Calwer Wochenblatt.
Amts und Jntelligerrzblatt für -en Bezirk.
Nro. 41.
Samstag 30. Mai
1857.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Hirsau.
Wolle-Verkauf.
326 Nadelholzstämme — liegend, aus der Schwärzmiß, Reviers Naislach.
Wildberg, 26. Mai 1857.
K. Forstamt. Niethammer.
Am nächsten
Dienstag den 2. Juni, Vormittags 9 Uhr, wird auf der Kameralamtskanzlei ein Sack Wolle mit ungefähr 20 Pfund an den Meistbietenden verkauft.
K. Kameralamt.
Revier Stammheim.
Reisach-Verkauf.
Dienstag den 2. Juni, Morgens 9 Uhr,
werden in den Staatswaldungen Beckenegert, Weiler, Hohbühl und Gebersack
1000 Stück tannene Wellen,
Forstamt Wildb erg.
Revier Nagold.
Stammholz-Verkauf.
Am
Mittwoch den 3. Juni, Morgens 10 Uhr, werden auf dem Rathhaus inOber- jettingcn aus dem Forst, Reviers Nagold
774 Nadelholzstämme auf dem Stock
wiederholt zum Ausstreich gebracht. Wildberg, 26. Mai 1857. !
K. Forstamt.
Niethammer. !
Forstamt Wildb erg.
Revier !
Hirsau und Naislach. i
Stammholz-Verkauf. !
Am !
Donnerstag den 4. Juni, ! Morgens 10 Uhr,
kommen auf dem Rathhaus inHir-I sau wiederholt zum Verkauf: ,
680 Nadelholzstämme auf dem Stock, aus dem Altburgerberg, Reviers Hirsau,
und
Mittwoch den 3. Juni, Morgens 9 Uhr,
in dem Staatswald Kcntheimerberg 600 Stück Laubholz und 200 Stück tannene Wellen im Aufstreich verkauft.
Dienstag ist die Zusammenkunft bei der alten Saatschule und Mittwoch unten am Sandweg.
K. Revierförsterei.
Wild.
C a l w.
Aufforderung zur Impfung.
Nach den bestehenden Vorschriften sind jedem Kinde vor Ablauf seines 3. Lebensjahrs die Schutzpocken einzuimpfen. Für die Vollziehung dieser Vorschrift sind die Eltern verantwortlich und im Unterlassungsfall zu bestrafen. Es ergeht nun an die Eltern derjenigen Kinder, welche noch nicht geimpft sind, die Aufforderung, innerhalb 14 Tagen ihre Kinder impfen zu las sen, widrigenfalls Strafen erfolgen, und die nicht geimpften Kinder zur
öffentlichen Impfung auf das Rath- hauö vorgeladen werden müßten.
Den 29. Mai 1857.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
F l e i s ch t a r e.
1 Pfd. Ochsenfleisch 13 kr., 1 Pfd. Rind- und Kuhfleisch gutes 11 kr., geringeres 10 kr., 1 Pfd. Kalb fleisch 9 kr., 1 Pfd. Schweinefleisch abgezogenes 12 kr., unabgezogenes 13 kr.
Stadtschultheißenamr.
S ch u l d t.
Neubulach und Altbulach.
Aufforderung zur Anmeldung dinglicher Rechte.
Aus Anlaß der Erneuerung der Gc- meindegüterbücher, womit in beiden Gemeinden ein Servitutenbuch verbunden wird, ergeht an alle Diejenigen, welchen auf den Markungen Neu- und Altbulach dingliche Rechte irgend einer Art zustehen, die Aufforderung, solche binnen 30 Tagen der dem Unterzeichneten anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls dergleichen Rechte, soweit sie nicht schon m den älteren Güterbüchern vorgemerkt ober sonst bekannt und erwiesen sind, bei Anlegung der neuen Güter- und Ser- vitutenbüchcr für Neu- und Altbulacb unberücksichtigt bleiben würden.
Dm 23. Mai 1857.
2)2- Güterbuchs-Commiffär Vcrwaltungsaktuar Locher.
Liebelsbcrg.
Holz-Verkauf.
Die hiesige Gemeinde verkauft aus dem Gcmeindcwald