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Calw.
Der Borschrift gemäß werden nachstehende Bestimmungen der Waldfeuer-Ordnung von 1807 hiernach zur genauen Beobachtung bekannt gemacht.
Den 21. April 1857.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l b t.
Verbot des Feuers in den Waldungen ohne besondere Erlaubniß.
Das Feuern in den Waldungen ist mit zu großer Gefahr für diese verknüpft, als daß diese nicht ein allge meines Verbot fordern sollte, von dem nur eine Ausnahme für die absolute Nothwendigkeit einzelner Wald-Gewerbe stattfinden kann.
Es ist daher für die Zukunft keinem Menschen, ohne Ausnahme, gestattet, zu irgend einer Jahrszeit in den Waldungen zu feuern, oder ein Gewerbe zu treiben, bei dem gefeuert werden muß, er habe denn eine spezielle Conzession von dem betreffenden Oberforstamt erhalten, und die ihm geschehene spe zielle Insinuation nachfolgender Vorsichtsmaßregeln anerkannt.
Von Reisenden, Bettlern, Landstreichern w.
Daher wird allen Reisenden, Bettlern, Landstreichern, Keßlern, Zigeunern rc. das Feuern in und zunächst bei den Waldungen ohne Einschränkung verboten, und die Forst-Offizian ten, sowie sämmtliche Orts-Vorsteher und Unterthanen werden strenge an gewiesen, auf die Beobachtung dieses Verbots genau zu achten.
Im Fall der Nicht-Beobachtung dieses Verbots sind die Uebertreter sogleich zu arretircn, an die nächste Civil- Obrigkeit einzuliefern, und von dieser, je nach dem Resultat der anzustellenden genauen Untersuchung, entweder mit einer ihrer Leibes-Constitu- tion angemessenen Tracht Schläge zu belegen und sie über die Grenze zu bringen, oder es ist bei beschwerenden Umständen, und im Wiederholungsfall die Sache der Königl. Ober-Re- gierung zur weitern Verfügung vorzulegen.
(Fvrtsetzung folgt.)
Calw.
Haus-Verkauf.
Die Pflegschaft der Scklosser Strohm'schen Kinder verkauft am Montag, den 27. d„
Nachmittags 1 Uhr, auf hiesigem Rathhaus denHaustheil an der Altburger Straße Nro. 285, dessen Bestandtheile der Pfleger, Seifensieder Beeri, den Liebhabern zu zeigen bereit ist. Ankauf 250 fl.
Calw, 20. April 1857.
Gemeinderath.
2)2. Speßhardt.
Holz - Verkauf.
Die hiesige Gemeinde verkauft am Donnerstag, den 23. d. M-, Mittags 1 Uhr,
90 Klftr. gemischtesforchenesHolz, 300 forchene Stangen im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung, vorbehältlich der Genehmigung, die unter Umständen sogleich erfolgen kann. Das Holz sitzt au der Straße nach Speßhardt und Weh tensckwann und ist sehr gut abzu führen.
Der Verkauf geschieht im Walde. Anwalt Bürkle.
Außeramtliche Gegenstände. Geschäfts - Empfehlung.
Die nächste Woche verzinne ich wieder Gesundheits- und Kupfergeschirr. Zugleich empfehle ich mich mit allen sonstigen in mein Fach einschlagenden Artikeln von Kupfer und Eisen, insbesondere eine große Auswahl messingener Tyrolerpfannen.
Joseph Zahn, Kupferschmied.
3)3. Althengstett.
Ein neues starkes einspänniges
Wägele mit eiserne» Achsen
hat zu verkaufen
Schmiedmeister Kümmerte.
Steck-Kartoffeln,
badische Sorte, rothe und weiße, verkauft
L. Linkenheil, Tuchmacher.
Strohhüte - Empfehlung
Eine Sendung Strohhüte in großer Auswahl für Damen und Mädchen, sowie die neuern, stlbergraue, braune und gelbe, runden Hüte, in den neuesten Formen, Pariser Blumen und Bänder, zu den billigsten Preisen.
Auch werden getragene Strohhüte gewaschen und nach der neuern Form umgeändert.
Zu geneigten Aufträgen empfiehlt sich bestens
Marie Bock. Stuttgart.
Kleiderstoffe für Damen.
Meine Musterkarte ist bei Frau Enslin, Wittwe, Ledergasse, zur Ansicht aufgelegt.
C. Brodbeck, i Modewaarenh andlung.
Calw.
Von Steinkohlen habe ich neue Zufuhren erhalten.
F. Müller am Markt.
Naberner Schäfer-Schippen, Streu-Sensen in schöner Auswahl empfiehlt
F. Müller am Markt.
Calw.
Verkauf.
Unterzeichneter verkauft nächsten
Samstag, den 25. April, Nachmittags 1 Uhr, im Hause der Wittwe Di et sch folgende Gegenstände:
2 gute Pferde (Fuchsen),
Pferdsgeschirr,
1 starken Wagen,
1 dto. kleineren,
2 gute Wenden,
Ketten, Griff, Lotteisen, 1 Traggeschirr u. s. w.
Zugleich verkauft derselbe den heurigen Heu- und Oehmd-Ertrag von 3'/- Morgen Wiesen auf Hirsauer Markung.
I. Rothsuß.
Ein Reise-Koffer ist billig zu verkaufen; bei wem? sagt der Verleger d. Bi.