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Landwirthsch aftlich es.
Das „Wochenblatt für Land- und Forstwirthschaft" theilt in Nro. 37 unter der Rubrik
„Englische Gnßstahl-Strohmesser"
Folgendes mit:
„In Nro. 22 d. Bl. vom 30. Mai d. I. haben wir englische Guß- stahl-Strvhmesser empfohlen, welche Hr. Kaufmann Schöll in Plieningen direkt aus Sheffield bezogen hat. Inzwischen kamen uns von den ver- schiedenstenjSeiten, wohin diese Messer abgesetzt wurden und wo sie täglich im Gebrauche sind, so günstige Urtheile über deren Vorzüge zu Ohren, daß wir unfern Lesern die Anschaffung davon wiederholt und mit aller Nebcr- zeugung empfehlen. Allgemein wird der gute, feine und gleiche Schnitt und die kaum merkliche Abnützung dieser Messer hervorgehoben und da, wo sie einmal bekannt sind, hat man dieselben bereits als die billigsten kennen gelernt. So hat z. B. ein kleines Dorf, wohin gleich Anfangs, vor etwa einem Jahr, einige Stück als Muster kamen, davon bis jetzt nach und nach über 3 Dutzend gekauft, worunter nicht ein einzig Stück geringerer Güte ist. Hienach dürsten diese englischen Strohmesscr passende Gegenstände für die landwirthschast- lichen Vereine sein, welche mit ihren JahrcsfestcnVerloosungen von solchen Gerüchen zu verbinden gewohnt sind, deren Verbreitung sie zu befördern wünschen. Ein solches Messer von gewöhnlicher Größe kostet 3 fl. 28 kr. und bei Abnahme von wenigstens 6 Stück findet ein Rabatt von 5°/o Statt."
Dasselbe Blatt schreibt über
Tie Miinsenoth:
„Schon wieder hört man aus vielen Gegenden laute Klagen, welche schreckliche Verheerung die Mäuse anrichten und wie stark die Saaten von ihnen bedroht sind. Nachdem die Halmfrüchte zu Hause sind, machen sie sich im Brachfeld an die Kartoffeln und schleppen die kleinen Knollen in ihre Vorrathsmagazine.
Dicß veranlaßt uns, die Land
wirthe und besonders die Herren OrtS- vorsteher zu kräftiger Anwendung aller der bekannten Mittel gegen die Feldmäuse, wie wir sie schon früher (1854, Nro. 4 d. Bl.) und erst kürzlich wieder (1857, Nr. 22) zusammengestellt haben, dringendst aufzufor- dcrn.
Unterhaltendes.
Spute dich!
(Fortsetzung.)
Karl überrechnete nun sein Vermögen, indem er zugleich überschlug, wie viel er, falls er das Gut ankaufen würde, an der Kaufsumme ab- zahlcn und in die Wirthschaft werde verwenden können. Er kam zu einem recht erfreulichen Resultate. Ohne Zögern ging er in Begleitung Zill- mer's zu den Erben des verstorbenen Bauers, denen Käufer sehr willkommen waren, da sie im Begriff standen, das Gütchen öffentlich auszubieten.
Der Handel war bald abgeschlossen. Karl zahlte vor Gericht einen Theil der Kaufsumme und das Gut wurde ihm verschrieben. Vater Zill- mer war als Gerichtsschöppc dabei. Nach dem Schluffe des Termins ging er auf seinen Schwiegersohn Karl zu, drückte ihm freundlich die Hand und sprach: „Mein Karl! Viele hundert mal war ich als Schöppe in der Gerichtsstube als Zeuge der Verhandlungen zugegen, aber kein einziges mal stand ich mit so großer Freude dabei. Segne euch Gott im neuen Besitze und sputet euch, wie die Mutter sagt, um vorwärts zu kommen! Lange Ermahnungen halte ich für unnöthig: ihr habt euch ja bisher wacker gesputet!"
Eben wollten Käufer und Verkäufer die Gerichtsstube verlassen, da trat der Gerichtsherr, ein alter ergrauter Major, in dieselbe ein. Alle standen ehrerbietig auf, als das greise Haupt erschien. Der Major wendete sich an Karl, drückte ihm die Hand und sprach: „Hör, Freund, du hast dich durch eigene Kraft und eigenen Fleiß aus den dürftigsten Verhältnissen emporgcarbeitet; du bist
ein treuer Sohn und ein ehren- wcrther Dorfbewohner gewesen; in deinem Hause herrscht Liebe und Freude, die du dir selbst geschaffen, das Alles hat mir Freude gemacht, wenn ich es so still beobachtet habe. Ich komme dcßhalb heute selbst in die Gerichtsstube, um dir meine Anerkennung auszusprechen und zu deinem Gutskaufe Glück zu wünschen. „Du hast hier" — sein Blick siel auf die gezahlte Geldsumme, welche noch auf dem Tische lag — „Nichtigkeit gemacht, wobei jedenfalls auch das mir zukommende Lehngeld bezahlt worden ist. Ich will aber von dir kein Lehngeld nehmen; ich schenke es dir als Bcihülfe zum Anfänge in der neuen Wirthschaft. Du wirst auch gern in dein Eigenthum einziehen wollen, darum glaube nicht, daß ich dich wegen des Pachtjahrs, das du in meinem Gartengrundstücke noch auszuhalten hast, halten werde. Hebe den Pacht auf, wenn cs dir beliebt!"
Karl wollte dem edlen Herrn danken, aber dieser empfahl sich schnell und rief freundlich, indem er den Kopf durch die Thür steckte: „Schon gut; 's ist gern geschehen! Spute dich nur ferner auch, wie deine Mutter sagt!"
Als der Major weg war, strich der Gerichtsdirector das Lehngeld weg und übergab cs Karl, dann zog er noch ein kleines Häuflein Thalcr bei Seite, drückte sie dem Kaüfer in die Hand und sprach: „Da Sie, lieber Mann, ein so achtungwerthes Vorbild der Gemeinde sind, so gebe ich Ihnen hiermit auch einen kleinen Beitrag zum Anfänge Ihrer Wirth- schast; es sind die mir zukvmmenden Gerichtskosten, die ich Ihnen mit Vergnügen schenke."
Zillmer und Wirker waren aufs herzlichste bewegt und verließen mit innigen Dankgefühlen die für Viele so ernste und surchtcrweckende Gerichtsstube.
Der Richter und der zweite Schöppe erzählten noch an demselben Tage in dem Dorfe, wie der alte Herr und sein Gerichtsdirector Karl Wirker so sehr ausgezeichnet hatten. Dieß machte großen Eindruck auf die Dorf-