Calrver Wochenblatt.

Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag, AbonnementsvreiS halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24kr, Jnsertivnspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum I V- kr.

Samstag,

den 27. Februar 1858.

Uro. 16 .

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Calw.

Visitation der Orgeln in den Kirchen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß wenn Visitation der Orgeln jährlich erfolgt und hiedurch möglich gemacht wird, kleine Schäden frühzeitig zu entdecken und zu beseitigen, daß man hiedurch nicht nur stets wohlklingende Instrumente zu erhalten in den Stand gesetzt ist, sondern daß man übcrdieß zu Bewirkung dieses guten Zustandes einen weit geringem Auf­wand hat, als bei Ausbesserungen, die nicht zu rechter Zeit erfolgen.

Nm deßwillen hält es das gcm. Oberamt für nützlich, wenn alle Kirchcnorgcln jedes Jahr durch einen Sachverständigen untersucht werden, wie dieß bisher schon bei allen den­jenigen Orgeln der Fall ist, welche die K. Kameralämter in gutem Zu­stand erhalten müssen. Der ordent­liche Aufwand würde für jede Orgel jährlich nur etwa 2 fl. betragen.

Es ergeht deßhald an die sämmt* lichcn Stiftungs- und Gemcmderäthc, welche beiheiligt sind, die Aufforde­rung zur Meldung, ob sie nicht von Heuer an in Beziehung auf die Or­geln ihrer Kirchen bemerkte Visita­tion wünschen.

Bejahenden Falls wird dann das gem. Oberamt Veranlassung geben, daß der von den K. Kamcralämtern berufene Visitator auch bei ihnen die erforderliche Untersuchung ver­nimmt.

Den 24. Februar 1858.

Gem. K. Oberamt. Fromm. Heberle.

Calw.

Die Schultheißenämter werden angewiesen, von ihren Gemeinden mit nächstem Boten die Zahl der im Gang befindlichen Handwebstühle auf Leinen hieher anzuzeigen.

Deck 24. Februar 1858.

K. Oberamt.

Fromm.

Calw.

Neue Ausgabe des Staatshandbuchs.

Um denjenigen öffentlichen Stellen und Dienern, welche keine Frei- Ercmplare dieses Werks erhalten, die Anschaffung zu erleichtern, sollen sie dasselbe für 1 fl. 48 kr., statt des Ladenpreises von 2 fl. 12 kr., dann erhalten, wenn sie dasselbe Zum Voraus bestellen werden.

Solche Bestellungen aus hiesigem Bezirk haben binnen 14 Tagen bei Oberamt zu geschehen.

Dcn 24. Februar 1858.

K. Oberamt.

Fromm.

2)2. Calw.

Aufruf an Gläubiger.

Aus Anlaß des am 17. Februar 1858 erfolgten Todes des Oberamts- actuars M eeh dahier und des baldi­gen Wegzuges seiner Wittwe, werden auf deren Antrag alle, welche irgend welche Ansprüche an seinen Nachlaß machen, aufgefordert, solche am 3. März d. I. vor uns zu erweisen, widrigenfalls sie bei der Auseinander­setzung der Sachenunberücksichtigt blei­ben, und von der Wittwe und dem Pfleger der Kinder nicht mehr an­erkannt werden.

Den 22. Februar 1858.

K. Gcrichtsnotariat Calw-

M agena u.

Ottenbronu.

Liegenschafts-Verkauf.

Die unten beschriebene, dem ver­storbenen Maurer Johann Georg Wurster von Ottenbronn und sei­nen Kindern erster Ehe gehörige Liegenschaft kommt am

Dienstag, den 2. März, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rarhhaus in Ottenbronn zum zweitenmal in öffentlichen Auf­streich.

Kaufsliebhaber werden hiezu ein- geladcn.

Calw, 25. Februar 1858.

K. Gerichtsnotariat.

Magena u.

1) Die Hälfte an einer zweistöcki­gen Behausung und Scheuer- unter einem Dach in der Waa- sengafse.

2) Die Hälfte an einem Stall und Holzhütte dabei.

3) 6,2 Ruthen Gebäudeplatz und Hofraum,

angekauft für 100 fl.

4) 1 Mrg. V- Vrtl. 20'/-» Rthn. Acker im Leffcnet.

Ankauf 170 fl.

5) 3V- Vrtl. 28,3 Rthn. Acker am Mistweg.

Ankauf 100 fl.

6) 1 Vrtl. 22,6 Rthn. Gras- und Baumgarten.

Ankauf 50 st.

7) 1V- Vrtl. 5,1 Rthn. Wiese im Aeckerle.

Ankauf 110 fl.

2)2. Althengstett.

Holz-Verkauf.

Dienstag, dcn 2. März, von Morgens 9 Uhr an,