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mittleren Durchmesser von 9 bis 14 Zoll und 4070' Länge, gegen baare Bezahlung verkauft.

Die Liebhaber wollen sich um die gedachte Stunde auf dem Rathhauö dahier einfinden.

Holzbronn, den 24. März 1857.

Schultheißen-Amt.

Dreher.

Oeffentliche Danksagung.

Für dle hiesigen Hagelbeschädigten find ferner, eingegangen:

von der Gemeinde Althengstett 10fl.

Auch für diese schätzenswertheGabe und diesen edlen Erweis einer guten nachbarlichen Gesinnung, die das Un­glück zu lindern gesucht hat, dankt herzlich

Deckenpfrond, 26. März 1857.

Das gemeinschaftl. Amt:

Pfarrer Feucht.

Schultheiß Aichele.

Außeramtliche Gegenstände.

C a l w.

Danksagung.

Allen den vielen theilnehmenden Freunden, welche unserer lieben seli­gen Gattin, Mutter, Schwester und Schwägerin, ElisabetheBozenhardt, geborne Schmidt, während ihres schmerzlichen Krankenlagers Trost und Erquickung brachten, sowie auch be­sonders für den rührenden Gesang vor dem Hause und am Grabe und die zahlreiche Begleitung zu ihrer Ruhestätte sprechen wir den gerühr- testen Dank aus.

Im Namen der Hinterbliebenen:

Philipp Jak. Bozenhardt, Rothgerber.

Danksagung.

Für die liebevolle Theilnahme, welche uns von so vielen Seiten durch den Tod unsers lieben Gatten und Vaters I. Bremen zu Theil wurde, für die so zahlreiche Begleitung zu seiner Ruhestätte, sowie auch für den so erhebenden Gesang am Grabe sa­gen wir auf diesem Wege unfern innigsten Dank.

Die Hinterbliebenen.

Calw.

Bekanntmachung,

betreffend die Oberamts-Sparkaffe.

Nachdem die Rechnung dieser Kasse für das Jahr 1856 gestellt und ge­prüft war, fand gestern Abhör dersel­ben mit Vergleichung der Schuldscheine für die angelegten Gelder durch den Ausschuß des Bezirks-Wohlthärigkeits- vereins statt.

Dieß wird unter dem Anfügen veröffentlicht, daß auf den letzten De­zember v. I, die bei der Hauptspar­kasse des Landes angelegten Kapita­lien der Kasse 11,145 fl. betrugen. In Folge der Wahrnehmung, daß manche Orts-Kasstere bis jetzt Gelder annahmen, welche nach den Statuten nicht hätten angenommen werden sollen, wird darauf aufmerksam gemacht, daß von nun an bei der Oberamtssparkasse hier solche Gelder werden zurückge­wiesen werden.

Den Statuten gemäß dürfen nur Ersparnisse und Sparkassengelder von Personen, welche sonst kein Vermögen besitzen, angenommen werden und sind hievon diejenigen Gelder ausgeschlos­sen, für deren Unterbringung von Obrigkeitswegen gesorgt werden muß.

Dabei wird den Ersparnissen gleich geachtet dasjenige Erbvermögen sonst unbemittelter Personen, welches nicht über 50 fl. beträgt.

An die Herren Geistlichen und die Ortsvorsteher ergeht wiederholt das Ersuchen, zur Einlage in diese Spar­kasse zu ermahnen.

Den 31. März 1857.

Vorstand des Bezirks-Wohlthä- tigkeits - Vereins.

Fromm.

C.a l w.

Gründung einer L^rmenackerbauschule auf dem Sühlhof in der Gemeinde LNüttlingen.

Hiezu ist dieser Hof, welcher 160 Morgen im Meß hält, von einem Verein von Armensreunden angekaust worden, welcher sich schon im Jahr 1849 zur Aufgabe gemacht hat, eine solche Schule für arme junge Leute zu gründen, für welche es sonst an Gelegenheit fehlt, sie zu nützlichen Bürgern heranzuziehen und für ihre ! Erwerbsbildung zu sorgen.

In dieser Anstalt sollen 2430 junge Leute von 1418 Jahren Un­terkunft und Unterricht finden. Ueber ihre Aufnahme entscheidet zwar das bestehende Comite, dasselbe hat aber insbesondere hiebei auf die Anträge Rücksicht zu nehmen, die von den Be­zirks - Wohlthätigkeitsvereinen ausge­hen, welche zu Ermöglichung der An­stalt mittelst Beiträgen in der Form von Aktien zu 25 fl. beigetragen ha­ben.

Das gedachte Comite besteht aus 10 vertrauenswerthen Männern aus verschiedenen Theilen des Landes, zu welchen aus hiesigem Bezirk Herr Gutsbesitzer Meßner von Stamm­heim gehört.

Da der Bezirks - Wohlthätigkeits- verein Calw durch 4 Aktien, welche er genommen hat, zu Aufnahme-An­trägen berechtigt ist, so ergeht hiemit dem Beschluß des Ausschusses dieses Vereins gemäß Aufforderung zu An­meldungen bei dem Unterzeichneten binnen der nächsten 14 Tage.

Damit aber nicht Anmeldungen, welche keinesfalls berücksichtigt werden können, erfolgen, werden diejenigen Paragraphen der Statuten der An­stalt auch in diesem Blatt veröffent­licht, welche hinsichtlich der Aufnahme gegeben sind. Sie sind:

8- 9. Ausgenommen werden Kna­ben vom 14. Jahre an. Der Aus­tritt erfolgt in der Regel nicht vor dem 18. Jahr.

§. 10. Die aufzunehmenden Kna­ben müssen gesund, körperlich so er­starkt und geistig so entwickelt sein, daß sie den in der Anstalt geforderten Arbeiten und dem Unterricht, der ge­geben wird, gewachsen sind. Bei der Ausnahme entscheidet außer dem Grad der Bedürftigkeit auch das Zeugniß über bisheriges Verhalten.

8- 11- Den Gesuchen um Auf­nahme sind folgende Zeugnisse beizu­schließen: ein Taufschein, Impfschein, ein ärztliches Gesundhcitszeugniß, ein Zeugniß des Schullehrers oder Haus­vaters über Gaben, Kenntnisse, Fleiß und Betragen, ein Heimathschein, eine Urkunde von den Eltern oder Vor­mündern, oder Personen, welchen die rechtliche Verbindlichkeit zur Fürsorge