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Kirchen, Korporationen, Gemeinden, der Hofdvmänenkammer und andern Berechtigten jeden Standes zu gute gekommen!

Nun behaupten die vormaligen Gr­oll- undZehntberechliaten, sehr schwer, ja um mehr alö die Hälfte ihres frü-

mäßigem Wege den Streit nach ei !nem billigen Maaße zu schlichten, 'muß schon darum einleuchten, weil nur alsdann möglich wäre', durch ein geringeres Opfer nicht bloß den Alle , sondern alle Berechtigten zu entschä­digen, und zwar , indem hiesür nicht

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Heren Einkommens vcrlezt worden zu.die Staatskasse, sondern diejenigen, sein. Angeiiviiiim.li, würde sich welche den Gewinn von den Ablö- dieses alö richtig Herausstellen, ange-ssungsgcsezen hakten, aber auch die- »ommen ferner, würde.den jenigen s e erst nach einer langen Rei- Theil deö Ad>.lS, welcher nach derne von Jahren, durch weitere Ansicht der Bundesversammlung sich Rentenzahlungen, ohne ir- aus den Art. 14 der BundeSakle be- g end c ine Belästig u n g der rufen kann, wirklich volle Enischadi-Gegenwart, in Anspruch ge- gung, also vielleicht der volle Ersa; n o m in e n würden, dcr verlorenen Hälfte des Cinkommens! Jedenfalls kann und solle im Fal- zugesprochcn, so ist es nicht schwer,'le einer gütlichen Vereinbarung r^on zu berechnen, daß es sich geradezu^ einer andern Abänderung der Ablö- um Millionen von Gulden handelt, sungsgeseze nicht, vielmehr nur da- welche zunächst aus Staatsmitteln für von die Rede sein, durch ein im Gan- dicse Kategorie von Berechtigten al- ze.-, mäßiges Opfer der Gefällpstichti- lein könnten beschafft werken müssen, gen die Gefahr einer ungleich grö- Ob Angesichts dieser Gefahr der ßeren Belastung aller Steuerpflichti- Borschlag der Regierung ein billiger gen und die crekutwe Einschreitung und wohlmeinender für das Land war, der BundeSgewalt abzuwenden. oder ob er die Angriffe verdiente/ Ebensowenig ist die Regierung und welche er erfahren hat, ob es nicht sind wohl selbst die Beschwerdeführer insbesondere zum augenfälligen Bor-bei einer gütlichen Erledigung gemein, thei! des Landes gereicht Hatte, Erör-die frühere Neustruerbarkrit wieder hcr- tcrungen, welche nun in Folge der stellen lassen zu wollen. Was aber leidenschaftlichen Behandlung dieser in Folge des BuiivesbeschlusscS vom Fragen unumgänglich geworden sind, 25. Oktober dieses Jahres Ziffer 2 zu vermeiden, wie solches die Regie-auf gütlichem Wege dem Adel kaum rrmg so oft als wünschenswerlb be-wird versagt werden können, wird sich zeichnet hat, darüber wird ein unpar- un Wesentlichen etwa ans das Zu- tciischer Richter keinen Augenblick mehr geständiuß beschränken, daß die früher im Zweifel sein. ercmpleil größeren geschlossenen Besi-

Wie groß die Ablösungsverluste al- zungvn in der Eigenschaft von Thril­ler Bercchligiv» sind, welcher Gewinn gemeinden, nach den hiesür gegebenen den AblösilNgspstichtigen,^zumal bei neueren Gesezcobestinnnungen, behän­dem anhaltend hoben Stand der delt werden, und daß in Beziehung Fruchtpresse, zugcsiosscn ist, wie so-auf den größeren Besiz ein bestimm- da»n jene Verluste zu den Ablösungs-teo Mitwutüiigsrechk des Besizers bei ergcbniffen iii 10 anderen deutschen den aus die cleuerpsücht bczüglicheir Bundesstaaten sich verhallen, nnt wie Fragen des Gemeiiidehaushalls zuge- sehr ein« anqcincjsenc Scbadloshal- standcil wird. Hiezu ist aber eine tung nllcr Berechtigten jedem Billig- Revision der Gememdeordnung un- denkenden forthin als geboten sich umgänglich geboten, welche nicht blos darstcllcn muß, darüber wirb die Re-dem Abel, sondern jedem höher Be l gicrung in der Lage sein, den Ltän-steuerten vhine Nnterscyiod des! den seiner Zeit genaue Erhebungen Standes wesentlichen Vorthcil imizi thcilcn. brächte. Es bedarf auch kaum der

Daß es im höchsten Interesse des Bemerkung, dqß diese Revision kcines- Landcs liegt, auf landesverfassungs-wegö aiiöschllc'sich in der früher

vorgeschlagene n, sondern auch >in andererWeise wirdbewirkt !wcrd>n können; ja sie wäre wohl bereits verwirklicht, wenn die aufge­löste Kammer auf eine Bcrathung !dcö vorgelcgten GcsezentwurfS cinge- gangen wäre, denn diese Bcrathung ist ja gerade verfassungsmäßig dazu bestimmt, die Verschiedenheit der An­sichten zwischen Regierung und Stän­den auszugleichcn.

Alles dicß mögen die Wähler sich vor Augen halten und in ihrem wohl­verstandenen Interesse bei der Wahl >cines Abgeordneten für den nächsten Landtag ihr Absehen ans einen Mann richten, welcher nicht jedem Entgegen­kommen Behufs gütlicher Erledigung ecr obschwcbendeil Fragen schon ün Voraus sich verschließt, bevor er nur in die Lage gcsezt ist, die oft in der auffallendsten Weise entstellten Vcr- Ihältnissc und die neuen Vorlagen der Regierung näher kennen zu lernen! Sollte es doch wohl kaum einem Zweifel unterliegen können, daß in der Siänbeversanimlung, für welche dem Abgeordneten nach der aus­drücklich e ii Vor sehr ist ,V er Ver­fassung keine Instruktion, woher cs »uch sei, ertheilt werden darf, nur durch unbefangene Prüfung aller Gründe und Gegengründe dem wahren Wohl des Landes gedient werden kann, und dicß gerade um so mehr, je schwieriger die Lage der Sache ist. Diese unbefangene Prü­fung erwartet die Regierung, und ist berechtigt, sic ui erwarten; sie sieht ihr auch mit derjenigen Ruhe entge­gen , welche aus dem Bewußtsein treuer Pflichterfüllung entspringt.

K. Ministerium des Innern: Linde».

H > rsa «.

Am vorigen Freitag ist von Alt- hengftätt bis Hirsau ein Sack mit ungeriebencm Werg verloren gegan­gen, welchen der Finder in der Hanfrcibe dahier abgcbcn wolle.