Calrver Wochenblatt.

Amts- und Jotelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. S3

Erschein! wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. AbonnementspreiS halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum IV 2 kr.

Samstag,

den 27. November 1858

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Schafrande in Wrißenstein in Baden.

Zufolge einer Mittheilung deS Großh. Badischen Oberamts Pforz­heim wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wegen der in Weißen­stein ausgcbrocheuen Schafraude in Bezug auf die dortige Schafheerde die Sperre verfügt worden ist.

Den 25. November 1858.

K. Oberamt. ^

Fr 0 m m.

Lehrkurs für Schäfer in Hohenheim.

Um den Angehörigen deS Schä- ferstandeS Gelegenheit zu geben, über verschiedene wichtigere Zweige ihres Berufs eine rationelle, auf die Fort­schritte des SchäfereiwesenS und der Wollindustrie berechnete Belehrung zu erlangen, wird im Laufe des be­vorstehenden Winters (und zwar wahr­scheinlich im Monat Februar) nach den Vorgängen der letzten Jahre in Hohenheim wieder em kurzer Lehrkurs für Schäfer stattfin­den, in welchem den Thcilnehmern durch Schäferei-Inspektor Fritz unter entsprechender Beihilfe des Lehrer­personals des Instituts über die wichtigeren, beim Sckäfereiwesen in! Betracht kommenden Fragen ein ge­meinfaßlicher, soviel möglich auf An­schauung beruhender Unterricht er­teilt werden wird. Dieser Unter­richt wird ungefähr 18 Tage in An- zpruch nehmen und sich verbreiten über rationelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer in gesundem und krankem Zustande,

über die Kennzeichen und die Be­handlung der wichtigsten Schafkrank­heiten mit anatomischen Demonstra­tionen, sodann über bessere Züch­tungsgrundsätze und Auswahl der geeigneten Zuchtthiere,'über die ver­schiedenen Eigenschaften der Wolle, die Wasch, Schur, Verpackung und sonstige Behandlung der Wolle, so­wie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anle­gung künstlicher Weiden. Indem man nun wißbegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fach strebende Schäfer zur Theilnahme einladet, wird in Absicht auf die Eintrittsbe- vingungen Folgendes beigefügt: 1) Die Bewerber müssen mindestens das 20. Jahr zurückgelegt haben. Jüngere werden nicht zugelassen.

2) Jeder Bewerber hat sich nicht nur über ein unbescholtenes Prädi­kat durch ein gemeinderäthlicheS Zcug- niß, sondern auch über eine wenig­stens -1jährige, geordnete Dienstlei­stung in Schäfereien auszuweisen.

3) Die Theilnahme an dem Lehrkurs ist durchaus unentgeltlich gestattet. Dagegen bleibt es Sache der Theil- nehmer, für Wohnung und Kost, wozu es im Ort und in der Nach­barschaft an hinreichender Gelegen­heit nicht fehlt, selbst zu sorgen.

4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung stattfinden, zu welcher jeder Theilnchmer zugelassen und im Fall befriedigender Erstehung der Prüfung mit dem Zeugniß einesgeprüfte n Schäfers" versehen werden wird. Den Tüchtigsten der Theilnehmer werden zu ihrer weiteren Auszeich­nung kleine Prämien verliehen wer­den. Die Bewerbungen um Zulas­sung zu dem Lehrkurö sind im Laufe

des Monats Dezember an die Di­rektion zu Hohenheim cinzurei- chen, welche sofort die einzelnen Be­werber über die erfolgte Entschlie­ßung und im Fall der Zulassung über den für Beginn des Kurses festgesetzten Tag benachrichtigen wird.

Stuttgart, 12. Nov. 1^58. Centralftclle für die Landwirthschafk.

Für den Direktor: Oppcl.

Calw.

Stemlieferungs-Akkorde.

Für mehrere Staatöstraßendistrikte gehen die Materiallieferungs-Akkorde mit dem 1. Mai 1859 zu Ende, und werden daher an nachgenannten Tagen und Orten neue Lieferungs- Akkorde abgeschlossen, wozu Lusttra­gende mit dem Bemerken eingeladen werden, sich, falls sie nicht schon der Unterzeichneten Stelle bekannt find, mit gemeinderäthlichen Prädi­kats- und Vermögenszeugnissen zu versehen.

1) Stuttgart-Calwerstraße

am 1. Dezember, Vormittags um 10 Uhr, auf dem Nachhause in Althengstett die Markung Althengstett.

Am gleichen Tage Nachmittags 3 Uhr auf dem Rachhause in Ostelsheim die Markung Ostelsheim.

2) Calw - Wildbergerstraße, Mar­kung Waldeck; Teinachcr Badstraße, Markung Sommenhardt; Röthen- bacherstaige, Markung Teinach, am

2. Dezember,

Vormittags 11 Uhr, auf dem RathhauS in Teinach.

3) Herrenberg - Calwerstraße

am 3. Dezember, Vormittags 10 Uhr,