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Amts un- Jntelligenzblatt für -en Bezirk.

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Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Kamstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 23 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile v!> er deren Raum kV, kr

Samstag,

den 2. Februar 1861.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Wildbad.

Aufnahme in das Armenbad.

Die Gesuche um Aufnahme in das Armenbad (Katharinenstift) in Wildbad sind spätestens bis 10. März d. I. durch Vermittlung ei­ner zur Portofreiheit berechtigten Behörde mit der Bezeichnung als »Dienstsache" an die K. Badauf­sichtsbehörde in Wildbad einzurcichen. Diese Gesuche sind zu belegen:

1) Mit einem gemeinderäthlichen, oberamtlich beglaubigten Zeug­nisse, welches zu enthalten hat:

a) den vollständigen Äairkbn, Wohnort, Alter, Gewerbe des Bittstellers,

b) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Er- werbSverhältnifse,

o) eine Nachweisung darüber, daß die Gemeinde- und Stif- tungSkassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht vollständig unterstützen können,

ck) eine Erklärung, daß der Ge­meinderath Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Katharinenstift bezahlt werden, z. B. für Hcr- und Heimreise, für längeren Aufenthalt,lfür Sterbfall u.s. w.

2) Mit einem ärztlichen Zeugnisse über die Art nnd Dauer der Krankheit unter Angabe der an­gewendeten Mittel.

Die Bittsteller haben die höhere Entschließung und die Einberufung durch die Badaufstchtsbehörde abzu­warten.

Wer sich früher im Wildbad ein- findcn würde, könnte nur gegen Be­zahlung der Tare die Bäder gebrau­chen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalt im Wildbad die Zurücklieferuug in die Heimath zu gewärtigen.

Von den Gemeindebehörden wird erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ansstellen, und den Aerzten wird die Aufforderung vom 7. März 1853 (Staats-Anz. Nro. 60) in Erinnerung gebracht.

Gesuche, welche nach dem 10- März d. I. einkommen, oder die oben bezeichneten Notizen nicht ent­halten, können nicht berücksichtigt wer­den.

Den 27. Januar 1861.

K. Badaufstchtsbehörde.

2)2. Althengstett.

Gläubiger-Aufruf.

Ansprüche an den am21.d. M. verstorbenen Bauer Valentin Froh n- meyer von hier, welcher vielfachen auswärtigen Verkehr hatte, sind am 8. Februar 1861, Nachmittags 2 Uhr, vor unS zu erweisen, widrigenfalls sie bei der Ordnung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben. Zu gleicher Zeit wollen uns seine etwaigen Gut­haben angezeigt werden.

Den 26. Januar 1861.

K. Gerichtsnotariat Calw.

M a g e n a u.

2)1. Calw.

Gläubiger - Aufruf.

Damit bei Ordnung des Nach-.

lasses des am 11. Dezember 1860 gestorbenen Kaufmanns Christoph Ludwig Stroh dahier, welcher un­ter viele, zum Theil im Ausland be­findliche, Personen vererbt wird, kein Gläubiger unbeachtet bleib?, werden Alle, welche Ansprüche au diesen Nachlaß machen, hierdurch aufgefor­dert, solche am

Montag, den 11. Febr. 186 t, Nachmittags 2 Uhr, bei uns zu erweisen; widrigenfalls sie bei der Verlassenschafts-Theilung und Erbschaftsausfolge unberücksich­tigt bleiben würden, und die hieraus entstehenden Nachthcile sich selbst zu­zuschreiben hätten.

Den 31. Januar 1861.

K. Gerichtsnotariat.

Magena u.

Herren borg.

Eichen-Rmden-Verkauf.

Auf dem am 18. Februar d. I. zu Heilbronn stattfindenden Rin­denmarkt verkauft die Unterzeichnete Stelle unter den allgemeinen im Ge­werbeblatt von 1861, Nro. 2, bekannt gemachten Bedingungen ihr heuriges Erzeugniß an Eichenrinde im hof­kammerlichen Oldenwald bei Sind­lingen, das zu ungefähr 150 Klafter Grobrinde und 400 Centncr Naitelrinde geschätzt ist. Wegen Besichtigung des Schlags wolle man sich an den K. Aufseher Läpp!e in Sindlingen wenden.

Herrenberq, 28. Jan. 1861.

- K. Hofkameralamt.

2)2. Hornberg.

Langholz-Verkauf.

Die hiesige Gemeinde verkauft am