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der Gemeindebehörden zum Voraus sicher gestellt werden.

In dem Protokoll der Amtsoer­sammlung, des Gemeinde- oder Stif- tungsraihs oeer Ktrchen-Convenls ist bei Bewilligung eines Unterstützungs- Anlehens jedesmal ausdrücklich zu bemerken, daß das Anlehen als Un- terstützungsanlehen bewilligt worben

s"-

Durch vorstehende Bestimmungen werden die Vorschriften der früher ergangenen Erlaffe vom 17. De,. 1825, Ziff. 8464,

16 Mär; 1829, 1l60u.

5. Nov. 1835, 6427,

soweit sie sich auf die Versicherung von Kapitalanleben aus Amtskörper­schafts-, Gemeinde- und SlifkungS- kaffen beziehen, für künftig abzuge- bende Anleben ersetzt.

Dem Oberamt und gemeinschaft- kichen Oberaml wird dieß mit dem Auf­träge eröffnet, die Amtsversammlung, Gemeinde- und StiflunqSbehörden hie­von in Kekininiß zu setzen.

Reutlingen, den 7. Mai 1861.

A u t e n r i e t h.

Vorstehender Erlaß wird den StiftungS- und Gemeinderäihen mit dem Aufträge eröffnet, dafür Sorge zutragen, daß soweit bereits bestehende Darlehensforderungen der Stiftun­gen und Gemeinden nicht diesen Vor­schriften gemäß sicher gestellt sind, das Erforderliche nachgeholt wird.

Calw, 1. August 1861.

K. Oberamt u. gemeinsch. Oberamt.

Schippert. Diac. Rieger, St.-V.

Calw.

Gefundenes.

Auf dem Fenster-Gesimse eines hiesigen Kaufladens ist ein

Tragbaust und ein Geldbüchscheu

liegen geblieben.

Wer Ansprüche hieran zu machen hat, wird anfgefordert, diese binnen 10 Tagen bei Unterzeichneter Stelle zu erweisen, widrigenfalls zu Gun- stendesFinders hierüber verfügtwürde.

Den 20. Juli 1861.

Stadlschultheißenamt.

Schuldt.

Calw.

Stumpen-Holz.

Es ist zunächst für Heuer bestimmt, daß jeder hiesige Bürger sich bei dem Stadiförster um eine Anweisung auf unschädliche Plätze ln den Gemeindewaldungen melden kann, um kier 1 Klafter Stumpen zu gra­be» oder graben zu lassen, ohne Ab­gabe an die Stadtkaffe.

Außerdem wird bemerkt, daß ein Quantum aufbereiketes Stumpenbolz für 4 fl. das Klafter für hiesige Bür­ger vorhanden ist, um welches sich Liebhaber bei dem Stadrförster mel­den können.

Den 1. August 1861 Stadtschultheißenamr. Schuldt. .

Neuhcngstett,

Oberamts Calw.

Aufforderung.

Es wird hier ein neues Güter- und Servilutenbuch angelegt, weß- halb an alle Diejenigen, welche auf Realitäten hiesiger Markung haftende Rechte mit Ausnahme der Pfand­rechte aniusprechen haben, die Aufforderung nachträglich ergeht, ihre derartigen Ansprüche unter Vorle, gung der Beweismittel binnen 30 Tagen bei dem Gemeinderaih anzu­melden, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschrciben Kälten, wenn ihre Rechte, soweit solche nicht bereits aus d-n in der G-meinde vorhande­nen Quelle» ersichtlich und amrkannt sind, unberücksichtigt bleiben würden.

Den 31. Ju'i 1861.

Schultheiß A y a ß e.

Außeramtliche Gegenstände.

Turn-Versammlung

nächsten Dienstag.

Badische und württembcrqische

Menbahnfrachtbriefe,

Formulare zu Wechseln und An­weisungen, Brief- und Akten-Cou­verts und Maaren - Etiketten sind zu haben bei

Fcrd. Georgii.

Die Schiiyen-Gesellschast

bält morgen Sonntag den 4. August, Nachmittags ein Schie­ßen aus freier Hand und auf­gelegt

Die Einlagen betragen:

1) auf die Hauptscheibe aus freier Hand 1 fl. für 8 Schüsse;

2) aus die laufende Scheibe (Hirsch) 30 kr. für 5 Schüsse;

3) auf die Schnapperscheibe auf­gelegt oder Freihand 3 kr. der Schuß.

Die Mitglieder werden zu zahl­reicher Betheil gung eingeladen.

Für den Ausschuß:

Schützenmeister Reichert.

bl8. Nichtmitglieder haben keinen Zutritt in das Schießhaus. Fremde können eingeführt werden.

In abgelagerten Ci­garren habe ick etwas Vorzüg­liches anzubiete», womit ick die Her­ren Raucher zu befähigen gewiß bin, weßhalb ich mir erlaube, zu Versu­chen cinzuladen.

C. W. Heiler.

Im Verlag der Braun'scken Buchdruckerei in Herrenberg ist so­eben erschienen und bei A- Oel- schläger in Calw zu haben:

Fruchtpreis - Ausgleichungs- Tabellen

zwischen Centiieru und Scheffeln, wo­rin ohne Weiteres von jeder Marki- frucht zu jedem Centnerpreis der Scheffe lpreis nach dem durchschnitt­lichen Gewicht zu sehen ist. Auch sind praktische

G ewichts-Tab ellen beigegeben. Verfaßt von I. G. Braun. Herrenberg 1861. Ta­schenformat 136 Seiten. Preis ge­heftet 27 kr. Dieses Werk wird sich bald von selbst empfehlen.

Geld auszuleihen.

^Ls sind bei mir sogleich 200 fl. und bis Martini d. I. ^ 1000 fl. Pfleggeld ä 4'/- Procent gegen gesetzliche Sicherheit auSzuleihen. E- L- Wagner d. Aeltere.