Calrver Wochenblatt.

Amts- und Jntelligenzblatt für -en Bezirk.

Nro. 66

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. NÜIItVvch,

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Calw.

Landwirtschaftliche Vereins-Versammlung und landwirtschaftliches Fest für das Jahr 1858.

Nach den Statuten des landw. Vereins des Bezirks Calw muß alle 2 Jahre der Ausschuß dieses Vereins und der Vorstand desselben neu gewählt werden und hat dieses Heuer aus Anlaß des nächsten landw. Festes für die nächsten 2 Jahre zu geschehen.

Das Fest soll, wie sonst, mit Preisaustheilungen an Dienstboten und für ausgezeichnete Thiere an Farren und Kalbeln begangen werden. Ausnahmsweise und zum ersten Mal kommen dießmal aber auch noch Vorträge hinsichtlich der Obstbaumzucht und der Benützung des Obstes durch den rühmlichst bekannten Herrn Garten-Inspektor Lucas von Hohenheim, welcher auf Einladung hiezu hieher kommen wird, dazu.

Zu allem diesem ist

Montag, der 20. September,

bestimmt. ^

Die verehrlichen Mitglieder des Vereins werden eingeladen, sich an diesem Tage Morgens 10 Uhr im Gasthof zum badischen Hof hier hiezu einzufinden. Die Vereins-Versammlung hat zunächst neben der bemerkten Wahl unter Anderem auch über den Vorschlag, im Jahr 1859 eine Anzahl Thiere einer ausgezeich­neten Rindvieh-Ra^e anzukaufen und zur Ausspielung zu bringen, zu beschließen; unmittelbar hierauf aber folgt eine Abtheilung des Vortrags des Herrn Garten-Inspektors Lucas. Es ist deßhalb nothwendig, daß die Mitglieder präcis zu der gedachten Zeit sich einfinden, indem es sonst unmöglich sein dürfte, mit den vielen Aufgaben dieses TagS fertig zu werden.

Zu gleicher Zeit oder nachher findet Austheilung der Preise statt, sin welcher Beziehung hienach Auf­forderung erfolgt. Dann folgt etwa um 1 Uhr ein gemeinschaftliches Mittagsmahl im Gasthof zum badischen Hof, zu welchem übrigens der Wirth schon zuvor Anmeldung erwartet, für deren Vermittlung die Herren Schultheißen ersucht sind.

Nachher folgt Fortsetzung des Vortrags des Herrn Inspektors Lucas und Ausspielung der zum An­kauf kommenden Gartengeräthschaften.

Was die Preise anbclangt, so werden die Schultheißenämter ersucht, Folgendes zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen:

I. Preisaustheilung an Dienstboten.

An 5 Knechte und 5 Mägde werden solche ausgethcilt. Zur Bewerbung ist berechtigt, wer durch Zeugnisse der Dienstherrschaft und des betreffenden Gemeinderaths längstens bis 12. September bei dem Vor­stand deS Vereins nachwcist, daß er, Knechte wenigstens 5 Jahre, Mägde wenigstens 6 Jahre, bei derselben Herrschaft mit der Erwerbung des Lobes treuen, fleißigen, folgsamen und sittlichen guten Verhallens, gebicm habe. Neben diesen Zeugnissen ist auch vom Schultheißenamt des Heimathsorts ein Zeugniß über die etwa schon verschuldeten Strafen mit Angabe der Zeit ihrer Erkennung vorzulegen.

Ausgeschlossen von der Bewerbung um Preise sind diejenigen Dienenden, welche bei Verwandten bis zum zweiten GtLch bürgerlicher Berechnung dienen; dagegen werden an solche und an die in die Klasse der Wochenlöhner für hauptsächlich landwirthschaftliche Verrichtungen gehörigen Arbeiter, bei dem Nachweis der hievor bezeickncten Bedingungen, Ehrcnbricfe verwilligt.

Zugelassen werden nicht solche Dienstboten, welche nicht um vollen Lohn dienen, sondern Altershalber oder aus andern Gründen aus Gnaden im Dienst behalten werden. Ausgeschlossen sind ferner Diejenigen, welche in den letzten 8 Jahren schon einen Preis erworben haben.- Auch kann sich bei Zurücklegung der be­merkten 8 Jahre um einen zweiten, nie aber bei längerer Dienstdauer um einen weiteren Preis beworben werden.

Der Vereins-Ausschuß prüft die gelieferten Nachweise und entscheidet hinsichtlich der Preise.