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Hüne, auf 4 Schritte, alles Holz, Rcisach, Laub, Gras und Moos weg- geräuml werden.

Verhalten der Kohlenbrenner.

Den Kohlenbrennern ist nachdrück- llchst zu verbieten:

«> von den angezündetcn Kohlen­haufen weder bei Tag, noch bei Nacht sich zu entfernen, ohne daß die Aufsicht über dieselbe einer- andern hiezu tauglichen Person von ihnen übertragen worden wäre,

I>> bei stürmischer Witterung die Decke von einem gar-gewordenen Kohlenhaufen zu nehmen, und <-» die gar-gewordenen Kohlen vor gänzlicher Löschung von den Mei­lern abführen zu lassen, oder Brände, ohne sie völlig gelöscht zu haben, von der Kohlplatte hinaus zu werfen.

Verhalten der Kohlenbaucrn.

Die Kohlenbauern, welche Kohlen von den in den Waldungen befindli­chen Kohlplatten abholen, und durch andere Waldungen in die Magazine führen, sollen angehalten werden, ein »üt Wasser gefülltes Gefäß bei sich zu führen, um einen etwa in ihren Kohlwägen entstehenden Brand sogleich löschen zu können.

Verhalten bei dem Fclderbrenncn.

Es ist zwar das Felderbrennen da, wo es die bestehende landwirthschaft- liche Einrichtung noch fordert, nicht zu beschränken.

Diejenigen Distrikte einer Orts- Markung aber, welche von Waldun­gen umgeben sind, oder an diese gren­zen, sind mit großer Vorsicht zu be­handeln.

Es sollen daher Felder, welche in­nerhalb einer Entfernung von 200 Schritten von dem Trauf einer Wal­dung, oder von Haidegegenden liegen, und in Beziehung auf welche die an­grenzenden Waldungen durch zwischen­laufendes Wasser nicht hinlänglich ge­sichert sind, nie ohne vorgängige Cog­nition des Forst-Beamten gebrannt werden. Glaubt dieser für die Wal­dungen keine nahe Gefahr zu finden,

so sind bei dem Brennen folgende Vor-> sichtsmaßregeln zu beobachten. j u) Daß das Brennen dieser Feldes nur in Gegenwart der Forst-Be­amten , und einer hinlänglichen Löschmannschaft geschehe. ! b) Daß, wo solche Felder an Holz-, bestände, oder mit Haiden, Gras und Moos bewachsene Blößen stoßen, auf 10 Schritte von die­sen der Boden des Feldes von allem Gras gesäubert,

«-) die Haufen zum Brennen nicht näher als 20 Schritte von sol­chen Traufen angelegt, tl) vor dem Brennen die Winde genau beobachtet werden sollen, so, daß wenn diese gegen den Wald stoßen, das Brennen ganz zu unterlassen ist,

«-) sind die Haufen Vormittags bei Zeiten anzuzündcn, und im Fall sie den Tag über nicht aus- brcnnen sollten, bei Nacht zu bewachen.

(Schluß folgt.)

2)2. Simmozheim.

Gläubiger - Aufruf.

Ansprüche an die Verlassenschafts­masse der 7 Wittwe des Leonhard Lauser, gewesenen Taglöhners von Simmozheim, sind bei Gefahr der Nichtberücksichtigung

bis 5. Mai d. I.

bei der Unterzeichneten Stelle anzu- meldcn.

Den 20. April 1857.

K. Amtsnotariat Liebenzell.

Speidel, Aff.

Außeramtliche Gegenstände.

: Calw.

: Nächsten Sonntag Nachmit­tag findet in meinem Saale

Reunion

-statt, wozu höflichst einladet - Thudium.

Calw.

Einladung.

Auf nächsten Donnerstag und Freitag laden wir unsere guten Freunde und Bekannte zu einem GlaS Wein in unserem väterlichen Hause höflich ein.

Gottlieb Baicr und seine Braut Lotte Käuffelc.

Liederkranz.

Heute Abend Gesang bei Bier­brauer Haydt.

Anspach-Gonzeubauser

Eisenbahn-Loose,

Ziehung am 15. Mai, mit Gewinn- sten von 8 fl. bis 25,000 fl. sind zu 8 fl. zu haben bei 2)1. F. Georgii.

Calw. Nächsten Sonntag sowie die ganze Woche über sind frische Laugenbrczeln zu haben bei

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bele in Wildbad verkauft am Frei­tag, den 1. Mai d. I.: einen Glaswagen in gutem Zustand, einen vierspännigen Wagen mit breiten Rädern und einen zweispännigen Wagen.

Bitte um Zurückgabe.

Es wurde vor einigen Wochen eine Art bei mir entlehnt, um deren Zurückgabe ich hiermit bitte.

Heinrich Haydr.

Logis zu vermiethen.

Christian Bühl hat bis Jakobi sein hinteres Logis zu vermiethen.