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obliegt, darüber, daß sie die aufge- nommenen Knaben als Zöglinge der Anstalt bis zur festgesetzten Zeit (§. 9.) übergeben, und sich allen Anordnungen, welche das Comite zu deren Erziehung und Bildung trifft, unterwerfen.
8. 12. Die definitive Ausnahme erfolgt nach wenigstens vierwöchiger Probezeit gegen ein Eintrittsgeld von 25 fl., welches vorauszubezahlen ist. Ausnahmsweise kann unentgeltliche Ausnahme stattfinden.
Man ersucht die geistlichen und weltlichen Herren Gemeindevorsteher, bei Meldungen, welche hienach erfolgen können, für Anfertigung derZeug- niffe Sorge zu tragen, ohne welche auf jene keine Rücksicht genommen werden könnte.
Den 31. März 1857.
Vorstand des Bezirks-Wohlthä- tigkeits-Vereins: Fromm.
Ewigen und dreiblättrigen
Kleefamen,
Rigaer Leinsaat und Hanfsa- m e n empfiehlt
Ferd. Georgii.
Calw.
Freitag Abend
Weißensteiner Schoppenbier
bei Fr. Hammer.
Calw.
Ein fleißiges starkes Mädchen findet bis Georgi einen Dienst.
Näheres bei der Redaktion.
Calw. Nächsten Sonntag sowie die ganze Woche über sind frische Laugenbrezeln zu haben bei
Bäcker Maier.
Calw.
Wohnung zu vermietheu.
Bis Georgi oder Jakobi kann eine Wohnung bezogen werden, bestehend in Stube, Kammer, Küche, Speisekammer, Bühnenkammer, Holzstall und geschlossenem Keller, bei Kaufmann Reuscher, auszuleihen gegen zwei- fache Versicherung:
380 fl. Pfleggeld bei 2)1. Kaufmann Müller.
120 fl. und 260 fl. Pfleggeld sind zu haben bei Christoph Beeri in Hirsau.
Gel-anerbieten.
Bei dem Unterzeichneten liegen 1000 fl. Pflegschaftsgelder zu 4V- Procent gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen parat.
Aichhalden, 24. März 1857.
2)2. Martin Groß Hans.
Unterhaltendes.
Calw.
Stelle - Antrag.
Ein junger kräftiger Bursche, der mit Pferden umzugehen weiß,-findet einen Platz; wo? sagt
Thudium.
Calw.
Zimmer - Gesellen,
tüchtige, finden unter Zusicherung guten Lohnes dauernde Beschäftigung bei Christian Kirchherr,
Zimmermeister.
Calw.
Kost- und Logis-Gesuch
Ein junger Mann sucht bis Ostern gegen pünktliche, jedoch möglichst billige Bezahlung in einer Familie Kost und Logis zu erhalten.
Näheres bei der Redaktion d. Bl.
Ein zuverlässiger Lenge.
An einem schönen Sommerabende kam ein Herr zu Pferde, von einem Bedienten in Livree gefolgt, in einer kleinen Stadt Nord-Englands an und stieg beim besten Gasthof ab. Der Fremde sagte dem Wirth, daß er Geschäfte wegen sich mehrere Tage bei ihm aufhalten müsse, daß diese jedoch eben nicht zeitraubender Art seien, und er mithin nicht wisse, womit er sich die Zeit vertreiben sollte. „Da konnten Sie zu keiner gelegentlicheren Zeit kommen," crwicderte der Wirth; „zu Ende der Woche haben Mr Pferderennen, und morgen werden die Assisen eröffnet." — Morgen?" rief der Fremde, „nun wahr- flich ich habe üoch keinem Criminal- prozeß beigewohnt; kommt ein inter^
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essanter Rechtsfall vor?" — „Allerdings", lautete die Antwort, „der erste, welcher abgehandelt wird, ist es in hohem Grade; es ist eine Klage auf Diebstahl mit Einbruch und bewaffneter Hand. Die Zeugen sind ihrer Sache so gewiß, als man es nur sein kann, und der Angeklagte, den hier kein Mensch kennt, schwört bei allen Teufeln, daß er sich, als das Verbrechen begangen worden, am andern Ende des Königreichs befunden habe." „Ich habe morgen den ganzen Tag nichts zu thun," entgeg- nete der Fremde, „und es soll mir ein Vergnügen fein, den Verhandlungen beizuwohnen; es fragt sich nur, ob Platz für mich sein wird." —^ „O das soll Sie nicht abhalten," rief der Wirth, „der Stabträgcr (eine Art Gerichtsdiener) ist derTaufpathc meines Aeltesten, und er wird einem Herrn, wie Sie sind, gewiß einen Platz im Innern verschaffen." Der Fremde nahm in der That am folgenden Morgen einen der aufbehaltenen Sitze, der Bank der Angeklagten gerade gegenüber, ein. So lange das Verhör und die Aussagen der Belastungszeugen (denn andere waren nicht da) dauerten, saß der Angeklagte mit gesenktem Haupte da und schien ganz vernichtet zu sein; als ihn aber der Richter fragte, schlug er die-Augen auf und fank, als er den Fremden erblickte, ohnmächtig zurück. Dies erregte natürlich Aufsehen, und man glaubte anfänglich, daß es nur ein Kniff sei, um das Urtheil zu verzögern. Sobald er wieder zu sich gekommen war, fragte der Richter, was dies Benehmen zu bedeuten habe. — „Mylord," sagte der Angeklagte, „ich sehe hier Jemanden, der mir das Leben retten könnte, wenn Sie mir erlauben, einige Fragen an ihn zu richten". Die Augen der ganzen Versammlung waren auf den Fremden gerichtet, der etwas verlegen aussah und sagte, daß er sich in einer seltsamen Lage befinde, daß er sich nickt erinnern könne, diesen Menschen je gesehen zu haben, daß er jedoch nichts desto weniger bereit sei, alle seine Fragen zu beantworten. „Nun wohl," hob der Angeklagte an,