Calw
Amts-
ochenblatt.
nud Jntelligenzblatt für den Bezirk.
Nro» 86.
Samstag 3. Nov.
1855»
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Am
Aickelberg.
(WegbauAkkord).
Freitag den 9. Nov. d. I.
Nachmittags 1 Nbr wird die Chaussirung d>S von hier nach Simmersseld führeiiveir Verbin- dungsweges bis zur Markungsgreiire Simmersseld auf hiesigem Rathhause verakkordirt werden Tie Voranschlagskosten belaufen sich auf 613 fl. Akkoidsliebhaber mit Vermögenszeug- iiissen versehen, werden hiedurch einge- laden.
Len 30. Okt 185ff.
Gemcinderath.
E a l w.
(Verjährung gewisser Forderungen betreffend).
Da nach dem Gesez vom 6. Mai 1852, die Einführung einer kürzeren Verjährungsfrist für gewisse Forderungen betreffend, mit dem Schlüsse dieses Jahres die in Art. 1 des Gcsezes genannten Forderungen verjähren, d. k. in der Art erlöschen, daß sie nichtmehrgeltend gemacht werden könne», wenn dos Forderungsrecht nicht auf die in Art. 5 genannte Weise gemacht wird, so sieht man sich veranlaßt, jenes Gesez hiernach wiederholt zur Kenntniß der hiesigen Einwohner zu bringen, damit sich die Betheiligten vor Schaden hüten können. !
Den 30. Okt. 1855.
Stadtschuldheißenamt.
S ch u l d t.
(Gesez, betreffend die Einführung einer kürzeren Verjährungsfrist für gewisse Forderungen).
Wilhelm,
von GokNS Gnaden König von Württemberg.
Zu Beseitigung der Rechtsunsicher- heil, welche aus der Anwendung der erstehenden Grurrdsäze über Klagenverjährung auf solche Forderungen entsteht, welche gewöhnlich mit dem Zeit- 'punkt ihre Fälligkeit ober doch bald daraus berichtigt weiden, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimcn-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
Art. 1.
Den nachstehenden Bestimmungen über Verjährung unterliegen:
ä) die Forderungen-der Dienstherren wegen der an die >n Ziffer 3 genaim- uu Personen geleisteten Vorschüsse; >>,
5) vie Forderungen der Post- und, Eisenbahnen»!», ver telegraphische» tunlallen, der Lagerhäuser, der Spe-, birenrc, der Schiffer, der Frachtführer, Lohnkutscher, Pserdeverrnielher und Boten an Postporto, Biiesirägerlohn, Fraa tgelv, Gebühren, Fuhrlohn, Pser- vemielhe und Botenlohn, sowie hinsichtlich der bei dem Personen- und Gütertransport gehabten Auslagen;
6) die Forderungen der öffentlichen und Privatlehe-, Erziehungs- oder Verpflegungs-Anstalten, der öffentlichen und Privatlehrer, sowie derjenige» Privatpersonen, welche Zöglinge zur Verpflegung und Erziehung bei sich ausgenommen habe», für Unterricht und Unterhalt, auch Vorschüsse und
1) die Forderungen der Fabrikair-^Äuolagen für die Zöglinge, deßglerLen ten, Kauf- und Handelsleute, Apolhe-,diejenigen der Lehiherren, an Lehrgeld ker, Krämer und Händler jeder Art, und Ersaz von Vorschüssen und Aus- dcr Künsiler und Handwerker für lagen für die Lehrlinge; , .
Waare» und Arbeiten ihres Ge-; 7) die Gebühren, und Auslagen
schälts;
'Forderungen der öffentliche» Anwälte
2) die Forderungen der Wirthe und und Norare, der Aerzie und Wund- Kostreichtr für Beherbergung, für ad-arzte, der Hebammen, der Mäctler, gegebene Speisen ober Getränke und der Feldmesser, sowie überhaupt aller sonstige für ihre Gäste bestrittene Bc-Peisoneii, welche zur Besorgung ge- dürsiiisse und Auslagen; wisscr Geschäfte öffentlich ermächtigt
1 3) pie Forderungen der Dienstbo-sind, ober sorgt aus der Uebernahme
ten, Fabrikarbeiter, Handwerksgeselle», bestimmter Arle» von Aufträgen ein Taglöhner und anderer Handarbeiter, Gewerbe machen; begleichen der Zeu- deßgleichen der Haus- und Wirth-ge» und Sachverständigen; und die schasls-Beamten, der Handlungsgehil- Ansprüche gegen öffentliche Anwälte fe» und überhaupt alter in Privat-aus Auslieferung der ihnen als solchen dienst-Verhältmssen stehenden ober ge- anverlrauten Urkunden und sonstiger standenen Personen, wegen rückständi- Akten, sowie aus Erstattung grleisteter ger Löhne, Gehalte oder Pensionen, Vorschüsse;
sowie wegen ihrer Emolumente und 8) die Honorar - Forderungen für etwaiger Auslagen für die Dienstherr^Beiträge in Zeitschriften und Zeitmr-
schaft;
jgkii, sowie die Gebühren-Forderungc»