Calwer Wochenblatt.
Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.
Nro. 60.
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. AbonncmentspreiS balbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum 1 Vs kr.
Mittwoch,
den 4. August 1858.
Amtliche Verordnungen und B ekanntmachungen.
Calw.
Erinnerung an die Bekanntmachung inMro. 51 des Wochenblatts, betr. das Schröpfen durch die Hebammen.
In Folge jener Bekannlinachung haben nur 2 Hebammen mit ihren Gcburtstabcllen die Scbröpf-Jnstru- mente vorgelegt. Dieß veranlaßt zu der Weisung an die Schultheißen- Aemter, binnen 8 Tagen mittelst Vorlegung vonAuszügen ausdenSchulth.- Amts-Protokollen die Befolgung jenes Erlasses nachzuweisen und den betreffenden Hebammen zugleich zu eröffnen, daß nun nachträgliche Einsendung längstens bis 11. August erfolgen müsse.
Rückstände nach dieser Zeit werden auf Kosten der Schuldigen durch Wartboten abgcholt werden.
Den 30. Juli 1858.
K. Oberamt.
Fromm.
Calw.
Bekanntmachung, das Manlwnrf- fangcn auf Gemciudekostcn bctr.
Schon vor.mehreren Monaten ist durch den Vorstand des landwirthsch. Vereins hier (S. Calwer Wochenblatt Nro. 25) den Orts-Vorstehern eine Belehrung der Landwirthe hinsichtlich der zu Bekämpfung des Un- gczieferschadens uns von der Natur selbsttzgefckenkten Thiere, verfaßt von Oi C. W. L. Gloger, zugegangcn, in welcher z. B. was den Maulwurf betrifft, nachgewicsen ist, daß solcher sich namentlich durch Vertilgung des Engerlings um die Land- wirthschaft solch hohe Verdienste erwirbt, daß kaum begreiflich ist, wie
man dieses nützliche Thier bisher verfolgen konnte. Dabei ist insbesondere auch für die Fälle Anleitung gegeben, wo man alle Ursache hat, ! den Maulwurf fern zu Hallen, wie z. B. in Wurzgärtcn, durch welche leichte Mittel man zu dieser Fernhaltung in den Stand gesetzt sei.
Man zweifelt nun nicht daran, daß in den meisten Orten in dessen Folge die Aufstellung bezahlter Maulwurffänger aufgehört haben wird; damit man sich aber hinsichtlich des Aufhörens in allen Orten Gewißheit verschaffe, wird den Ortsbchörden hiemir von Gemeinde-Aufsichtswegen zu erkennen gegeben, daß bei der Revision der Gemeinde-Rechnungen aller vom 15. d. M. an etwa noch vorkommende Aufwand für das Maulwurffangen gestrichenwird. Da, wo gegen Erwarten daher auch zur Zeit noch Maulwurffänger bestellt sein sollten, haben die Schultheißen- Aemter ihnen alsbald ihre ferneren Dienstleistungen zu untersagen. Eröffnungs-Urkunden der Gemeindc- pfleger sind binnen 14 Tagen ein- zusenden.
Den 2. August 1858.
K. Oberamt.
From m.
2)1. Calw.
Gebäude- und Felder-Verkauf.
Die zu dem Nachlasse des kürzlich verstorbenen Nagelschmievs Wilhelm Friedrich Rühle dahier gehörigen sämmtlichcn Gebäude und Feld- gütcr kommen am Montag, den 9. August 1858, Nachmittags 1 Uhr, auf der Kanzlei 'des K. Gerichts- Notariats zum zweitenmal in öffent
liche Versteigerung, wozuKaufslustige eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß der Sohn Erhard Rühle die Liebhaber auf die Felder führe» wird.
Den 2. August 1858.
K. Gerichtsnotariat.
Magena u.
Die zum Verkauf kommenden Gegenstände sind:
1. Sämmtlicke Gebäude im Hengstetter Gäßle und zwar:
n. das Wohnhaus sammt Stallungen rc., das obere Logis, angekauft um 200 fl., das untere Logis, angekauft um 505 fl-, angeschlagen 900 fl.;
h. dieScbeuer, angekauftum500fl-, angeschlagen 700 fl.
2. 37,1 Rlhn. Gemüsegarten, angekauft 60 fl., angeschl. 65 fl.
3. 1 Mrg. 5,V>° Rthn. im Hau, angckauft 200 fl., angeschlagen 260 fl.; die Hälfte mit Klee angeblümt.
4. Vs Mrg. 18,8 Rthn. im Hau, angekauft 60 fl., angeschlagen 80 fl.
5. Vs Mrg. 38,9 Rthn. im Hau, angekauft 100 fl., angeschlagen 125 fl-, mit Wicken angeblümt.
6. 1 Mrg. 22,5 Rlhn. am vorderen Schafweg, angekauft 200 fl., angeschlagen 255 fl-, mit Haber angeblümt.
7. V» Mrg. 41,8 Rthn. am obern grünen Weg, angckauft 13 l fl., angeschlagen 128 fl., mit Erdbirnen angcblümt.
8. Vs Mrg. 41,3 Rthn. am obern grünen Weg, angekauft 70fli», angeschlagen 70 fl., mit Klee angeblümt.
9 Vs Mrg. 31V>° Rthn. in der