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zeichnet, die bereit seien, Gaben cin- zunehmen.

Als ein gutes Zeichen war es von den Lehrern angesehen worden, daß sich sämintliche Redaktionen der Zei­tungen bereit erklärt hatten, den ziem­lich langen Aufruf unentgeldlich auf­zunehmen.

Schon die nächste Confcrenz be­wies, daß der Lehrer Wort in Vie­ler Herzen gedrungen war. Es waren eine Menge Geldsendungen von einem Thaler bis fünf Thaler, wie auch Spielsachen, Schreibmate­rialien, Tücher und andere Sachen bereits in ziemlicher Menge einge­laufen.

Der Maler.

Frohen Herzens hatten sich die Lehrer getrennt. Scheuerlein betrat eben seine Stube und berechnete, wie vielen Kindern wohl würde bescheert werden können, wenn jede der folgen­den Conferenzen ein gleiches Resultat brächte, als Jemand klopfte. Auf seinHerein" erschien ein Maler, Namens Steinberg.

Julius Steinberg war ein Lands­mann Scheucrleins. Etwas war da, das beide vereinte, das war die Kunst, obgleich sie ein Jeder von ihnen anders auffaßte. Sonst hatten sie nichts mit einander gemein: Dem Scheuerlein ging es eigen bei dem Anblicke seines Landmannes. Ein Etwas an ihm zog ihn an, ein Anderes stieß ihn zurück. Als Stein­berg schon auf der Academie glänzte, befand sich Scheuerlein noch in seiner Heimath. Damals hing er mit ganzem Herzen an Steinberg. Es war ein Freudentag für ihn, wenn der schmucke Maler mit den Hellen Augen und dem gekräuselten Bärtchen zum Besuch kam. Steinberg gewann bei einer Concourrenz den Preis und hatte bereits seine Kunstreise nach Italien angetreten, als Scheuerlein nach der Hauptstadt kam. Seit zwei Jahren befand sich Steinberg jetzt wieder hier. Er hatte aus Italien mehrere bedeutende Bilder cingesandt, in den letzten drei Jahren aber war sein Name auf der Kunstausstellung nicht

vertreten gewesen. Sein Inneres und Acußeres hatte sich in auffallender Weise verändert. Mit der Jugend- blüthe schien auch sein Streben ver­loren gegangen zu sein. Mit ern­sten und großen Stoffen gab er sich nicht mehr ab. Jetzt ließ er seine Stoffe nicht mehr reifen in heiliger Künst­lerbrust, sondern fand sie auf dem Krämermarkte ordinärer Gedanken und Einfälle. Seine Musen wohnten jetzt in einer Baierischen Bierstube, ja die Baierische Bierstube war die eigentliche Academie seines Lebens. Wir sind nätürlich weder dem Bairi­schen Biere, noch den Orten feind, an welchen es geschenkt wird, sondern haben es allein mit der bestimmten Bierkneipe zu thun, in der Julius Steinberg Stammgast war. Dort präsidirte die Negation gegen Alles, was im öffentlichen Leben geschah. Der Baierische Bier-Philosoph er­kannte außer sich nichts in der Welt an; er saß zu Gericht über Alles, was im Himmel und auf Erden ge­schah. Alles suchte er durch die Beize des Hohnes und ver Lächerlichkeit in das Nichts zu zersetzen, wahrschein­lich aus dem instinktartigen Triebe, alles Andere sich gleich zu machen. Je mehr diese Richtung in ihm her- vorgetrcten war, je mehr hatte sich Scheuerlein zurückgezogen. Von den Erinnerungen der Jugend war noch ein süßer Nachklang in seinem Her­zen geblieben, der gegenwärtige Stand­punkt Steinbergs stieß ihn zurück. Daher kam es eben, daß er, wie oben bemerkt, bei seinem Anblicke jedesmal theils angenehm, theils un­angenehm berührt wurde.

Nun, Du bringst uns gewiß etwas zu unserem Feste", sagte Scheuerlein. Steinberg lachte laut auf, indem er seine Finger an das Licht hielt, und sagte darauf:Da müßte ich ja toll sein, wenn ich es mir cinfallen ließe, solchen Schwin­del zu unterstützen!"

Schwindel?" fragte Scheuerlein etwas gereizt. (Forts, folgt.)

Nachtrag.

Calw.

Aufforderung an die K. Parrämter, betreffend ihre Mitwirkung bei An­fertigung der Nekrutirungslisten.l

In Nro. 98 des Wochenblatts von 1852 hat man daran crrinnert, in welcher Weise die K. Pfarrämter bei dieser Anfertigung nutzuwirken haben.

Da neuerdings dem wieder ent­gegengehandelt worden, so wird jene Erinnerung abermals eröffnet.

Sie lautet:

Ungeachtet des Art. 24, Abs. 2, des Kriegsdicnstgesetzes in Verbin­dung mit §.25 der Instruction keinen Zweifel übrig lassen, daß die Mit­beglaubigung der Orts-Rckruti- rungsliste durch die Geistlichen als ein Nachweis der vollständigen Uebereinstimmung dieserListe mit den Kirchenbüchern und Familienregi­stern zu betrachten sei, so hat die Erfahrung schon gelehrt, daß die Unterschrift derGeistlichen erfolgtist, ohne daß eine genaue Vergleichung jener Liste mit diesen Docoumen- ten vorangegangen wäre und wer­den daher die Ortsgeistlichen auf diese Obliegenheit aufmerksam ge­macht und wird ihnen zugleich auf­gegeben, nicht bloß durch ihre ein­fache Unterschrift die Orts-Re- krutirungslisten zu beurkunden, sondern dieselben dahin zu be­glaubigen, daß solche mit den Tauf­und Familien-Registern überein­stimmen."

Den 18. Dezember 1857.

K. Oberamt.

Fromm.

Weisung zu Vorlegung von Todcs- scheinen von allen im Lande verstor­benen Ausländern.

In Gemäßheit einer Ministerial- Verfügung vom 4. d. M. werden sämintliche K. Pfarrämter andurüi angewiesen, im Fall des Ablebens von Ausländern stets kostenfrei Toves- scheine an das K. Oberamt einzu­senden.

Den 17. Dezember 1857.

Gem. K. Oberamt.

From m. Heberle.

S onntag, den 20. Dez., wird predigen: Herr Dekan H eberle.

Nedigirt, gedruckt und verlegt von A. Oelschläger.