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Beilage zum Calwer Wochenblatt Nro. 94.
Stuttgart, 23. Nov. 1855.lle der Reklamanten rescrvire, über das
Nach vorliegenden Anzeigen wird durch theils unrichtige, theils übertriebene Vorstellungen die Aufgabe des nächsten Landtags, insbesondere über die Entschädigung deS Adels für Ablösungsverluste und für die frühere Ncu- steuerbarkeir auf die bevorstehende Ab- geoidnetenwahl in einer Weise einzu- wirkcn gesucht, welche der Regierung zur Pflicht macht, durch Hinweisung auf die wirkliche Lage der Lache, ihrer feuicren Entstellung cnlgegenzu- trelen
In Ansehung der Beschwerde der StandeSherren gegen verschiedene Ge- sczc von 1818-19 hat die deutsche Bundesversammlung, nachdem die Regie, u»g in mehreren umfassenden Schrrslsäzen alle Gründe für die Rechts
Ergebnis binnen einer Frist von drei Monaten mit einer Nachricht zu versehen.
2) Da das Gesez vom 18 Juni 1819, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeinde Verbandö auf fäiiiintltche,Thcilc des Staatsgebiets, das Gesez vom 1. Juli 1819, bell, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeivelwaltung, daö Ge sez vom 17. August 1819 über das Jagdwesen, das Gesez vom nämlichen Lage über die euifhebung der befreiten
einbarung mitzuwirken bereit sein werden.
Tie Schriftsäze, welche die Regierung bei der Bundesversammlung cin- gereicht hat, werden, sobald der Stand der Verhandlungen es erlaubt, der Oeffcntlichkeit, und jedenfalls bei Vorlage des Ergebnisses dieser Verhandlungen der nächsten Ständeversammlung übergeben werden.
Aus denselben wird hcrvorgchcn, wie sehr die Regierung bemüht war, das Einschreiten der Bundeögewalt zu verhindern, und wie unbegründet daher die Verdächtigungen sind, wel-
1818 und 17. Juni 1819, sowie die beiden Gcsize vom 21. August 1819, betreffend die Beseitigung der aus dem Grund und Boden ruhenden Lasten und der Ucdcrrcsle älterer Abgaben, sowie
durch Vermittlung des genannte» Hrn Gesandten zu ersuchen, die Bllhuss einer zur Befriedigung der Rellamairre» geeigneten und dein Dundesbeschluß vom 23 August 1851 , belr. die sog.
die Zehenkablösuiig, angehe, i» Ancr-.Grundrechte deS deutschen Volts, eiu-
Gerjchtsslände, sowie einzelne Bestim
munge» in den unter 1) genannte»!^ von einer gewissen Seite hcr
Ge ezen vom 1 r. In.» 1819, betr d.e^ ^ Regierung zu wälzen gesucht Abiofnng der Zehenten, und vom 21.,< S ^ ^ ^ /
August >819 betr. die Beseitigung de^^ ^ach obigem Bundesbeschluß wür- Ueberreste älterer Abgaben, mit dem ^ ch»
bestäudigkeir dieser Geseze geltend ge-!durch die deutsche Bundesakte und die ^ "un hu sich ^>3 h machr hatte, welche ihr irgend zu Ge-!K. Deilarationen den Reklamanten U ^ Lr de schen Bundes bo'. Kunden, um 25. Olt. d. I. de»^mglen RechiszuM.^ dnnna» « ^^
Befchlug gefaßtt vnr Bundesgehzen „ch n» Wid«r,p,uch . ^ ^. - '
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fcn gelassenen Wege gütlicher Vereinbarung eine billigere Entschädigung vermittelt werden sollte. Wird nun der Regierung die Vermittlung einer solchen Vereinbarung unmöglich gemacht, wird sie dahin gedrängt, der deutschen Bundesversammlung die endliche Entscheidung über das Maaß der Schadloshaltung anheimstcllen zu müssen, alsdann möchte cs sich leichr um ganz andere Opfer handeln, als welche die Regierung im Interesse einer friedlichen Erledigung dieser Angelegenheit der lezten Ständeversammlung angesonnen hatte.
Tie Regierung wollte für scimmt- liche (tzefäU- und Zchentbc- rechtigte das Ablösungskapital um '/» erhöhen. Ta das Ablösungskapital des Adels in runder Summe etwa 12 Millionen Gulden ansmachl, so hätte für ihn jene Aufbesserung sich auf 1,500,000 fl. belaufen. Dieß und ni«Dt mehr hätte der Adel nach dem oft so verkehrt und böswillig besprochenenEntschädigungS-
kcniiung der de» Reklamanten gebüh- renven vollen Entschädigung aus Staatsmitteln wegen der ihnen — theils ohne alle, theils ohne genügeii-
fprechendul Aufhebung oder Abänderung dieser Geseze getroffenen Einleitungen ebenfalls aus der dem Burrdes- rccht entsprechenden Grundlage forlzu
de Schadloehalning — entzogenen Ei-ssühie» und zum laudeovelsaffuirgsmä- genriniinsi echte, Reizungen und Gesäl-ßjgen Abschluß zu bringen, die Bundes
le, die K. wirtembcrgischc Regierung, welche sich zu einer Revision dieser Ge- f'cze im Sinn der Ausbesserung bereit erklärt, durch Vermittlung des K. Hrn. Bundestagsgefandle» zu ersuchen, die zu diesem Behuf enigeleite'Ikii Bei Handlungen auf der dem Bundesrecht entsprechende» Grundlage mit den Sta»- desherien svilzusühre» und zum laudes- verfaffuiigsmäßigeu Abschluß zu bringen, die Bundesversammlung aber, welche im eintrelenden Fall ihre Kom peicnz für die verfassungsmäßige, unter sorgfältiger Erwägung der im Allgemeinen und im Besonder», obwaltenden Verhältnisse z» bemeffeuve Erledigung der Beschwerden, sowie die Rech-
velsanrmknrg aber bnmeri drei Monaten von dem Ergebuiß dieser Verhandlung i» Kenritinß sezen zu wollen, wobei dieselbe sich, für den Fall, daß die s»r alle Therlc wuiischcnöwerthe Ver- siäiidiguug alsdarnr nicht vorliegen möchte, die Erledi. ring der im Allgemeine» und im Besonder» obwaltende» Verhält,risse aus bnudeooersafsungsmä- ßigem Wege Vorbehalte.
3) Den Reklamanten durch die Bun- deökaiirleibirektion von vv, stehe »de» beiden Beschlagen unter dem Beifügen Rach- riä't zu gebe«, wie die Versammlung sich der Envariuug hi»gebe, daß sie zu
Erzfflung der nach allen Seiten hin'gese; erhalten; 3 Millionen aber und als wünschenswerth erkannten Ver- 750,000 fl. wären den Stiftungen,