Calrver Wochenblatt.
Amts- und Jotelligenzblatt für den Bezirk.
Nro. S3
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Samstag,
den 27. November 1858
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
Schafrande in Wrißenstein in Baden.
Zufolge einer Mittheilung deS Großh. Badischen Oberamts Pforzheim wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wegen der in Weißenstein ausgcbrocheuen Schafraude in Bezug auf die dortige Schafheerde die Sperre verfügt worden ist.
Den 25. November 1858.
K. Oberamt. ^
Fr 0 m m.
Lehrkurs für Schäfer in Hohenheim.
Um den Angehörigen deS Schä- ferstandeS Gelegenheit zu geben, über verschiedene wichtigere Zweige ihres Berufs eine rationelle, auf die Fortschritte des SchäfereiwesenS und der Wollindustrie berechnete Belehrung zu erlangen, wird im Laufe des bevorstehenden Winters (und zwar wahrscheinlich im Monat Februar) nach den Vorgängen der letzten Jahre in Hohenheim wieder em kurzer Lehrkurs für Schäfer stattfinden, in welchem den Thcilnehmern durch Schäferei-Inspektor Fritz unter entsprechender Beihilfe des Lehrerpersonals des Instituts über die wichtigeren, beim Sckäfereiwesen in! Betracht kommenden Fragen ein gemeinfaßlicher, soviel möglich auf Anschauung beruhender Unterricht erteilt werden wird. Dieser Unterricht wird ungefähr 18 Tage in An- zpruch nehmen und sich verbreiten über rationelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer in gesundem und krankem Zustande,
über die Kennzeichen und die Behandlung der wichtigsten Schafkrankheiten mit anatomischen Demonstrationen, sodann über bessere Züchtungsgrundsätze und Auswahl der geeigneten Zuchtthiere,'über die verschiedenen Eigenschaften der Wolle, die Wasch, Schur, Verpackung und sonstige Behandlung der Wolle, sowie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anlegung künstlicher Weiden. Indem man nun wißbegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fach strebende Schäfer zur Theilnahme einladet, wird in Absicht auf die Eintrittsbe- vingungen Folgendes beigefügt: 1) Die Bewerber müssen mindestens das 20. Jahr zurückgelegt haben. Jüngere werden nicht zugelassen.
2) Jeder Bewerber hat sich nicht nur über ein unbescholtenes Prädikat durch ein gemeinderäthlicheS Zcug- niß, sondern auch über eine wenigstens -1jährige, geordnete Dienstleistung in Schäfereien auszuweisen.
3) Die Theilnahme an dem Lehrkurs ist durchaus unentgeltlich gestattet. Dagegen bleibt es Sache der Theil- nehmer, für Wohnung und Kost, wozu es im Ort und in der Nachbarschaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst zu sorgen.
4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung stattfinden, zu welcher jeder Theilnchmer zugelassen und im Fall befriedigender Erstehung der Prüfung mit dem Zeugniß eines „geprüfte n Schäfers" versehen werden wird. Den Tüchtigsten der Theilnehmer werden zu ihrer weiteren Auszeichnung kleine Prämien verliehen werden. Die Bewerbungen um Zulassung zu dem Lehrkurö sind im Laufe
des Monats Dezember an die Direktion zu Hohenheim cinzurei- chen, welche sofort die einzelnen Bewerber über die erfolgte Entschließung und im Fall der Zulassung über den für Beginn des Kurses festgesetzten Tag benachrichtigen wird.
Stuttgart, 12. Nov. 1^58. Centralftclle für die Landwirthschafk.
Für den Direktor: Oppcl.
Calw.
Stemlieferungs-Akkorde.
Für mehrere Staatöstraßendistrikte gehen die Materiallieferungs-Akkorde mit dem 1. Mai 1859 zu Ende, und werden daher an nachgenannten Tagen und Orten neue Lieferungs- Akkorde abgeschlossen, wozu Lusttragende mit dem Bemerken eingeladen werden, sich, falls sie nicht schon der Unterzeichneten Stelle bekannt find, mit gemeinderäthlichen Prädikats- und Vermögenszeugnissen zu versehen.
1) Stuttgart-Calwerstraße
am 1. Dezember, Vormittags um 10 Uhr, auf dem Nachhause in Althengstett die Markung Althengstett.
Am gleichen Tage Nachmittags 3 Uhr auf dem Rachhause in Ostelsheim die Markung Ostelsheim.
2) Calw - Wildbergerstraße, Markung Waldeck; Teinachcr Badstraße, Markung Sommenhardt; Röthen- bacherstaige, Markung Teinach, am
2. Dezember,
Vormittags 11 Uhr, auf dem RathhauS in Teinach.
3) Herrenberg - Calwerstraße
am 3. Dezember, Vormittags 10 Uhr,