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Tage,: hievon der Theilungsbehörde mit Beweisurkunden belegte Anzeige zu erstatten, indem sie sonst beiVer- theilung der Verlassenschaftsmasse nicht berücksichtigt werden könnten. Den 17. Juni 1857.

Kon. Amtsnotariat.

C. F. Kerl er.

Revier Stammheim.

H o l z -- V e r k a u f.

Mittwoch, den 1. Juli d. I.,

Vormittags 9 Uhr, werden im Staatswald Honig 'fol­gende Holzsortimente im Aufstreich verkauft:

7 Stück geringe Eichen 1218' lang und 710" mittl. Durchmesser, 10 Klftr. eichene Scheiter,

V- Klftr. dto. Prügel und

375 Stück eichene Wellen. Zusammenkunft im Höniq beim Klafter Nro. 1.

K. Revierförsterei.

Wild.

Calw.

Aufforderung

zur Anmeldung der Hunde zur Besteurung auf den 1. Juli 1857 .

Am

Mittwoch, den 1. Juli d. I., Vormittags von 812 Uhr,

und Nachmittags von 25 Uhr, findet auf hiesigem Rathhause die Aufnahme der Hunde statt. Die Inhaber und Eigenthümer von Hunden werden aufgefordert, an diesem Tage die vorgeschriebene An­zeige zu machen. Unter Hinwei­sung auf das Gesetz von 1852 und Verfügung von 1853 wird noch bemerkt:

1) Es sind alle, am 1. Juli über 3 Monate alte Hunde anzu­zeigen. Wer Lokation in die niedere Abgabenklasse wünscht, hat dieß unter Darlegung der Gründe besonders geltend zu machen, weil sonst der Hund in die höhere Abgabenklasse locirt wird.

2) Der Besitzstand am 1. Juli

entscheidet für die Entrichtung der Abgabe vom ganzen Jahre.

3) Wer bei der jährlichen Auf­nahme die Anzeige eines zu versteuernden Hundes unter­läßt, hat den vierfachen Be­trag der höheren Abgaben­klasse zu bezahlen.

4) Wer nach dem 1. Juli in den Besitz eines Hundes kommt, hat innerhalb 14 Tagen An­zeige davon zu machen. Das Gleiche gilt, sobald ein Hund, der wegen noch nicht erreich­ten abgabepflichtigen Alters am 1. Juli uziangezeigt ge­blieben ist, in dieses Alter cm- tritt. Verfehlungen dagegen werden mit dem vierfachen Betrag der höheren Steuer belegt.

Die Verbindlichkeit der Hunde- besiher zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt und cs kann deren Unter­lassung durch das Vorgcben, von der öffentlichen Aufforderung keine Kenntniß gehabt zu haben, niemals entschuldigt werden.

Den 23. Juni 1857.

Stadtschulthcißenamt.

Scbuldt.

Zu obiger Aufforderung wird von Unterzeichneter Stelle weiter be­merkt, daß die Abgabe für diejeni­gen Hunde, deren Lokation keinem Anstand unterliegt, gleich bei der Aufnahme zum Einzug gebracht wer­den wird, was somit von den Steuer­pflichtigen beachtet werden wolle.

K. Ortssteucramt.

R u k h ä b e r l e.

2)2. Stammheim.

Aufforderung

zur Anmeldung von Rechten.

In der hiesigen Gemeinde wird derzeit ein neues Güter- und Ser- vitutenbuch angefertigt. Es ergeht nun an Alle, welche Rechte irgend einer Art auf Gebäuden oder Grund­stücken der hiesigen Markung, ein­schließlich der Höfe Dicke und Waldeck, anzusprechen haben, die Aufforderung, solche binnen der Frist von

dreißig Tagen

bei dem Unterzeichneten anzumclden und nachzuweisen, widrigenfalls sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn diese Rechte nur in soweit be­rücksichtigt würden, als sie aus den Akten der Ortsregistratur ersichtlich sind.

Den 16. Juni 1857.

Gütcrbuchs-Kommissär

Verwaltungsaktuar

Fechter.

C a l w.

Hauö-Verkauf.

Der Antheil der Schlos- KwN ser Strohm'schen Kinder M.-N an dem Haus an der Alt­burgerstraße Nro. 285, bestehend in etwa der Hälfte, angeschlagen zu 600 fl., ist um 385 fl. angekauft und kommt zum letztenmal am Montag, den 13. Juli, Nachmittags 1 Uhr, auf hiesigem Rathhaus in den öf­fentlichen Aufstreich. Der Pfleger Seifensieder Beeri ist zu näherer Auskunft bereit.

Den 26. Juni 1857.

Gemeinderath.

Außeramtliche Gegenstände.

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Morgenden Sonntag sind ' K

Kümmel-Küchlein ^

zu haben bei H,

Bäcker Störr.

Liederkranz.

Heute Abend Gesang im Thu- dium'schen Garten.

Zusammenkunft.

Am Donnerstag, den 2. Juli, ist medicinisch-chirurgische Zusammen­kunft bei Herrn Beitter in Ealw.

Pad-Empsehlung.

Einem verehrlichen Publikum zeige ich hiermit an, daß ich noch zwei weitere Badhäuschen errichtet habe, welche ich zur fleißigen Benützung bestens empfehle.'

Kirchherr, Zimmcrmeister.