6) die Roth- und Weißgerber;

7) die Kürschner, Secklcr und die Schneider.

8. 2.

Die Leinwandwebcrci kann als un- zni-fligcs Nebengewerbe auch fernerhin m dein in Art. 72 der Gewerde-Ord- iiung bezcichneten beschränkten Umfan- ge betrieben werden.

Die polizeilichen Vorschriften in Ab. sicht aus die Aechtheit und Güte ge­wisser, in den Arbeitskreis der vereinig­ten Gewerbe fallender Waaren sind von allen denjenigen zu beobachten, welche solche Waaren verfertigen.

Die Gestimmungen über die Prü­fung im Hufbeschläge bleiben in Kraft.

8. 3.

Die dermaligen Meister des einei^ oder des andern der in 8- 1 genann­ten Gewerbe erhalten gleiche, je das Gebiet des vereinigten Gewerbes um fassende Rechte.

Die Berechtigung zu einem der ver­einigten Gewerbe wird künftig durch eine einfache Meisterrechts-Erwerbnng mit einfacher Gebühren-Entrichtung er­langt.

8- 4.

Das Meistcrrccht zu allen in 8- 1 genannten Gewerben kann nur durch genügende Erstehung einer förmlichen Meisterprüfung erlangt werden.

Wenn bei dieser der Bewerber in Einem der vereinigten Fächer meistcr mäßige Kenntniß und Uebung beweist, so kann gegen ihn die mindere Ver­trautheit in den andern Fächern nickt als Grund der Meistcrrechtsversagung dienen.

8 - 5 .

Bei den in §. 1 genannten Gewcr beit ist die Bildung der Zunftvercine, und die Eintheilung der Zuiiftbezi'rke in der Richtung einer Revision zu un­terwerfen, daß, soweit solches nickt der Fall ist, sämmtlicke Genossen der bis her getrennten, nun vereinigten Gewer be zu. Einem Zunftvercine verbunden, werden.

Wenn in einem Bezirke aus beson­deren Gründen das Fortbestehen ge­trennter Zunftvercine der Genossen ein­zelner der vereinigten Gewerbe von der' Regi'rungöbehörde gestattet wird, so sind für die Vornahme der Meisterprü­fungen besondere Prüfungskommissio­

nen zu bestellen, zu welchen wenigstens zwei Mitglieder der Zunftvorstänbc je­ner besonderen Vereine beizuziehen sind.

8. 6.

Bis zu Vollziehung deS §. 5 der gegenwärtigen Verfügung versehen die bisherigen Vorsteher der Zunftvercine ihre Stellen fort und es werden die Prüfungs-Kommissionen in der bishe ngen Weise gebildet, es ist jedoch bei Berufung der von Amtswegen beizu- gebcnden Mitglieder derselben auf den erweiterten Arbeitskreis deS vereinigten Gewerbes Rücksicht zu nehmen. Stuttgart den 21. Sept. 1854.

Auf Seiner Königlichen Majestät besonder,! Befehl, Linden.

Hirsau.

(Langholzverkaus).

Die Gemeinde verkauft unter öffent­lichem Äusstreich Mid gegen baare Zah­lung, am nächsten

Samstag den 16. Juni Nachmittags 1 Uhr 117 Stück Holz vom 80r. ab­wärts unv liegt das Holz im Kommunwald neben der Tod- tcnstaig (Ottenbronner Staig) in und neben der Klinge.

Liebhaber mögen es dort besichtigen, der Leikauf aber ist aus dem Rath- hauS.

Den 11. Juni 1855.

Schulvhciß Keppler

Calw.

(Fortbildungsschule betreffend).

Zu Folge Lerathung der gestern versammelt gewesenen Lehrmeister wur­de mit tri gegen 2 Stimme» beschlos­sen, daß der Unterricht für die Lehr­linge der BauGcwerbe je am Mon­tag, Mittwoch und Freitag Abend von 6 bis >/-8 Uhr, für die Lehrlinge der übrigen Gewerbe, am Montag und Freilag Abend zu gleicher Stunde staltsinden soll.

Den 12. Juni 1855.

Gemeinsch. Amt. Schuld!.

Diakonus Rieger.

! Licbelsberg. (HolzVerkauf).

Die Gemeinde verkauft am 15. d. M.

4L Stück Langholz vom 60r. ab­wärts ständig, und 5V Stück Sägklöze, ferner 20 Klf. bu­chen und birken Scheiterholz gegen gleich baare Zahlung im öffent­liche» Aufstreich, die Zusammenkunft ist auf dem Rathhauö Mittags 12 Uhr. Den 4. Juni 1855.

Schuldheiß Küblest.

A l t b u l a ch. (Liegenschafts-Verkauf).

Die zue Gantmasse des Leonhardt Braun, gcwes. Hirschwirths in Altbulach gehörige in den Nummern 18 19 und 22 dieses Blattes näher beschriebene Liegenschaft kommt am

Montag den 25. Juni d. I. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus in Altbulach wiederholt in Aufstreich wozu die Lieb­haber eingcladen werden.

Tcinach, den 19 Mai 1855.

K. AmtSnotariat.

C. F. Kerker.

A l t b u l a ch. (Liegenschafts-Verkauf).

Die Gantmasse des weil. Joh. Mick. Volz, gewesenen Webers hier verkauft Freitag den 22 Juni Mittags 1 Uhr auf hiesigem Rathhaus

1 zweistockigte Behausung und Sckeuer unter einem Dach An­schlag 250 fl.

ca. 4 Mrq. I V, Vnl. Akcr An­schlag 474 fl.

1 Mrg. 2 Eril. Wiesen An­schlag 323 fl.

1 Vrtl. 10 Rth. Garten An­schlag 100 fl.

1 Vrtl. 11 Rth. Länder An­schlag 60 st.

wozu die Liebhaber eingeladcn werden. Den 26. Mai 1855.

Der Gcmeinderath.

Außeramtliche Gegenstände.

Gels auszuleihen gegen zweifache Der-