AMts-
rrnd IntskligerrzbLatt Ne -SA Bezirk.
Nro- 92.
Samstag 22. Nvv.
1856.
öüu und Küchen anfznbnvabren. Auch oürfon die kleineren Holzbehäller in oen Küchen nicht zu nabe an den Feucr- heeid angelegt werde».
9) Ungelöschter Kalk ist nickt an solchen Orten anfznbcwabien, wo Wasser hiiiznkomnsen und er Hol; ergreifen kann.
10) Bei 10 fl. Strafe soll Niemand
Offrilöck'er nnv Kamine, soweit man mit dem B stn reichen kann, alle. Wo cl'en ein- bis zweimal von dem Rust zu reinige».
3) Die Rauchabzugsröhrc» an den Oeseir müssen alle 4 Wochen durch den betreffenden Hafner gereinigt werden. Die Hafner flnd unter Strafandrohung angewiesen, in
ihren Kuudeubäuser» die Reinigung!,nit brennendem Kien, bloscn Lichtern, rechtzeitig vorniiiebmeu, uird wenn sieffwer mit anqeznndeter Tabakepfeife in von einem Einwohner abgewiesen iver- Ställen, Scheunen, Kammern unter in dem Wcick'schen Wobnbause in öf-den, der Obrigkeit :>»» Zwecke weilendem Dach, aus den Duhnen, bei Heu, feiulicher Versteigerung verkauft: cher Verfügung die Anzeige ;u machen ^Srrob, Spabnen, auf der Gasse oder
etwa? Feld- und Hand-Geschirr,! ^ Die Asche muß in ^besonder»., iniisauderen Orlen umhcrlaufrn, oder Hub- 5 Scheffel Djnkeg, 1 Scheffel irdenen oder eistnrien Dekel» versehenen „er oder Taubenhäuser visttiren. Vicl- 7 Simrj Noggest, 6 Scheffel Häfen geschüttet weiden, bis die eiwa'mebr hat man sich in allen dergleichen Haber, 0 Simri Gerste, 4 noch glühenden Kohlen adgeloschl sind.jffälie» wohlverwahrter Laternen zu Simri Wicken, 73 Stucke Din- Sodann ist sie in besonders verwabrt^bedienen.
kelstrob, 38 Stücke Roggen- und aiiSgemaueire Behältnisse, keines-! 11) Insbesondere ist darauf zu se- stroh, 150 Stücke Haberstrob, wegS aber in die oberen Tbeile deslhen, baß in Wirtbshäusern weder
Amtliche Verordnungen und Bckünntmgchunür'n.
O t t e ri b r o n n. i. Fahrni ß Versteigerung).
Ans dem Nachlasse des kürzlich verstorbenen Fuhrmanns und Schubma- chermeisters Jakob Weick von Olken- bron», wird am
Dienstag den 25. New. Nachmittags 1 Uhr
2s Stück Gerstenstroh und 25 Hauses auf hölzerne- Boden zu ff
Stücke Wickenstroh. Kaufsliebbaber werden eingeladen. Ten 19. Nov. 1856.
K. Geri.chtönotariat Calw. M a g e nau.
E a l w.
(Feuerpolizeiliche Vorschriften betreffend).
ten, oder in hölzernen Gefäßen aufzu- bcwabren, bei Strafe von 15 fl.
! 5) Gleiche Vorsicht ist bei Aufbe
wahrung der Kohlen zu beobachten.
I 6) Feucrsangenve Waaren, als
Hausknechte noch Gäste mit blosem Lickt in den Stall oder Scheune ge« hcn.
12) In den HcrberqSstallungen, Oehrenrc. sollen die Laternen, welche mit gesticktem eisernem Draht, und in-
.Bramitwein, Ocl, Terpentin, Spekmvendig mit Blech oder Sturz zu ver- Harz, Pell', Schwefel, Salpeter, Kar-iwahren sind, eingemaucrt werden, da- rensalbc, Hanf, Flachste, sollen in mit sie nicht umgeftoßen werden kön-
Kellern, Gewölben und andern Orten, Zu gegenwärtiger Jahreszeit sieht wohin man selten mit Licht kommt, man sich veranlaßt, die gesezlichen Be- verwahrt werden, stimrnungeii hinsichtlich der Reinigung 7) Kanflente dürfen bei 15 Thaler der Feuerstätten, und des Benehmens Strafe nie mehr als 10 Pfd. Sckneß- mit-Feucr und Lichnc. zur pünktlichen pulver in ihren Häusern oben unter Nachach-tung in Erinnerung zu brin- dem Darb in einem verschloffenen Orb gen: aufbervahrcn.
1) Jeder HariSbefizcr ist vcrpstich-! 8) Diejenige» Theile eines HauseS, tet, seinen Rauchfang auf den festge-wohin man viel mit Liebt wandelt, sezten Termin durch den Kaminfeger und die oberen Loden nahe um die säublln zu lassen. ^ Kamine herum, sind nicht mit leicht
2M!cben dem gewöhnlichen Kamin-entzündbaren Sachen, zu belegen, viel fegen find zur Zeit des Einheizrns die,weniger sind Holz und Stroh in Vor
neu.
§-) Der Spähnc, und was beuffl-- ben gleichkommt, der besonders hiezu gefchnilteric Stcken statt der Lichtet Hcb zu bedienen, ist bei 10 fl. Strafe verboten. Nickt weniger sind die sogenannten Sckmapp- oder Blöklens- leuchter bei 3 fl. 15 kr. verboten.
14) Diejenigen HaiidwcrkSlciite, welche mit Holz umgehen, und Späh- ne machen, haben in Ltellnng deS Lichts, Wegräumung der Spähne, Wärmung des Leims und dergleichen Verrichtungen mit aller Behutsamkeit