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Februar: Herr Dekan ttags (Pre- ger.
Calw er Wochen öl alt.
Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.
Nro. 13.
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 23 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum iVi kr.
Mittwoch,
den 23. Februar 1850.
»
Königliche Verordnung,
betreffend die Beschaffenheit, Form, Prüfung und Stempelung der Gewichtslücke des neuen LandeSgcwichts.
Wilhelm,
voll Gottes Gnaden König von Württemberg.
In Vollziehung des Artikels 4 des Gesetzes vom heutigen Tage, betreffend die Einführung eines neuen Lantzesgewichts, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Gcheimen-Rathes, in Absicht auf die für den inländlischcn Verkehr anzufertigenden Gewichtstücke, wie folgt:
8 - 1 .
Als Material zu den Gewichtstücken ist, soweit nicht eine Ausnahme uigelassen ist (vcrgl. Z. 10), Eisen, Messing oder Bronce zu nehmen.
Jedes Gewichtstück muß mit der seine Schwere angebenden Bezeich» nung versehen sein; hiebei ist diejenige Bezeichnung genau anzuwenden, mit welcher die von der Cen- rralpfechtbehörde (§. 21.) auzugeben- den Normalqcwichte versehen sind.
§. 2 .
ES dürfen nur Gewichtstücke von folgenden Größen gebraucht werden: 1. 2. 3. 4. 5. 10. 20. 25. 50. und 100 Pfund,
und als Unterabtheilungen des Pfundes für den gewöhnlichen Verkehr: 16. 8. 4. 2. 1 Loth. 2. 1 Quentchen. 2. 1. V- Richtpfennig.
8- 3.
Die Gewichtstücke (mit Ausnahme der Einsatzgcwichte) müssen die Form eines Eylinders haben, dessen Höhe dem Durchmesser gleichkommt und dessen Ränder abgerundet sind.
Die Stücke von 25. 50. und 100 Pfund erhalten einen gußeisernen oder Ungegessenen schmiedeisernen Griff, die andern bis zu 20 einschließlich einen Knopf.
Für die Unterabtheilungen des Pfundes sind auch sogenannte Einsatzgewichte von Messing ober Bronce gestattet, aus hohlen ineinandergeschachtelten Stücken bestehend, von welchen das größte mit Deckel als Pfund Gehäuse dient.
8. 4.
Alle Gewichtstücke müssen eine reine, von größeren Poren, Blasen- räumen rc. freie Oberfläche darbieten ; sie dürfen keine Löcher am Boden haben, auch wenn diese ganz oder theilweise mit einem weichen Metall ausgefüllt sind. Auch ist nicht gestattet, daß die schmiedeisernen Griffe mit dem gußeisernen Körper des Gewichtstücks durch Eingießen eines andern Metalls verbunden werden.
8- 5.
Die eisernen Gewichtstücke müssen oben neben dem Griff oder Knopf mit einem regelmäßig gestalteten nach innen etwas verjüngten Loche mit kreisförmigem Querschnitte versehen sein. Innerhalb dieses Loches wird Behufs der Aufnahme des zum Richtigmachen des Gewichtstückes erforderlichen Bleies oder Eisenschrots eine erweiterte Höhlung angebracht, falls nicht eine entsprechende Verlängerung des Loches den nöthigen Raum bietet.
8 . 6 .
Der in dieses Loch cinzusetzende Pfropfen kann aus Kupfer, Zinn, Blei oder aus einer Legirung dieser l Metalle bestehen, muß aber eine dem Loche entsprechende Gestalt ha-1
ben und so vorgearbeitet werden, daß er nach dem Einschlagen in das Loch nur so weit über der Oberfläche des Gewichtstückes vorsteht, als erforderlich ist, um die Stempelung auf seiner Kopffläche anzubringen. Der Pfropfen darf nicht so viel Masse haben, daß er beim festen Eintreibcn in das Justirloch sich quetscht und dadurch einen den oberen Rand des Loches überragenden Kopf bekommt.
8- 7.
Bei dem Pfechten der eisernen Gewichtstücke, welche, wenn sie von Gußeisen sind, vorher von Formsand gehörig gereinigt sein müssen, ist folgendes Verfahren zu beobachten:
Zuerst wird das Normalgewichtstück auf die eine Waagschale gestellt und die zweite Schale mit beliebigen Gewichten (Tara) soweit beschwert, daß die Waage ins Gleichgewicht kommt. Dann wird, um den Einfluß einer etwaigen Ungenauigkeit der Waage zu verhüten, das'zu berichtigende Gewichtstück an die Stelle des Normalgewichtes aus die erstgenannte Schale gestellt, der zugehörige Justirpfropfen daneben gelegt und so- I fort Eisenschrot oder gekleintes Blei so lange in das Justirloch gebracht, bis die richtige Schwere imt einem geringen Uebcrschusse erreicht ist- Hierauf setzt man den Pfropfen in das Justirloch und treibt ihn, anfänglich mit leichten Hammerschlägen, dann aber mir Hilfe eines Aussetzers von bartem Holze so fest ein, daß er ohne gänzliche Zerstörung nicht herausgenommen werden kann. Ist l dieses geschehen, so wird das Gewichtstück noch einmal auf dieselbe Waag- I schale gesetzt, der etwa noch ver-