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Außeramtliche Gegenstände, ge ich meinen herzlichste» Dank.
Tuchrn. Nieding.
Calw.
Frucht- und Waizeu-Brantwein sowohl in ausgezeichneter Qualität als auch ui sehr billigen Preisen ist stets zu haben bei
Adolph Stroh neben dem Nößle.
Geld ausziileiben gegen zweifache Ver- stcheiung:
IVO fl. bei der SlistungSpflege in Aichhalden.
Calw.
Am Donnerstag den ». Januar ist niedren,ischcbrrurgische Zusammenkunft bei Bettler.
Calw.
-!l- Calw. -sl-
-!l- Am Neujahrsabciid ist Glüh- -jl- -II- wein, Grog und Waffeln zu -ü- habe» bei -)!-
-ll- Thudium. -!!-
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Calw.
Am Neujahrabend giebtö Zwiebelkuchen bei mir, zu welchem ich höflich eiulade.
Enz, beim Rößle.
Calw
Tuchmacher Wochelc, im Zwinger
Am Nenjahrsabend sind Zwiebelku- hat sein mittleres LogiS bis Lichtmeß
oder Georg» zu vermierhen.
Nu,en der Eschen in und um Obstgarten.
Nach einer Mittheiluug der Frauen- dorser Plätter hat ein Prediger die Erfahrung gemacht, daß Eschenbäume an die Grenze» von Obstgärten und
chru zu haben bei
Beck Gros, aus der untern Brücke
Calw.
Am Montag Abend sind Zwicbelku- chcu zu haben bei
Leck Ha mm an».
C a l w.
Am NeujahrScwend, wie auch am auch znm Theil mitte» in dieselben Neujahrsrag gibt es guten Zwiebelku-chineiiigepflanzt, einen entschiedene» Cin- chen bei ^fluß ans die Cntflrnnng der Nanpen
Beck Mehl. ivon den Obstbäumen haben, welches
!er von irgend einer diesem Ungeziefer ^widrigen Ausdünnung der Cza en her- -!i- leitet.
C a ! rv.
rjj- Nächsten Montag als am -!b Neujahrsabenv halte iw Me« zelsuppe, wo den ganzen Tag Lr nach der Karte gespeist werden <5 kann; am gleichen Abend sind -X- von 8 Uhr an Berliner-Pfau- -!l- -)l- nenkuche» und Glühwein zu haben, wozu höflich st einladet :X- Frohnn, aver,
-)l- z. Kanne.
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Calw.
Für die vielen Wohlthaten die mir während meines Krankenlagers von guten Menschen zu Theil wurde», sa-
Der gestohlene Brantschaz.
(Forrsezung).
Ein solches beharrliches und konse- auenteö Leugnen, den dringendsten Be weisgründeii gegenüber, war in der guten alte» Zeit des Kriminalprozesscs die fast allgemeine Sitte aller Perbrecher, die nur einigermaßen die Geseze kannten, und diese kannte, wer nur einmal i» Untersuchung gewesen war. Unter den berliner Dieben war sie
gäng und gäbe. Sie hatte ihren guten Grund. Die „ordentliche" Strafe des Verbrechens konnte nur verhängt werden, wenn ein „v»ller" Beweis da war, und dieser war nur da, wen» ei» vollständiges Bckennliriß abgelegt war, oder wenn zwei unverdächtige Zeugen ans eigener Mitwissenschaft und iitnreilistiniinciiv die Verübung der That selbst bezeugt hatten. Bei jedem ander», dem sogenannten künstlichen oder Jndicrenbeweise konnte höchstens aus eine gelindere „außerordentliche" Strafe erkannt werden. Und dieß auch dann nur, wenn mnrdestriis mehrere „nahe Judicien zusammciitrasen" und zugleich der Aiigeschuldigte bereits schlechr beleumundet war. Außerdem, wenn nicht mindestens ein „halber Beweis" vorlag, erfolgte vorläufige oder gänzliche Freisprechung. Dabei konnte ei» „nahes" Judicium wiederum nur durch die eigene und übeiemsiimmeride Wahrnehmung zweier unverdächtiger Zeugen hergestellt werden.
Für den Verbrecher war cs danach ein Hasardspiel, ob sein Nickt,r die gegen ihn vorliegende» Judicien als jenen „halber!" Beweis begründend aiiirehmen werde oder nickt. Wie hätte er daS Spiel nickt wagen rollen, bei dem er nie verlieren, immer nur gewinnen konnte? Dazu kam die natürliche Lust an dem geistigen Kampfe mit seinem Inquirenten.
Freilich war auch riese Lust an dem Kampfe eine gegenseitige. Der Inquirent hatte sie ebensowohl wie der Jnquisit Auf beide» Seilen gleiches Ausbicten von Scharfsinn und List, aber auch von Hinterlist. Daher denn auch die mancherlei Jnquireiitenkünste.
Doch wurden Scharssinn, List und Kunst manchmal auch durch materielle Gewalt ersezt, weniger bei den Civil- als bei den Mikitäruntersiichuiigsgertch-