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Indem man dich auSschrcibt, werden zugleich die Gemeinde-Vorsteher und sämmtliche Mitglieder des Vereins zur Fürsorge der rechtzeitigen Vorlegung der bemerkten Zeugnisse für die betreffenden Personen und zu Bekanntmachung des Vorstehenden aufgefordcrt. Wer wirklich einen Preis bekommt, wird besondere Aufforderung zum Erscheinen an gedachtem Tag erhalten.
II. Preisaustheilurrg für preiswürdiges Vieh.
1) Was die Farren anbelangt, so werden nur ausgezeichnete Tigere berücksichtigt und müssen dieselben im Bezirk in Verwendung stehen. Es sind 5 Preise von 6—10 fl. auSgesetzt. Die Bewerber um solche haben sich mit den Thieren, die so fest und zweckmäßig gefesselt sein müssen, daß sie von den Führern stets gebändigt werden können, an diesem Tag nicht später als Vormittags 9 Uhr auf dem unterhalb der Stadt gelegenen Brühl cinzufinben und für jedes Thier ein schultheißenamtliches Zeugniß über die Abstammung und die Zeit der Dienstleistung, dann hinsichtlich der Tüchtigkeit zu letzterem, mitzubringen, welchem auch eine Bezeichnung der Farbe und der Abzeichen angehängt sein muß.
'Wenn en solches Zeugniß fehlt, oder ein Thier nicht genügend gefesselt und mit tüchtigen Führern versehen ist, wird cs nicht zur Bewerbung zugelassen.
2) Für trächtige Keilbein, beziehungsweise Erstlingskühe, sind 5 Preise von 3—6 fl. ausgesetzt.
Die Kalbcln müssen fühlbar trächtig sein und ihnen gleich berücksichtigt werden Erstlingskühe mit ihren Kälbern bis zu dem Alter dieser von 6 Wochen. Die Kälber müssen daher mitgeführt werden.
Die Bewerber haben schultheißenamtliche Zeugnisse über den Besitz und bei den Erstlingskühen über die Zeit des vorangegangenen Kälberns mitzubringen, welche die Thiere auch nach Farbe und Abzeichen beschreiben.
Vorzuführen sind sie auf dem bemerkten Platz an demselben Tag längstens 9 Uhr Vormittags.
3) Für Eber sind dießmal keine Preise auSgesetzt.
Den 23. August 1958.
Vorstand des landwirthsch. Vereins.
_ _ Fromm.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
Register zum Regierungsblatt.
Das zweckmäßigste, bisjetzt herauö- gekommene Register zum Regierungs- Blatt von Beck geht bis zum Jahr 1852. Nun hat die So nnenwalösche Buchhandlung in Stuttgart eine Ausgabe von gleicher Güte, bis zum I. Januar 1858 gehend und bloß 1 fl. 24 kr. kostend, veranstaltet. Da ohne ein gut eingerichtetes Register der Inhalt der Regierungsblätter weniger zugänglich bleibt und deßhalb wohl die meisten Gemeindebehörden wünschen dürften, fragliche neue Register zu besitzen, so hat man die Georgii'sche Buchhandlung hier veranlaßt, das neue Werk zu beschreiben und an Jedermann um den bemerkten Preis abzugcbcn.
Dieß wird zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht.
Den 24. August 1858.
K. Obcramt.
Fromm.
Calw.
Auswanderung.
Charlotte Catharine Greiß von
Calw will mit ihrem 18 Jahre alten unehlichen Sohn Christian Ferdinand Friedrich Hoffmann nach Nord- Amerika, wo sie sich bereit« befinden, auswandern. Es ergeht daher an alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieselben zu machen haben, die Aufforderung, solche binnen 30 Tagen bei dem hiesigen Stadtschulth.- Amt geltend zu machen, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung entspringenden Nachthcile sich selbst zuzuschreiben hätten.
Den 19. August 1858.
K. Oberamt.
Fromm.
Forstamt Wildbesrg.
Revier Schönbronn.
H o l z v e r k a u f.
Am
Freitag und Samstag, den 27. und 28. August, im Staatswald Gemcinds- berg:
3 Eichen mit 16" m. D. und
175 C.',
73 Eichen unter 16" m. D. und 1254 C.',
2 Birken mit 14,5 C.',
5 tannene Ausschußstämme mit 74,2 C.',
3 eichene Stangen unter 4" stark, bis 20' lang,
81 eichene Stangen, 4—7" stark, 16—30' lang,
27'/- Klafter eichene Scheiter und Prügel,
46'/« „ tannene Scheiter und
Prügel,
l'/s ,, tannene Rinde,
2950 eichene Wellen und 9475 tannene Wellen. Zusammenkunft Morgens 8 Uhr im Schlag Gemeindsberg; das Nutzholz kommt am 1. Tag zum Verkauf.
Wildberg, 20. August 1858.
K. Forstamt. Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammheim.
Holz-Verkauf.
Am
Montag und Dienstag, den 30. und 3l. August, im Staatswald Wasser bäum: 28 Nadclholzstämme mit 1080 C.', 104 Nadelholzstangen unter 4" stark 11—25' lang,
37 dergleichen 4—7" stark, 30 bis 50' lang,