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Februar: Herr Dekan ttags (Pre- ger.

Calw er Wochen öl alt.

Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 13.

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 23 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum iVi kr.

Mittwoch,

den 23. Februar 1850.

»

Königliche Verordnung,

betreffend die Beschaffenheit, Form, Prüfung und Stempelung der Ge­wichtslücke des neuen LandeSgcwichts.

Wilhelm,

voll Gottes Gnaden König von Württemberg.

In Vollziehung des Artikels 4 des Gesetzes vom heutigen Tage, betref­fend die Einführung eines neuen Lantzesgewichts, verordnen und ver­fügen Wir, nach Anhörung Un­seres Gcheimen-Rathes, in Absicht auf die für den inländlischcn Ver­kehr anzufertigenden Gewichtstücke, wie folgt:

8 - 1 .

Als Material zu den Gewicht­stücken ist, soweit nicht eine Ausnahme uigelassen ist (vcrgl. Z. 10), Eisen, Messing oder Bronce zu nehmen.

Jedes Gewichtstück muß mit der seine Schwere angebenden Bezeich» nung versehen sein; hiebei ist die­jenige Bezeichnung genau anzuwen­den, mit welcher die von der Cen- rralpfechtbehörde (§. 21.) auzugeben- den Normalqcwichte versehen sind.

§. 2 .

ES dürfen nur Gewichtstücke von folgenden Größen gebraucht werden: 1. 2. 3. 4. 5. 10. 20. 25. 50. und 100 Pfund,

und als Unterabtheilungen des Pfun­des für den gewöhnlichen Verkehr: 16. 8. 4. 2. 1 Loth. 2. 1 Quent­chen. 2. 1. V- Richtpfennig.

8- 3.

Die Gewichtstücke (mit Ausnahme der Einsatzgcwichte) müssen die Form eines Eylinders haben, dessen Höhe dem Durchmesser gleichkommt und dessen Ränder abgerundet sind.

Die Stücke von 25. 50. und 100 Pfund erhalten einen gußeiser­nen oder Ungegessenen schmiedeiser­nen Griff, die andern bis zu 20 einschließlich einen Knopf.

Für die Unterabtheilungen des Pfundes sind auch sogenannte Ein­satzgewichte von Messing ober Bronce gestattet, aus hohlen ineinanderge­schachtelten Stücken bestehend, von welchen das größte mit Deckel als Pfund Gehäuse dient.

8. 4.

Alle Gewichtstücke müssen eine reine, von größeren Poren, Blasen- räumen rc. freie Oberfläche darbie­ten ; sie dürfen keine Löcher am Bo­den haben, auch wenn diese ganz oder theilweise mit einem weichen Metall ausgefüllt sind. Auch ist nicht ge­stattet, daß die schmiedeisernen Griffe mit dem gußeisernen Körper des Gewichtstücks durch Eingießen eines andern Metalls verbunden werden.

8- 5.

Die eisernen Gewichtstücke müs­sen oben neben dem Griff oder Knopf mit einem regelmäßig gestalteten nach innen etwas verjüngten Loche mit kreisförmigem Querschnitte versehen sein. Innerhalb dieses Loches wird Behufs der Aufnahme des zum Rich­tigmachen des Gewichtstückes er­forderlichen Bleies oder Eisenschrots eine erweiterte Höhlung angebracht, falls nicht eine entsprechende Ver­längerung des Loches den nöthigen Raum bietet.

8 . 6 .

Der in dieses Loch cinzusetzende Pfropfen kann aus Kupfer, Zinn, Blei oder aus einer Legirung dieser l Metalle bestehen, muß aber eine dem Loche entsprechende Gestalt ha-1

ben und so vorgearbeitet werden, daß er nach dem Einschlagen in das Loch nur so weit über der Ober­fläche des Gewichtstückes vorsteht, als erforderlich ist, um die Stempelung auf seiner Kopffläche anzubringen. Der Pfropfen darf nicht so viel Masse haben, daß er beim festen Eintreibcn in das Justirloch sich quetscht und dadurch einen den oberen Rand des Loches überragenden Kopf be­kommt.

8- 7.

Bei dem Pfechten der eisernen Gewichtstücke, welche, wenn sie von Gußeisen sind, vorher von Formsand gehörig gereinigt sein müssen, ist folgendes Verfahren zu beobachten:

Zuerst wird das Normalgewicht­stück auf die eine Waagschale gestellt und die zweite Schale mit beliebigen Gewichten (Tara) soweit beschwert, daß die Waage ins Gleichgewicht kommt. Dann wird, um den Ein­fluß einer etwaigen Ungenauigkeit der Waage zu verhüten, das'zu be­richtigende Gewichtstück an die Stelle des Normalgewichtes aus die erstge­nannte Schale gestellt, der zugehörige Justirpfropfen daneben gelegt und so- I fort Eisenschrot oder gekleintes Blei so lange in das Justirloch gebracht, bis die richtige Schwere imt einem geringen Uebcrschusse erreicht ist- Hierauf setzt man den Pfropfen in das Justirloch und treibt ihn, an­fänglich mit leichten Hammerschlägen, dann aber mir Hilfe eines Aussetzers von bartem Holze so fest ein, daß er ohne gänzliche Zerstörung nicht herausgenommen werden kann. Ist l dieses geschehen, so wird das Gewicht­stück noch einmal auf dieselbe Waag- I schale gesetzt, der etwa noch ver-