Calwer Wochenblatt.
Amts- und Jntelligeiizblatt für -e» Bezirk.
Nro. «3
Erscheint wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag. Abonnementspreis halbjährlich 45 kr., vierteljährlich 24 kr. Jnsertionspreis für die gespaltene Zeile oder deren Raum lVs lr.
Samstag,
den 15. August 1857.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Forstamt Wildberg.
Revier Hildrizhausen. '
Eichen-Stammbolzverkauf.
Der Verkauf der — in verschiedenen Staatswalddistrikten des Reviers Hildrizhausen liegenden, am 3. August zum Aufstreich gebrachten, aber nicht genehmigten
18 Eichenstämme mit 1122 C.' wird am
Dienstag, den 18. August, Vormittags 11 Uhr, auf der Forstamtskanzlei wiederholt.
Der Revierförster in Hildrizhausen wird die Eichen auf Verlangen vorzeigen lassen.
Wildberg, 11. August 1857.
K. Forstamt. Niethammer.
Calw.
Vorsichtsmaßregeln im Gebrauch der Reibzündhölzer betreffend.
In Folge von Nebertretungen gegen diese Bestimmungen sieht man sich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß diejenigen Personen, welche sich der Reibzündhölzer bedienen, ihren Vorrath sstets in feuersicheren Gefässcn und auf sonstige gegen Feuersgefahr vollkommen schützende Weise und an Orlen, welche Kindern nicht zugänglich sind, verwahren sollen. Beim Gebrauche hat man jede Verschleuderung des Zündstoffs (z. B. durch Verlieren oder Wegwerfen ganzer oder abgebrochener, nicht völlig abgebrannter Zünd-
! Hölzchen) sorgfältig zu vermeiden. Dabei versteht sich von selbst, daß da wo der Gebrauch des bloßen Lichts verboten ist, solche Reibzündhölzer ebenfalls in keiner Weise gebraucht oder angezündet werden dürfen. Hiernach ist also der Gebrauch der Zündhölzer auf der Straße rc. verboten.
Diejenigen, welche die in den Polizciverordnungen zur Verhütung eines Brandunglücks ertheilten Vorschriften vernachlässigen, oder überhaupt die gehörige Vorsicht im Gebrauch von Feuer und Licht versäumen und durch solche Fahrlässigkeit an fremden Gebäuden und Sachen seinen Brand verursachen, sollen mit Geldbuße bis zu 100 fl. oder mit Ge- fängniß bis zu Einem Jahre bestraft werden, sowie diejenigen, welche durch Vernachlässigung der die Abwendung von Brandunglück bezweckenden Polizeivorschriften einen Brand verursachen, der Ansprüche auf Entschädigung des Brandschadenö an ihrem Eigenthum verlustig werden.
Den 14. August 1857.
Stadtschultheißenamt.
Schuldt.
Calw.
Verbot des Rauchens aus Cigarren rc. betreffend.
Bei gegenwärtiger Witterung ist es doppelte Pflicht, mit Feuer und Licht in Haus und Hof, in Wald und Feld, auf den Straßen rc., wo so viel Brennstoff an Stroh, Rei- sach rc. vorhanden ist, so vorsichtig als möglich umzugehen, und es werden die Einwohner dringend zur äußersten Vorsicht ermahnt.
Insbesondere erscheint es aus diesem Grunde auch geboten, biö auf Weiteres das Rauchen aus unverschlossenen Tabakspfeifen, namentlich aber das Cigarrenrauchen auf der Straße unter Strafandrohung zu verbieten, und werden die älteren Einwohner, im Blicke auf die große Gefahr, der man dadurch aus- gesetzt ist, sich von selbst aufgefordert fühlen, hierin den Jüngeren mit gutem Beispiel voranzugehen. Aerger- lich und empörend ist es aber, wenn man in unfern Tagen sehen muß, wie Jungen von 14 — 17 Jahren, mit brennenden Cigarren im Munde, sich voll Selbstgefühl in die Brust werfen und den Alten den Dampf in das Gesicht blasen, als ob sie wirklich ein Recht dazu hätten. Es ist in der That eine unzeitige Nachsicht von Eltern, Lehr- und Dienstherren, welche solchen Unfug dulden, namentlich wenn man, abgesehen von dem Uebelstanb an und für sich, bedenkt, zu welch'physischen und sittlichen Nachtheilen für die jungen Leute selbst dieß führt. Dabei dürfte auch die Frage einer Erwägung und Untersuchung werth sein, woher die Jungens das Geld zu solchen Ausgaben nehmen, und ob sie es nicht nützlicher verwenden könnten? Alle Unbefangenen, welche die Folgen gehörig erwägen, werden zu der Ueberzcugung gelangen, daß es an der Zeit ist, gegen diesen Unfug zu Felde zu ziehen, und ich hoffe mich nicht zu täuschen, wenn ich die Erwartung gegen Eltern und Lehrherrn aussprecbe, daß sie im wohlverstandenen Interesse ihrer Angelhörigen diesem Uebel nach Kräften