bnn'izt; i > und 18 kr. rmg, kann sol- flechte cmpfoh»

in, Wittwe.

bequem in der in verlausen Hin. Schümm.

s mit Glei-

' wird G am

E. 0000000 auf morgen

»läge).

ikt rvn Nwimus

Verkaufs-

Summe.

fl.

2k 70 660 71 181

kr.

30

12

18

21

3387

30

nfl. fs.

kr., neuer »m fl. kkr. '»V« Loth. s iOkr. geriir» 12 kr.

Beilage zum Calwer Wochenblatt Nro. 94.

Stuttgart, 23. Nov. 1855.lle der Reklamanten rescrvire, über das

Nach vorliegenden Anzeigen wird durch theils unrichtige, theils übertrie­bene Vorstellungen die Aufgabe des nächsten Landtags, insbesondere über die Entschädigung deS Adels für Ab­lösungsverluste und für die frühere Ncu- steuerbarkeir auf die bevorstehende Ab- geoidnetenwahl in einer Weise einzu- wirkcn gesucht, welche der Regierung zur Pflicht macht, durch Hinweisung auf die wirkliche Lage der Lache, ih­rer feuicren Entstellung cnlgegenzu- trelen

In Ansehung der Beschwerde der StandeSherren gegen verschiedene Ge- sczc von 1818-19 hat die deutsche Bundesversammlung, nachdem die Re­gie, u»g in mehreren umfassenden Schrrslsäzen alle Gründe für die Rechts

Ergebnis binnen einer Frist von drei Monaten mit einer Nachricht zu verse­hen.

2) Da das Gesez vom 18 Juni 1819, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeinde Verbandö auf fäiiiintltche,Thcilc des Staatsgebiets, das Gesez vom 1. Juli 1819, bell, die Aufhebung der Patrimonialgerichts­barkeit und Polizeivelwaltung, daö Ge sez vom 17. August 1819 über das Jagdwesen, das Gesez vom nämlichen Lage über die euifhebung der befreiten

einbarung mitzuwirken bereit sein werden.

Tie Schriftsäze, welche die Regie­rung bei der Bundesversammlung cin- gereicht hat, werden, sobald der Stand der Verhandlungen es erlaubt, der Oeffcntlichkeit, und jedenfalls bei Vor­lage des Ergebnisses dieser Verhand­lungen der nächsten Ständeversamm­lung übergeben werden.

Aus denselben wird hcrvorgchcn, wie sehr die Regierung bemüht war, das Einschreiten der Bundeögewalt zu verhindern, und wie unbegründet daher die Verdächtigungen sind, wel-

1818 und 17. Juni 1819, sowie die beiden Gcsize vom 21. August 1819, betreffend die Beseitigung der aus dem Grund und Boden ruhenden Lasten und der Ucdcrrcsle älterer Abgaben, sowie

durch Vermittlung des genannte» Hrn Gesandten zu ersuchen, die Bllhuss ei­ner zur Befriedigung der Rellamairre» geeigneten und dein Dundesbeschluß vom 23 August 1851 , belr. die sog.

die Zehenkablösuiig, angehe, i» Ancr-.Grundrechte deS deutschen Volts, eiu-

Gerjchtsslände, sowie einzelne Bestim

munge» in den unter 1) genannte»!^ von einer gewissen Seite hcr

Ge ezen vom 1 r. In.» 1819, betr d.e^ ^ Regierung zu wälzen gesucht Abiofnng der Zehenten, und vom 21.,< S ^ ^ ^ /

August >819 betr. die Beseitigung de^^ ^ach obigem Bundesbeschluß wür- Ueberreste älterer Abgaben, mit dem ^ ch»

bestäudigkeir dieser Geseze geltend ge-!durch die deutsche Bundesakte und die ^ "un hu sich ^>3 h machr hatte, welche ihr irgend zu Ge-!K. Deilarationen den Reklamanten U ^ Lr de schen Bundes bo'. Kunden, um 25. Olt. d. I. de»^mglen RechiszuM.^ dnnna» « ^^

Befchlug gefaßtt vnr Bundesgehzench n» Wid«r,p,uch . ^ ^. - '

I, W-« °I. <->,«. »-M

fcn gelassenen Wege gütlicher Verein­barung eine billigere Entschädigung vermittelt werden sollte. Wird nun der Regierung die Vermittlung einer solchen Vereinbarung unmöglich ge­macht, wird sie dahin gedrängt, der deutschen Bundesversammlung die endliche Entscheidung über das Maaß der Schadloshaltung anheimstcllen zu müssen, alsdann möchte cs sich leichr um ganz andere Opfer handeln, als welche die Regierung im Interesse ei­ner friedlichen Erledigung dieser An­gelegenheit der lezten Ständeversamm­lung angesonnen hatte.

Tie Regierung wollte für scimmt- liche (tzefäU- und Zchentbc- rechtigte das Ablösungskapital um '/» erhöhen. Ta das Ablösungska­pital des Adels in runder Summe etwa 12 Millionen Gulden ansmachl, so hätte für ihn jene Aufbesserung sich auf 1,500,000 fl. belaufen. Dieß und ni«Dt mehr hätte der Adel nach dem oft so verkehrt und böswillig besprochenenEntschädigungS-

kcniiung der de» Reklamanten gebüh- renven vollen Entschädigung aus Staatsmitteln wegen der ihnen theils ohne alle, theils ohne genügeii-

fprechendul Aufhebung oder Abände­rung dieser Geseze getroffenen Einlei­tungen ebenfalls aus der dem Burrdes- rccht entsprechenden Grundlage forlzu

de Schadloehalning entzogenen Ei-ssühie» und zum laudeovelsaffuirgsmä- genriniinsi echte, Reizungen und Gesäl-ßjgen Abschluß zu bringen, die Bundes

le, die K. wirtembcrgischc Regierung, welche sich zu einer Revision dieser Ge- f'cze im Sinn der Ausbesserung bereit erklärt, durch Vermittlung des K. Hrn. Bundestagsgefandle» zu ersuchen, die zu diesem Behuf enigeleite'Ikii Bei Hand­lungen auf der dem Bundesrecht ent­sprechende» Grundlage mit den Sta»- desherien svilzusühre» und zum laudes- verfaffuiigsmäßigeu Abschluß zu brin­gen, die Bundesversammlung aber, welche im eintrelenden Fall ihre Kom peicnz für die verfassungsmäßige, un­ter sorgfältiger Erwägung der im All­gemeinen und im Besonder», obwalten­den Verhältnisse z» bemeffeuve Erledi­gung der Beschwerden, sowie die Rech-

velsanrmknrg aber bnmeri drei Mona­ten von dem Ergebuiß dieser Verhand­lung i» Kenritinß sezen zu wollen, wo­bei dieselbe sich, für den Fall, daß die s»r alle Therlc wuiischcnöwerthe Ver- siäiidiguug alsdarnr nicht vorliegen möchte, die Erledi. ring der im Allge­meine» und im Besonder» obwaltende» Verhält,risse aus bnudeooersafsungsmä- ßigem Wege Vorbehalte.

3) Den Reklamanten durch die Bun- deökaiirleibirektion von vv, stehe »de» bei­den Beschlagen unter dem Beifügen Rach- riä't zu gebe«, wie die Versammlung sich der Envariuug hi»gebe, daß sie zu

Erzfflung der nach allen Seiten hin'gese; erhalten; 3 Millionen aber und als wünschenswerth erkannten Ver- 750,000 fl. wären den Stiftungen,