Calwer Wochenblatt.

Amts- und Jrrtelligeuzblatt für den Bezirk.

Nro. 48.

Mittwoch 24. Juni

1857.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1. Juli 1837 beginnt ein neues Abonnement auf das

Calwer Wochenblatt",

Amts- und Jntelligenzblatt für den Bezirk Calw, welches, wie seither, wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag erscheint. Der Abonnements­preis beträgt halbjährlich 45 kr., welcher Betrag gefälligst vorausbezahlt werden wolle.

Die Redaktion desLalwer Wochenblattes" wird sich bemühen, durch unterhaltende Erzählungen, gemein­nützige und landwirthschaftliche Artikel, Räthsel, Humoristisches ic-, sowie auch durch reinen Druck und schönes weißes Papier die Zufriedenheit der geehrten Leser zu erringen und zu erhalten, und wird seiner Zeit auch zweckmäßige Veränderung und Verbesserung, so weit dieß thunlich ist, eintreten lassen.

Neue Abonnenten belieben ihre Bestellungen noch vor dem 1 . Juli zu machen», damit im Bezug keine Unterbrechung eintritt. Auswärtige abonnircn bei den Boten oder dem nächstgelegenen Postamt. Die seitherigen Abonncirten werden, sofern keine Abbestellungen erfolgen, ins neue Semester übertragen.

Inserate werden zu 1'/- kr. die dreispaltige Zeile oder deren Raum berechnet, und bittet mail diesel­ben immer den Tag vor dem Erscheinen des Blattes bis spätestens Mittags 12 Uhr in der Buch­druckerei abzugeben.

Zu zahlreichem Abonnement auf dasLalwer Wochenblatt", sowie zur fleißigen Benützung desselben zu Insertionen ladet freundlichst und höflichst ein Der Redakteur und Verleger

A. Oelschlüger.

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

2)2. Calw.

Aufforderung zur Anmeldung der Hunde zur Bestenrung auf deu 1. Juli 1857.

An sämmtliche Hundebesitzcr er­geht hiermit die Aufforderung, ihre Hunde zur Besteurung auf den 1. Juli d. I. längstens bis zum 15. Juli den Ortssteuerbeamten anzu­zeigen, bei Vermeidung der im Ge­setze angedrohten Strafen. Die Orts­vorsteher haben dieses am 1. Juli in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und wird

sich hiezu auf die Bekanntmachung vom 28. Juni 1853, im Wochen­blatt von 1853, S. 201, bezogen. Den 18. Juni 1857.

K. Oberamt.

Fromm.

Zugleich für die K. Kameralämter.

Calw.

Aufnahme von Zöglingen in die Ackerbauschulen.

In Nro^ 139 des Staatsanzei­gers ist Aufforderung zur Meldung um Zulassung zur Prüfung derje­nigen jungen Landwirthe enthalten, welche wünschen, in eine der Acker­bauschulen des Landes ausgenom­men zu werden.

Die Schultheißenämter werden angewiesen, diesen Aufruf aus an­gemessene Weise zur Kenntniß der betreffenden Personen zu bringen.

Die Meldungen aus hiesigem Bezirk sind von heute an binnen 10 Tagen dem Oberamt zu über­geben.

Den 20. Juni 1857.

K. Oberamt.

Froin m.

Calw.

Steuer-Abrechnung.

Die Schultheißenämter werden aufgefordert, dahin zu wirken, daß im Laufe dieses Monats die Steuer­schuldigkeit der Gemeinden zur Ober-