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Allgemeine Rentenanftalt zu Stuttgart.

Kapital-Versicherung.

Bei der Kapital-Versicherung wird dem Versicherten gegen eine einmalige Einlage vder gegen Entrichtung jährlicher Prämien, die versicherte Kapitalsumme, nebst den etwa ausgewachsenen Divi­denden, nach Erreichung eines zum Voraus bestimmten Lebensjahres von Seiten der Anstalt ausbezahlt.

Tie Versicherung kann in der Art eingegangen werden, daß im Falle des früheren Todes des Einle­gers, dessen baare Einlage an seine Erben zurückbczahlt wird (Versicherung mit Rückvergütung), oder in der Art, daß in diesem Falle keine Rückvergütung stattfindet. Bei der letzteren Art (Versicherung ohne Rückvergütung) ist dagegen Behufs der Versicherung der nämlichen Kapitalsumme die erforderliche Einlage verhältnißmäßig geringer, als bei der Versicherung mit Rückvergütung.

Die Kapitalverstcherung wird Manchem eine willkommene Gelegenheit sein, um sich durch Einlagen in der Jugend für das Alter ein Kapital zu sichern, welches er auf anderem Wege nicht zu erwerben ver­möchte. Sie eignet sich ferner vorzugsweise zu Einlagen für Kinder, welchen auf diesem Wege, durch mäßige Einzahlungen der Betrag eines Heirathsgutes, eines Lehrgeldes, eines Militärcinstand- geldes verschafft werden kann. Endlich ist die Kapitalverstcherung zu Verwendung kleinerer Erspar­nisse, welche sonst vielleicht verbraucht würden, ganz besonders zu empfehlen und einer Sparkasse insofern vorzuziehen, als letztere nur eine sichere Verzinsung, die Kapitalverstcherung aber wegen der in Betracht kommen­den Sterblichkeit neben Zinsen und Zinseszinsen einen beträchtlichen weiteren Zuwachs zu der Ein­lage gewährt.

Wir erlauben uns zur Erläuterung einige Beispiele beizusetzen.

1 Eine dreißigjährige Person erhält für eine Einlage von hundert Gulden zurück, bei einer Versicherung

n) mit Rückvergütung: I>) ohne Rückvergütung:

im 50. Lebensjahr 240 fl. kr.

60. 414 fl. 40 kr.

70. 824 fl. 40 kr.

im 50. Lebensjahr 281 fl. 20 kr.

60. 521 fl. 20 kr.

70. ., 1101 fl. 40 kr.

li. Werden für ein Kind im ersten Lebensjahre hundert Gulden ohne Rückvergütung eingelegt, so erhält dasselbe nach Erreichung des siebenzigsten Lebensjahres Fünftausend zweihundert süns- undfünfzig Gulden zurück.

111. Wer im 65. Lebensjahre ein Kapital von tausend Gulden beziehen will, hat ein für alle Mal einzulegen bei einer Versicherung

n) mit Rückvergütung: im 30. Lebensjahre 174 fl. 40 kr.

20. 105 fl. 30 kr.

10. 64 fl. 50 kr.

vor dem 1.

40 fl. kr.

>0 ohne Rückvergütung: im 30. Lebensjahre 134 fl. 30 kr.

,. 20. 83 fl. 40 kr.

10. 53 fl. 40 kr.

vor dem 1. 28 fl. 20 kr.

IV. Will aber Jemand für sein 65. Lebensjahr ein Kapital von tausend Gulden mittelst Bezahlung von Prämien versichern, so hat er jährlich zu entrichten bei einer Versicherung

>s) ohne Rückvergütung: vom 30. Lebensjahr an 8 fl. 10 kr.

4 fl. 40 kr.

2 fl. 40 kr.

1 fl. 40 kr. günstigen Stande

n) mit Rückvergütung vom 30. Lebensjahr an 10 fl. 30 kr.

20. 5 fl. 50 kr. 20.

10. 3 fl. 30 kr. 10.

vor dem 1.2 fl. kr. vor dem 1.

Hiebei ist die Dividende gar nicht in Anschlag genommen, welche bei dem günstigen Stande der Anstalt mit Sicherheit zu erwarten ist.

Die angeführten Beispiele dürften beweisen, daß die Eingehung einer Kapital-Versicherung, zumal in früheren Lebensjahren, auch dem Unbemittelten die Erwerbung eines für seine Verhältnisse bedeutenden Kapitals möglich macht, durch welches er sein Alter vor Mangel bewahren kann.

Indem wir nun diese gemeinnützige Verstcherungssorm unserer Anstalt dem Publikum empfehlen, verweisen wir wegen des Näheren auf die für die Kapital-Versicherung ausgegebenen besonderen Prospekte. Münd­liche Erläuterungen können auf dem Bureau der Anstalt und bei den Agenten eingezogen werden.

Stuttgart, im Juni 1857. Der Verwaltungsrath.

Nähere Auskunft ertheilt der Agent Ferd. Georg«.