Calw er Wochenblatt.

Amts und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 1.

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementsvreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 23 kr. JnsertionspreiS für die gespaltene Zeile oder deren Raum 1'/, kr.

Samstag,

den 5. Januar 1861.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Cal w.

1) An die Schultheistenämter.

Zum Zweck der höhern Orts angeordneten Sammlung von statistischen Notizen über die Wirkungen des Verehelichungsgesetzes vom 5. Mai 1852 haben die Schultheißenämter unfehlbar mit nächstem Boten über das Er- gebniß der seit den letzten 4 Jahren (1. Januar 1857 bis 31. Dezember 1860) in ihrer Gemeinde vorgekommenen Verehelichungsgesuche nach An­leitung der hier beigesetzten Tabelle zu berichten:

i.

Zahl derjenige» Derehe- lichungsgesuche, welche NM bei den gememdebürgerlichen Collegien zur Berhandluna kamen, von diesen abgewie­sen wurden, und wobei sich dann der Abgcwiesene beruhigt hat, ohne sich an das Oberamt weiter zu wenden, und zwar: im Jahr 1857 ....

1858 . , . .

1859 ....

, ' 1860 ....

dik. Diese Zahlen können leicht u. mit Sicherheit ans demGemein- derathsprotokoll erhoben werden.

II.

Aeußerung darüber, ob

und wie viele solchergestalt von den gemeindevürgerlichen Collegien in den letzten 4 Jah­ren verhinderten Ehen wohl nach dem früheren Gesetze, also gemäß der nunmehr aufgeho­benen Artikel 73 bis 80 des rev. Bürgerrechtsgcsetzes vom 4. Dezember 1833 hätten zu- gelaffen werden müssen.

III.

Aeußerung darüber, wel­che gute und etwaige schlimme Folgen das neue Vereheli- chungSgesetz von 1852 gehabt haben möge und ob seit des­sen Bestehen im Verhältnis wohl mehr uneheliche Gebur­ten vorgckommen sind, als zur Zeit des Bestehens des frü­here» Gesetzes.

Man erwartet, daß die Schultheißenämter bei Lieferung dieser No­tizen mit Sorgfalt zu Werke gehen. In Anstandsfällen sind sie angewiesen, sich die Beihilfe ihres Pfarramtes zu erbitten.

Wer den Bericht nicht, wie gewünscht, nmgehend hieher einsendet, von dem wird er durch einen Wartboten abgeholt werden.

Den 3. Januar 1861. K. Oberamt.

2) An sämmtliche Pfarrämter des Oberamtsbezirks.

Zu dem Hieoben bezeichnten Zwecke werden die Pfarrämter ersucht, unfehlbar mit nächstem Boten folgende Notizen in der hier beigesetzten tabellarischen Form der Unterzeichneten Stelle zu liefern:

i.

Zahl der in jeder zu der gehörigen politischen <Z abgeschlossenen Ehen welche im Gcmcindebez Wohnsitz genommen ha zwar:

Jahrgang 1857 . .

., ' 1858 . .

» 1859 . .

» 1860 . .

Pfarrei lemeinde Solcher, >rk ihren ben, und

II.

Zahl der in jeder der sub I. bezeichnten Gemeinden vor- gckommene« unehelichen Ge­burten, und zwar:

Jahrgang 1857 . . -

1858 . . .

1859 . . .

1860 . . .

III.

Aeußerung über die Zu­oder Abnahme der unehelichen Geburten seit Erscheinung des BerchelichungsgesetzeS von 1852 und ob solche wohl Folge dieses Gesetzes ist oder andern und welchen Umstän­den zuzuschrelben sein dürfte

Bei der Dringlichkeit der Sache muß man die zuversichtliche Er-

wartung umgehender möglichst genauer Berichtserstattung ausspre­chen.

Schließlich ergeht an die Pfarr­ämter die Bitte, ihren Schulthei­ßenämtern auf deren Ansuchen in Ausfertigung der denselben nach Vor­stehendem obliegenden Berichts-Er­stattung nach Kräften an die Hand zu gehen.

Den 3. Januar 1861.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Unter Bezugnabme auf die dies­seitige Bekanntmachung vom 26. No­vember v. I., Wochenblatt Nro. 93, betreffend die Vergütung der in Er­krankungsfällen von Angehörigen Württembergs und rer Schweiz den­selben je im anderen Staate gelei­steten Unterstützungen, wird Hiemil zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der zwischen der K. württemd. Regierung und dem schweizerischen Bunresrathe Namens 16 Cantone abgeschloffenen Uebereinkunft nach­träglich auch der Canton Zug beigr- lreten ist.

Den 2. Januar 1861.

K. Obcramt.

Fromm.

2)1. Calw.

Haus- und Garten-Verkauf.

Auf den Antrag der Erben des kürzlich gestorbenen Kaufmanns Chri­stoph Ludwig Stroh dahier wirr am

Montag, den 14. Jan. 1861, Nachmittags 1 Uhr, in unserem Canzleizimmer zum öffent­lichen Verkaufe kommen: