ereignisse mitzutheilen, geschweige denn auch Einiges zur Unterhaltung zu bieten, macht eine bedeutende Vergrößerung desselben unbedingt nothwendig, und die Redaktion glaubt überzeugt sei« zu dürfen, daß sie durch diese Vergrößerung nur dem Wunsche der verehrt. Abonnenten selbst entgegenkommt, obwohl ein kleiner Aufschlag (von 9 kr. halbjährlich) dadurch nothwendig wird.
Nachdem die Möglichkeit dazu geboten ist, wird es das Bestreben der Redaktion sein, den geehrte« Lesern in einer kurzgefaßten, möglichst vollständigen Uebersicht der Tagesereignisse ein klares anschauliches Bild der politischen Weltlage zu geben, sowie durch ausgewählte spannende Erzählungen, Räthsel, Humoristisches re. re. auch den unterhaltenden Theil möglichst interessant zu machen.
Zu zahlreichem Abonnement hiermit freundlichst einladend, bemerkt man noch, daß die Bestellungen sür die Stadt bei der Redaktion, auswärts bei den Boten oder dem nächstgelegenen Postamt, zu machen sind. Zugleich werden diejenigen Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, ersucht, zeitig zu bestellen, damit im Bezug keine Unterbrechung eintritt.
Der Jnfertionspreis erhöht sich durch die Vergrößerung des Blattes ebenfalls im Verhältniß zn der Verbreiterung der Zeilen, nämlich um V- kr. per Zeile, so daß die Zeile von Neujahr ab 2 kr. statt seitheriger 1v- kr. kostet, wofür jedoch der Raum von 3 Zeilen dem von 4 Zeilen des jetzigen Blattes gleichkommt, so daß eine eigentliche Erhöhung n cht stattfindet. Für anonyme Anzeigen (solche, über welche die Redaktion nähere Auskunft gibt), ist, wie seither, eine Extra-Vergütung von 3 kr. zu leisten.
Calw, 18. Dezember 186l. Die Redaktion.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
An die Orts-Vorsteher.
Die Einsendung rer Berichte über die Desciligung der letzicn Wegscbau- Lefccte wirb mn Frist von 8 Tagen ui Erinn-rung gekracht.
Calw, 17. Dezember 186l.
K. Oberamt. Schippert.
An sämmtliche Orts-Vorsteher.
Da die Vorschriften der Verfügung vom 2. Okt. 1845, betreffend den Transport der zum Schlachten bestimmten Kälber und Schweine (Reg.-Bl. S. 397), insbesondere der Ziff. I. 3. derselben, bäufig nicht beachtet werden, indem die auf Wagen transportirlen Tlnere mit aufwärts gerichteten Beinen und herabhängen- den Köpfen und o' w Unterlage von
Stroh, auch in vorschriftswidrig gefesselter Weise geführt werden, so wirb den Orts-Vorstehern in Folge Weisung des K. Ministeriums drS Innern vom 10. d. M. die bestehende Vorschrift auf das Ernstlichste mit dem Aufträge eingeschärft, den Po- lizeiofficiaittcn deren Ueberwachung aufzniragen, und selbst in den geeigneten Fällen ras Nöthige unnach- sichtlich zu verfügen.
Ueber die Eröffnung an die Oft