Calwer Wochenblatt.
Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.
Aro. 80
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum IV« kr.
Mittwoch,
den 13. Oktober. 1858.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
Schafrande in Brötzingen in Baden.
In Folge einer Mittheilung des Großh. Badischen Oberamts Pforzheim wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wegen der in Brötzingen ausgebrochenen Schafraude in Bezug auf die dortige Schafhecrde die Sperre verfügt worden ist.
Den 9. Oktober 1858.
K. Oberamt.
Fro mm.
2)1. For'starkit Wildberg.
Bekanntmachung in Betreff des Einsammelns des Nadelholzsamens.
Diejenigen Personen, welche in Staatswaldungen des Forstes Wildberg Rothtannen- und Forchenzapfen sammeln wollen, haben sich bei ihrem Orts-Vorsteher zu melden, welcher ein Nerzcichniß hierüber aufzunehmen, und dasselbe an den Revierförster einzusenden hat.
Von dem Revierförster werden sofort die Erlaubnißscheine ausgestellt werden. ' -»
Hiebei ysir-d. bemerkt, daß alle' männlichen. Sammler, welche das 14. Jahr z«Mgelegt, sich mit einem Schein zu/HAhew haben, daß aber Kinder uiMkr^.14 Jahren und Weibsleute von zder'Verpflichtung, einen Schein zu Hessen, frei sind.
Für jeden Schein, ist an den betreffenden Ortsacciser 1 fl. zu bezahlen.
Z^ie Einsammlung der Rothtan- neiizasifen darf nicht vor dem 25.
Oktober, der Forchcnzapfen nichl vor dem 1. Dezember statlfinden, und wird Jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.
Für Beschädigungen an den Bäumen werden folgende Strafen festgesetzt:
Für das Abbrechen von Zweigen und Aeften 3 fl. 15 kr.,
für das Abbrechen ganzer Gipfel 6 fl. 30 kr.
Den Gemeinden und Privaten bleibt es unbenommen, auf welche Weise sie das Einsammeln der Zapfen in ihren Waldungen gestatten wollen.
^ Die- festgesetzten Termine zum > Einsammeln der Zapfen , sowie die zur Schonung der Waldungen getroffenen Strafbestimmungen sind ! dagegen auch für die Gemeinde- und ! Pnvatwaldungen gültig.
Wildberg, 6. Oktober 1858.
K. Forstamt. Niethammer.
Forstamt Neuenbürg.
Revier Liebenzell.
H o l z v e r k a u s.
Am
Freitag, den 15. Oktober, aus den Staatswaldungen Steuiach- wald und Gfäll:
224 Stück tannenes Lang- und ' Klotzhol;,
3 Klafter buchene Scheiter,
52
k,
tannenc Scheiter,
25
dlo. Prügel,
21
k,
dto. Rinde und
50
Stück
dto. Wellen.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Burg bei Liebenzell, bei
schlechtem Wetter auf dem Rathhalls daselbst.
Neuenbürg, 29. Sept. 1858.
K. Forstamt.
Lang.
Forstamt Neuen bürg.
Revier Liebenzell.
Verkauf von
116 Klafter tannenem und
95 „ forchenem Stockholz
aus dem Staatöwald Bruch am
Montag, den 18. Oktober.
Zusammenkunft Morgens 10 Uhr auf dem Rathhaus in Unterhaugstett.
Neuenbürg, 8. Oktober 1858. K. Forstamt.
Krauch, Ass.
Revier Hirsau.
Weg-Akkord.
Ueber Besschaffen, Zerkleinern und Einwcrfen von
500 Roßlasten Sandsteine am neuen Weg in der Brandhalven findet am
Freitag, den 15. Oktober, früh 8 Uhr,
auf hiesigem Rathhaus eine wiederholte Abstreichs-Verhandlung statt; hiebei wird zugleich auch die Bei- fuhr von
100 Roßlastcn Sandsteine auf den Weg bei der untern Rei- chertsmad-Wicse verakkordirt. »
Hirsau, 9. Oktober 1856.
K. Revierförsterei.
Fröhn er.
Beinberg, O.-A. Neuenbürg.
Hofguts- und Fahrniß-Ver kauf.
Aus dem Nachlasse des verstor-