402
zeichnet, die bereit seien, Gaben cin- zunehmen.
Als ein gutes Zeichen war es von den Lehrern angesehen worden, daß sich sämintliche Redaktionen der Zeitungen bereit erklärt hatten, den ziemlich langen Aufruf unentgeldlich aufzunehmen.
Schon die nächste Confcrenz bewies, daß der Lehrer Wort in Vieler Herzen gedrungen war. Es waren eine Menge Geldsendungen von einem Thaler bis fünf Thaler, wie auch Spielsachen, Schreibmaterialien, Tücher und andere Sachen bereits in ziemlicher Menge eingelaufen.
Der Maler.
Frohen Herzens hatten sich die Lehrer getrennt. Scheuerlein betrat eben seine Stube und berechnete, wie vielen Kindern wohl würde bescheert werden können, wenn jede der folgenden Conferenzen ein gleiches Resultat brächte, als Jemand klopfte. Auf sein „Herein" erschien ein Maler, Namens Steinberg.
Julius Steinberg war ein Landsmann Scheucrleins. Etwas war da, das beide vereinte, das war die Kunst, obgleich sie ein Jeder von ihnen anders auffaßte. Sonst hatten sie nichts mit einander gemein: Dem Scheuerlein ging es eigen bei dem Anblicke seines Landmannes. Ein Etwas an ihm zog ihn an, ein Anderes stieß ihn zurück. Als Steinberg schon auf der Academie glänzte, befand sich Scheuerlein noch in seiner Heimath. Damals hing er mit ganzem Herzen an Steinberg. Es war ein Freudentag für ihn, wenn der schmucke Maler mit den Hellen Augen und dem gekräuselten Bärtchen zum Besuch kam. Steinberg gewann bei einer Concourrenz den Preis und hatte bereits seine Kunstreise nach Italien angetreten, als Scheuerlein nach der Hauptstadt kam. Seit zwei Jahren befand sich Steinberg jetzt wieder hier. Er hatte aus Italien mehrere bedeutende Bilder cingesandt, in den letzten drei Jahren aber war sein Name auf der Kunstausstellung nicht
vertreten gewesen. Sein Inneres und Acußeres hatte sich in auffallender Weise verändert. Mit der Jugend- blüthe schien auch sein Streben verloren gegangen zu sein. Mit ernsten und großen Stoffen gab er sich nicht mehr ab. Jetzt ließ er seine Stoffe nicht mehr reifen in heiliger Künstlerbrust, sondern fand sie auf dem Krämermarkte ordinärer Gedanken und Einfälle. Seine Musen wohnten jetzt in einer Baierischen Bierstube, ja die Baierische Bierstube war die eigentliche Academie seines Lebens. Wir sind nätürlich weder dem Bairischen Biere, noch den Orten feind, an welchen es geschenkt wird, sondern haben es allein mit der bestimmten Bierkneipe zu thun, in der Julius Steinberg Stammgast war. Dort präsidirte die Negation gegen Alles, was im öffentlichen Leben geschah. Der Baierische Bier-Philosoph erkannte außer sich nichts in der Welt an; er saß zu Gericht über Alles, was im Himmel und auf Erden geschah. Alles suchte er durch die Beize des Hohnes und ver Lächerlichkeit in das Nichts zu zersetzen, wahrscheinlich aus dem instinktartigen Triebe, alles Andere sich gleich zu machen. Je mehr diese Richtung in ihm her- vorgetrcten war, je mehr hatte sich Scheuerlein zurückgezogen. Von den Erinnerungen der Jugend war noch ein süßer Nachklang in seinem Herzen geblieben, der gegenwärtige Standpunkt Steinbergs stieß ihn zurück. Daher kam es eben, daß er, wie oben bemerkt, bei seinem Anblicke jedesmal theils angenehm, theils unangenehm berührt wurde.
„Nun, Du bringst uns gewiß etwas zu unserem Feste", sagte Scheuerlein. Steinberg lachte laut auf, indem er seine Finger an das Licht hielt, und sagte darauf: „Da müßte ich ja toll sein, wenn ich es mir cinfallen ließe, solchen Schwindel zu unterstützen!" —
„Schwindel?" fragte Scheuerlein etwas gereizt. (Forts, folgt.)
Nachtrag.
Calw.
Aufforderung an die K. Parrämter, betreffend ihre Mitwirkung bei Anfertigung der Nekrutirungslisten.l
In Nro. 98 des Wochenblatts von 1852 hat man daran crrinnert, in welcher Weise die K. Pfarrämter bei dieser Anfertigung nutzuwirken haben.
Da neuerdings dem wieder entgegengehandelt worden, so wird jene Erinnerung abermals eröffnet.
Sie lautet:
„Ungeachtet des Art. 24, Abs. 2, des Kriegsdicnstgesetzes in Verbindung mit §.25 der Instruction keinen Zweifel übrig lassen, daß die Mitbeglaubigung der Orts-Rckruti- rungsliste durch die Geistlichen als ein Nachweis der vollständigen Uebereinstimmung dieserListe mit den Kirchenbüchern und Familienregistern zu betrachten sei, so hat die Erfahrung schon gelehrt, daß die Unterschrift derGeistlichen erfolgtist, ohne daß eine genaue Vergleichung jener Liste mit diesen Docoumen- ten vorangegangen wäre und werden daher die Ortsgeistlichen auf diese Obliegenheit aufmerksam gemacht und wird ihnen zugleich aufgegeben, nicht bloß durch ihre einfache Unterschrift die Orts-Re- krutirungslisten zu beurkunden, sondern dieselben dahin zu beglaubigen, daß solche mit den Taufund Familien-Registern übereinstimmen."
Den 18. Dezember 1857.
K. Oberamt.
Fromm.
Weisung zu Vorlegung von Todcs- scheinen von allen im Lande verstorbenen Ausländern.
In Gemäßheit einer Ministerial- Verfügung vom 4. d. M. werden sämintliche K. Pfarrämter andurüi angewiesen, im Fall des Ablebens von Ausländern stets kostenfrei Toves- scheine an das K. Oberamt einzusenden.
Den 17. Dezember 1857.
Gem. K. Oberamt.
From m. Heberle.
S onntag, den 20. Dez., wird predigen: Herr Dekan H eberle.
Nedigirt, gedruckt und verlegt von A. Oelschläger.