'2)1. Neubulach.

Haus-, Oel- undGypsmühle-, Hanfreibe-undWiesenverkaus.

Derllnterzeichnetc ist gesonnen, sein ncnerbauteS zweistöckiges Wohn­haus mit Ocl- imdGvPsmühle- iinv Haufreibe-Einrichtung,''

sowie

' 11 Viertel Wiesen, an kaS Haus

anstoßend, am

Samstag, den 2. Februar, lLicdtmeßseiertag), Nachmittags 1 Uhr, ans dem RathhauS in Neubulach im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen.

Da die Oel- und Gppsmüblc, so­wie die Hanfreibe, welche ganz neu eingerichtet sind, eine ausgedehnte Kundschaft besitzen, so ist einem tbä- tigen Mann sichere Aussicht auf gu­tes Fortkommen geboten.

Das ganze Anwesen kann täglich «ungesehen und auch unter der Hand ein Kauf mit mir abgeschlossen wer­ben. Christian Hertter.

Calw.

Fahrniß - Versteigerung.

In Folge meiner Wiedcrverehe- lichung ist mir vieles entbehrlich ge­worden, welches ich Dienstag, den 22. Januar, von Vormittags 8 Uhr an, in meiner früheren Wohnung im Haaggäßle gegen baare Bezahlung im Aufstreich verkaufe, als:

1 silberne Taschenuhr, etwas Gold,

2 einschläfrige Betten, Weißzeug, Kückengeschirr,

Schreinwerk, worunter 1 eichener Tisch, 2 einfache Kleiderkästen, 1 Aufsatz - Kommode, 2 ein­schläfrige Bettladen, 1 Sopha, 1 Pfeiler-Kommövle und ein Küchenfasten, sowie allerlei Hausrath;

ferner einen noch unbenützten zwei­rädrigen Handkarren.

Babette Hammer.

400 fl. Pfleggeld

siegen gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/- Procent zum Ausleihen parat bei Jak. Kober, Jak. Sohn, in Stammheim.

Herrcnberg.

Fahrniß-Verkauf.

Die Witiwe des -f Werkmeisters Carl Bahr von hier ist Willens, eine Fahrniß-Auktion durch alle Ru­briken vorzunehmen, und wird am Dienstag, den 22. d. M., damit angefangeu und die folgenden Tage fortgesetzt werden, wobei auch Gesetzbücher und Zcichnungsbücher für Bauverstäuvige, sowie auch ein ganzer Neiszeug Vorkommen.

Am Freilag, den 25. d. M., kommen

ungefähr 8 Eimer 1857c und 1858r und 6 Eimer 1860r Wein und 20 Eimer Obstmosi, ferner Faß- und Bandgeschirr, rin vollständiger Steinhauer­handwerkzeug, ein Thubus und 2 Wasserwaagen

zum Verkauf. Liebhaber werden eingeladen.

Den 14. Januar 1861.

Aus Auftrag: Gerichtsbeisitzer Oerthle.

Speßhardt.

Birken-Vcrkaufaufdem Stock.

Die an dem gemeinschaftlichen Lehenwald Betheiligten verkaufen Donnerstag, den 24. Januar, Nachmittags 1 Uhr, ungefähr 300 Stück Birken auf dem Stock, welche sich größtenlheilS zu Wagnerholz eigne», gegen baare Bezahlung.

Der Verkauf findet bei günstiger Witterung im Wald, bei ungünsti­ger Witterung beiGassenwinh R a n.k dahier statt.

Liebhaber, welchen der Unter­zeichnete auf Verlangen das Holz zu zeigen bereit ist, werden freund­lich eingeladen.

Aus Auftrag: Anwalt Schaible.

von buchenem Holz s ^ ist zu verkaufen; wo? sagt die Red.

2)1. Calw.

400 fl. Pfleggeld

sind zu 4'/- Procent aus Lichtmeß oder Gcorgli auszuleiiicn bei

Na sch old, Nadler, d. Aelt.

Nachtrag

Calw.

Feuerpolizeiliche Bestimmun­gen betreffend.

Bei gegenwärtiger strenger Kälte werden die Einwohner daran erin­nert, mit Feuer und Licht die größte Vorsicht zu beobachten, da zu be­fürchten ist, daß die Löschapparate bei solcher Kälte im Dienst versa­gen, und deßhalb unabsehbares Un­glück entstehen könnte.

Es wird namentlich daran erin­nert, daß die Asche in besondere, mit irdenen oder eisernen Deckeln versehene Häfen geschüttet werden muß, bis die etwa noch glühenden Kohlen übgelöscht sind. Sodann aber ist sie in besonders verwahrten und ausgemauerten Behältnissen, kei­neswegs aber in den oberen Thei- len des Hauses aufzubewahren, bei Strafe von 15 fl. Gleiche Vorsicht ist bei Aufbewahrung der Kohlen zu beobachten. Es ist besonders auch darauf Bedacht zu nehmen, daß jdie Rohre' an den Oefen bei strenger Kälte und stärkerem Feuer alle 14 Tage, bei gelinder Witterung alle 4 Wochen und zwar durch den Haf­ner gereinigt werden.

Die Osenlöcher und Kamine sind, soweit man mit dem Besen reichen kann, alle Wochen ein odek zwei Mal von dem Ruß zu reinigen.

Jeder Hausbesitzer oder Mieths- mann ist schuldig, sobald eine Feuers­gefahr im Hause bemerkt wird, bei einer Strafe von 15 fl. dem Orts- Vorsteher alsbald Anzeige machen zu lassen.

Gleichzeitig ist auf der Wacht- stube Anzeige zu machen, damit von dort aus, wo entweder Wächter oder Feuerwehrmänner parat sind, so schnell als möglich Hilfe geleistet werden kann.

Den 18. Januar 1861.

Stadtschultheißenamt.

S chuld t.

Gottesdienste

Am Sonntag, den 20. Januar.

Vormittags (Predigt): Herr De­kan Heberle. Kinderlehre mil den Töchtern 1. Classe. Nachmü- kags (Predig!): Herr Helfer Rieg er .

Redigirt. gedruckt und verlegt vvn A. O e lschl >i g e r.