Calwer Wochenblatt.
Amts- «ud Jntelligeiizblatt für de» Bezirk.
Uro. SV.
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Mittwoch,
den 17. November 1858
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
C a l w.
Berichts-Einfordernng Behufs des Vollzugs des Volksschnlzusatzgesctzes vom 6. November 1858.
Mag bedarf bei den Vorkehrungen zu Vollziehung des Gesetzes vom
6. NovbMi 858 der Kenmniß der Verhältnisse und Zustände in Betreff der Volksschulen in den Gemeinden des Bezirks wie folgt:
1) Ortöangehörige Einwohnerzahl der Schulgemeinden;
2) Auszählung der vorhandenen Lehrer mit Angabe ihres Gehalts;
3) Angabe des Brodsrüchtebe- zugs und des Geldwerths des Gü- tcrgenusses unter dem Gehalte;
dieser darf nicht höher, als zu 4 Procent des Ankaufspreises der Schulgüter tarirt werden;
4) Zahl der Schulkinder vom
7. bis zum 14- Jahre und Zahl der außer dem schulpflichtigen Alter in der Schule befindlichen Kinder.
5) Angabe, ob bisher Abthei- lungs-Unterricht stattgesunden hake und ob ferner gegeben werden soll; auch Angabe der Belohnung dafür;
6) Beschlüsse der Gemeindebehörden hinsichtlich der Erhöhung oder Verwandlung der Gehaltstheile nach j den Vorschriften des Zusatz-Gesetzes. Beilegung dieser Beschlüsse.
Bei solchen ist das in Punkt 8 der Minist.-Verfügg. vom 6. Nov. angekündigte Aufhören der Staatsbeiträge zu berücksichtigen.
7) Angabe des in der Gemeinde Angeführten Schulgeldes, und ob die Gemeindebehörden hiüsichtlich des
Betrags etwa eine Aenderung beabsichtigen.
Die gemeinsch. Aemter werden zur Berichts-Erstattung hierüber binnen 8 Tagen aufgefordert.
Dabei wird bemerkt, daß dieser Termin bei Wartboten-Vermeidung eingehalten werden muß.
Den 14. Nov. 1858. Oberamtmann Decan—zugleich für From m. den Decan in Nagoid.
Heberle. ,
Calw.
Güterhandcl durch die Israeliten.
Aus Anlaß einer kürzlich vorgekommenen ÄMpirkung von Juden bei dem Verkmj»Unes Bauernguts wird daran Mrnert, daß nach Art. 28 des Gesetz«'chom 25. April 1828 bei Gefängnlßstrafe und bei Strafe doppelter Erstattung des bedungenen Vortheils den Juden bei Käufen und Verkäufen liegender Güter unter Christen jede Theilnahme oder Mitwirkung als Unterhändler, Bevollmächtigte, Mäkler oder Bürgen, verboten ist.
Den 15. November 1858.
K. Oberamt.
. Fromm.
An die Accisämter und Raths- schreibereien!
Nach Finanz -Ministerial-Verfü- gung vom 5. Nov. 1858 sind in Folge der Aufhebung der fünfpro- centigen Accise die Contract-Verzeich- nisse vom tl. Quartal 1858/59 mit dem letztenOktob er abzuschließcn.
Diese Verzeichnisse sind binnen 8 Tagen einzusenden.
Hirsau, 15. Nov. 1858.
K. Kameralamt.
Teinack.
Straßenschrauken-Akkord.
Nächsten
Samstag, den 20. d. M., Nachmittags um 3 Uhr,
! wird die Unterzeichnete Stelle auf dem ! Rathhaus, in Teinach die Herstellung ^ von Straßenschranken ander Teinacher
> Badstraße und Röthenbacher Staige im Ueberschlags-Betrag von 45 fl. 15 kr. im Abstrcich verakkordiren,! wozu sie-hiermit tüchtige Zimmermeister 'einlavct.
Calw, 16. November 1858.
K- Straßenbauinspcktion. Feldweg.
Revier Liebenzell.
Holz-Verkauf.
Aus dem Zollerholz und Stok- winkel werden am
Dienstag, den 23. d. M., von Morgens 10 Uhr an, im Wirthshause zu Jgelsloch versteigert:
700 tannene Stangen, 7—20' lang,
V- Klafter tannene Scheiter, 46 Klafter tannene Prügel,
! 48 „ tannene Rinde,
> 21'/- Klafter tannene Reisprn-
gel und 20 Klafter Stockholz. Neuenbürg, 11. Nov. 1858.
K. Forstamt.
Lang.
2)2. Oberkollwangcn.
Holz-Verkauf.
Die hiesige Gemeinde verkauft am Freitag, den 19. Nov. d. I-, Nachmittags 1 Uhr, auf dem Rath Haus dahier