Calw

Amts-

ochenblatt.

nud Jntelligenzblatt für den Bezirk.

Nro» 86.

Samstag 3. Nov.

1855»

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Am

Aickelberg.

(WegbauAkkord).

Freitag den 9. Nov. d. I.

Nachmittags 1 Nbr wird die Chaussirung d>S von hier nach Simmersseld führeiiveir Verbin- dungsweges bis zur Markungsgreiire Simmersseld auf hiesigem Rathhause verakkordirt werden Tie Voran­schlagskosten belaufen sich auf 613 fl. Akkoidsliebhaber mit Vermögenszeug- iiissen versehen, werden hiedurch einge- laden.

Len 30. Okt 185ff.

Gemcinderath.

E a l w.

(Verjährung gewisser Forderungen be­treffend).

Da nach dem Gesez vom 6. Mai 1852, die Einführung einer kürzeren Verjährungsfrist für gewisse Forderun­gen betreffend, mit dem Schlüsse dieses Jahres die in Art. 1 des Gcsezes genannten Forderungen verjähren, d. k. in der Art er­löschen, daß sie nichtmehrgel­tend gemacht werden könne», wenn dos Forderungsrecht nicht auf die in Art. 5 genannte Weise gemacht wird, so sieht man sich veranlaßt, je­nes Gesez hiernach wiederholt zur Kenntniß der hiesigen Einwohner zu bringen, damit sich die Betheiligten vor Schaden hüten können. !

Den 30. Okt. 1855.

Stadtschuldheißenamt.

S ch u l d t.

(Gesez, betreffend die Einführung einer kürzeren Verjährungsfrist für gewisse Forderungen).

Wilhelm,

von GokNS Gnaden König von Württemberg.

Zu Beseitigung der Rechtsunsicher- heil, welche aus der Anwendung der erstehenden Grurrdsäze über Klagen­verjährung auf solche Forderungen ent­steht, welche gewöhnlich mit dem Zeit- 'punkt ihre Fälligkeit ober doch bald daraus berichtigt weiden, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimcn-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stän­de, wie folgt:

Art. 1.

Den nachstehenden Bestimmungen über Verjährung unterliegen:

ä) die Forderungen-der Dienstherren wegen der an die >n Ziffer 3 genaim- uu Personen geleisteten Vorschüsse; >>,

5) vie Forderungen der Post- und, Eisenbahnen»!», ver telegraphische» tunlallen, der Lagerhäuser, der Spe-, birenrc, der Schiffer, der Frachtführer, Lohnkutscher, Pserdeverrnielher und Boten an Postporto, Biiesirägerlohn, Fraa tgelv, Gebühren, Fuhrlohn, Pser- vemielhe und Botenlohn, sowie hin­sichtlich der bei dem Personen- und Gütertransport gehabten Auslagen;

6) die Forderungen der öffentlichen und Privatlehe-, Erziehungs- oder Verpflegungs-Anstalten, der öffentli­chen und Privatlehrer, sowie derjeni­ge» Privatpersonen, welche Zöglinge zur Verpflegung und Erziehung bei sich ausgenommen habe», für Unterricht und Unterhalt, auch Vorschüsse und

1) die Forderungen der Fabrikair-^Äuolagen für die Zöglinge, deßglerLen ten, Kauf- und Handelsleute, Apolhe-,diejenigen der Lehiherren, an Lehrgeld ker, Krämer und Händler jeder Art, und Ersaz von Vorschüssen und Aus- dcr Künsiler und Handwerker für lagen für die Lehrlinge; , .

Waare» und Arbeiten ihres Ge-; 7) die Gebühren, und Auslagen

schälts;

'Forderungen der öffentliche» Anwälte

2) die Forderungen der Wirthe und und Norare, der Aerzie und Wund- Kostreichtr für Beherbergung, für ad-arzte, der Hebammen, der Mäctler, gegebene Speisen ober Getränke und der Feldmesser, sowie überhaupt aller sonstige für ihre Gäste bestrittene Bc-Peisoneii, welche zur Besorgung ge- dürsiiisse und Auslagen; wisscr Geschäfte öffentlich ermächtigt

1 3) pie Forderungen der Dienstbo-sind, ober sorgt aus der Uebernahme

ten, Fabrikarbeiter, Handwerksgeselle», bestimmter Arle» von Aufträgen ein Taglöhner und anderer Handarbeiter, Gewerbe machen; begleichen der Zeu- deßgleichen der Haus- und Wirth-ge» und Sachverständigen; und die schasls-Beamten, der Handlungsgehil- Ansprüche gegen öffentliche Anwälte fe» und überhaupt alter in Privat-aus Auslieferung der ihnen als solchen dienst-Verhältmssen stehenden ober ge- anverlrauten Urkunden und sonstiger standenen Personen, wegen rückständi- Akten, sowie aus Erstattung grleisteter ger Löhne, Gehalte oder Pensionen, Vorschüsse;

sowie wegen ihrer Emolumente und 8) die Honorar - Forderungen für etwaiger Auslagen für die Dienstherr^Beiträge in Zeitschriften und Zeitmr-

schaft;

jgkii, sowie die Gebühren-Forderungc»