Calwer Wochenblatt.

Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Aro. 80

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum IV« kr.

Mittwoch,

den 13. Oktober. 1858.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Schafrande in Brötzingen in Baden.

In Folge einer Mittheilung des Großh. Badischen Oberamts Pforz­heim wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß wegen der in Brötzin­gen ausgebrochenen Schafraude in Bezug auf die dortige Schafhecrde die Sperre verfügt worden ist.

Den 9. Oktober 1858.

K. Oberamt.

Fro mm.

2)1. For'starkit Wildberg.

Bekanntmachung in Betreff des Einsammelns des Nadelholzsamens.

Diejenigen Personen, welche in Staatswaldungen des Forstes Wild­berg Rothtannen- und Forchen­zapfen sammeln wollen, haben sich bei ihrem Orts-Vorsteher zu melden, welcher ein Nerzcichniß hierüber auf­zunehmen, und dasselbe an den Re­vierförster einzusenden hat.

Von dem Revierförster werden sofort die Erlaubnißscheine ausgestellt werden. ' -»

Hiebei ysir-d. bemerkt, daß alle' männlichen. Sammler, welche das 14. Jahr z«Mgelegt, sich mit einem Schein zu/HAhew haben, daß aber Kinder uiMkr^.14 Jahren und Weibs­leute von zder'Verpflichtung, einen Schein zu Hessen, frei sind.

Für jeden Schein, ist an den be­treffenden Ortsacciser 1 fl. zu be­zahlen.

Z^ie Einsammlung der Rothtan- neiizasifen darf nicht vor dem 25.

Oktober, der Forchcnzapfen nichl vor dem 1. Dezember statlfinden, und wird Jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.

Für Beschädigungen an den Bäu­men werden folgende Strafen fest­gesetzt:

Für das Abbrechen von Zweigen und Aeften 3 fl. 15 kr.,

für das Abbrechen gan­zer Gipfel 6 fl. 30 kr.

Den Gemeinden und Privaten bleibt es unbenommen, auf welche Weise sie das Einsammeln der Zap­fen in ihren Waldungen gestatten wollen.

^ Die- festgesetzten Termine zum > Einsammeln der Zapfen , sowie die zur Schonung der Waldungen ge­troffenen Strafbestimmungen sind ! dagegen auch für die Gemeinde- und ! Pnvatwaldungen gültig.

Wildberg, 6. Oktober 1858.

K. Forstamt. Niethammer.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Liebenzell.

H o l z v e r k a u s.

Am

Freitag, den 15. Oktober, aus den Staatswaldungen Steuiach- wald und Gfäll:

224 Stück tannenes Lang- und ' Klotzhol;,

3 Klafter buchene Scheiter,

52

k,

tannenc Scheiter,

25

dlo. Prügel,

21

k,

dto. Rinde und

50

Stück

dto. Wellen.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Burg bei Liebenzell, bei

schlechtem Wetter auf dem Rathhalls daselbst.

Neuenbürg, 29. Sept. 1858.

K. Forstamt.

Lang.

Forstamt Neuen bürg.

Revier Liebenzell.

Verkauf von

116 Klafter tannenem und

95 forchenem Stockholz

aus dem Staatöwald Bruch am

Montag, den 18. Oktober.

Zusammenkunft Morgens 10 Uhr auf dem Rathhaus in Unterhaugstett.

Neuenbürg, 8. Oktober 1858. K. Forstamt.

Krauch, Ass.

Revier Hirsau.

Weg-Akkord.

Ueber Besschaffen, Zerkleinern und Einwcrfen von

500 Roßlasten Sandsteine am neuen Weg in der Brandhalven findet am

Freitag, den 15. Oktober, früh 8 Uhr,

auf hiesigem Rathhaus eine wieder­holte Abstreichs-Verhandlung statt; hiebei wird zugleich auch die Bei- fuhr von

100 Roßlastcn Sandsteine auf den Weg bei der untern Rei- chertsmad-Wicse verakkordirt. »

Hirsau, 9. Oktober 1856.

K. Revierförsterei.

Fröhn er.

Beinberg, O.-A. Neuenbürg.

Hofguts- und Fahrniß-Ver kauf.

Aus dem Nachlasse des verstor-