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Cal wer Wochenblatt.
Amts- und Antelligenzblatt für den Bezirk.
Nro. 58
Erscheint wöchentlich rweimal, nämlich Mittwoch une Kamliag. AbonnememSvrei« balbjährlich 45 kr., merieljätirlich 43 kr ZnsertionSvreiS sur die gewaitene Zeile oder deren Raum > V, II
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Samstag,
den 27. Jult 1861.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
An die Schultheistenämter.
Zufolge Auftrags deS K- MinisteriuiuS deS Innern vom 17. d. M ist eine Nebrrsicbt über sämmiliche in den letzten 10 Jahren bei jeder Gemeindebehörde anhängig gewesene, somit entweder durch Verhängung einer Geld- oder Arrestftrafe, oder ohne Straf«Verfügung erledigten Polizel- Ueberiretunqcn und Ncbrrtretungen der Forststrafgesetze, also sämmtlicher Vergehen, worüber der Gemeinderath oder das Schultheißenamt erkannt bat, anzuferti^en
Demgemäß werden die Schultheißenämter beauftragt, diese Ueber- stcht nach dem beigefügtrn Formular zu fertigen und solche binnen 3 Wo chen hu her voruilegen.
Hiebei wird bem-rkt, daß die Anzahl der Übertretungen in den einzelnen Jahren aus de» betreffenden Protokollen (GemeinderalbS-, Schuli- heißenamtS-, Rug-Prolokoll) mit Genauigkeit zu entnehmen ist.
Den 24. Juli 186 l.
K. Oberamt.
Schippert.
Formular:
Ueberficht
der
vor der Gemeindebehörde zu N. N. (Agenback rc. re.) vom Jahr 1850 bis 1860 anhängig gewesenen Polizei-Neberiretuvgen und Uebertretungen der Forststrafgesetze.
Jahr.
I. Zahl der Polizei- Uebertretungen.
ll. Zahl der Uebertretungen der Fo-ststraf- gefetzc.
Bemerkungen.
18S0.
18»l.
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,8»S
«.sofort bis 1810 .
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Jumm« j
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Zur Beurkundung:
N. N. ISlgenbach) den.
Schultheißenamt.
2)2. Simmozkeim,
Gerichtsbezirks Calw.
Schulden-Liquidation.
In der Schuldensache deS Johann Georg Roller, beabschledetrn Soldaten und Schneiders von Sim- mozheim, ist zur Vornahme ver Schui- den-Llquldation und eines Borg- und Nachlaß-Vergleichs Tagfahrt auf Montag, den 19. August d. I., Vormittags 9 Ubr, auf dem Raibhause in Simmozheim anberaumi, wozu die Gläubiger und Absonderungs - Berechtigten anrurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, starr deS Erscheinens, vor oder an dem Tage der LiquidationS- Tagfabrt, ihre Forderungen kurch schriftlichen Rezeß, in dem einen wir in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugs - Rechte anzumelden
Die nicht liquidirenven Gläubi- .ger worden bei der Schulden - Auseinandersetzung nicht berücksichtigt wer« den, und haben die hieraus entspringenden nachtheiligen Folgen sich selbst zuzuschreiben.
Den 22. Juli 186 l.
K. Amtsnotariat Liebenzell.
Hobbhahir.
2)2. Möttlingen,
Gerichtsbezirks Calw.
Gläubiger-Ausruf.
In der VerlassenschaftS-Sache deS h Thomas Naumann, gcwe, senen Zimmcrmannö in Möttlingen,
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