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. 15,6° R.

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Cal wer Wochenblatt.

Amts- und Antelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 58

Erscheint wöchentlich rweimal, nämlich Mittwoch une Kamliag. AbonnememSvrei« balbjährlich 45 kr., merieljätirlich 43 kr ZnsertionSvreiS sur die gewaitene Zeile oder deren Raum > V, II

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Samstag,

den 27. Jult 1861.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

An die Schultheistenämter.

Zufolge Auftrags deS K- MinisteriuiuS deS Innern vom 17. d. M ist eine Nebrrsicbt über sämmiliche in den letzten 10 Jahren bei jeder Ge­meindebehörde anhängig gewesene, somit entweder durch Verhängung einer Geld- oder Arrestftrafe, oder ohne Straf«Verfügung erledigten Polizel- Ueberiretunqcn und Ncbrrtretungen der Forststrafgesetze, also sämmtlicher Vergehen, worüber der Gemeinderath oder das Schultheißenamt erkannt bat, anzuferti^en

Demgemäß werden die Schultheißenämter beauftragt, diese Ueber- stcht nach dem beigefügtrn Formular zu fertigen und solche binnen 3 Wo chen hu her voruilegen.

Hiebei wird bem-rkt, daß die Anzahl der Übertretungen in den einzelnen Jahren aus de» betreffenden Protokollen (GemeinderalbS-, Schuli- heißenamtS-, Rug-Prolokoll) mit Genauigkeit zu entnehmen ist.

Den 24. Juli 186 l.

K. Oberamt.

Schippert.

Formular:

Ueberficht

der

vor der Gemeindebehörde zu N. N. (Agenback rc. re.) vom Jahr 1850 bis 1860 anhängig gewesenen Polizei-Neberiretuvgen und Uebertretungen der Forststrafgesetze.

Jahr.

I. Zahl der Polizei- Uebertretungen.

ll. Zahl der Ueber­tretungen der Fo-ststraf- gefetzc.

Bemerkungen.

18S0.

18»l.

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,8»S

«.sofort bis 1810 .

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Jumm« j

I '

Zur Beurkundung:

N. N. ISlgenbach) den.

Schultheißenamt.

2)2. Simmozkeim,

Gerichtsbezirks Calw.

Schulden-Liquidation.

In der Schuldensache deS Jo­hann Georg Roller, beabschledetrn Soldaten und Schneiders von Sim- mozheim, ist zur Vornahme ver Schui- den-Llquldation und eines Borg- und Nachlaß-Vergleichs Tagfahrt auf Montag, den 19. August d. I., Vormittags 9 Ubr, auf dem Raibhause in Simmozheim anberaumi, wozu die Gläubiger und Absonderungs - Berechtigten anrurch vorgeladen werden, um entweder per­sönlich oder durch hinlänglich Bevoll­mächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand ob­waltet, starr deS Erscheinens, vor oder an dem Tage der LiquidationS- Tagfabrt, ihre Forderungen kurch schriftlichen Rezeß, in dem einen wir in dem andern Falle, unter Vorle­gung der Beweismittel für die For­derungen selbst sowohl, als für de­ren etwaige Vorzugs - Rechte anzu­melden

Die nicht liquidirenven Gläubi- .ger worden bei der Schulden - Aus­einandersetzung nicht berücksichtigt wer« den, und haben die hieraus entsprin­genden nachtheiligen Folgen sich selbst zuzuschreiben.

Den 22. Juli 186 l.

K. Amtsnotariat Liebenzell.

Hobbhahir.

2)2. Möttlingen,

Gerichtsbezirks Calw.

Gläubiger-Ausruf.

In der VerlassenschaftS-Sache deS h Thomas Naumann, gcwe, senen Zimmcrmannö in Möttlingen,

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