Calw er Wochenblatt.
Amts- nn- Jntelligenzblatt für -en Bezirk.
Rro. 46. Mittwoch 13. Juni 1855.
Ärmliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Forstüiiu Wildberg.
Revier Stamm beim.
(HolzVcrkauf).
-Im
Donnerstag den 14. Juni Staatswalv Stainmheimer Mark, Abth. 6 Hohbühl 11600 Nadelholzwelle».
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr, ans der Dcckenpfronncr Straße, Verkauf bei ungünstiger Witterung in Ltammhcim.
Witdbcrg 5. Juni 1853.
K. Forstamt.
^ Niethammer.
C a l w. (HausVerkauf).
Der dem kürzlich verstorbenen ledigen Johann Georg Thomann, und seiner Schwester Marie Sibylle Thomann gehörige WohnhausAntheil von V« bei dem Schloß, Nro. 256 mit Keller und 3"/>s Ruthen Garten, auf dem Schloßplaz, kommt am
Montag den 18. Juni d. I.
Nachmittags 1 Uhr vor der Unterzeichneten Stelle znm ersten Verkaufe. Die Kaufs liebhaber werde» Ungeladen.
Den 9. Juni 1855.
K. GerichtSnotariat.
Magen au.
Revier Liebenzell.
(Holzverkauf auf dem Stock).
Am
19. dieß
Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhans in JgelSloch
aus dem Staatswald Äälbling Abth. Thann 126 Stämme und ans dem Hintern Kollbach 700 Stämme Nadelbolz. Neuenbürg 9. Juni 1855.
K. Forstaml.
Lang.
Raupen sich angelegen sein lassen, dieselben werden hiezu aufgesorvert, mit dem Bemerken, daß gegen Nachlässige eine Strafe von 6 fl. 30 kr. zu erkennen ist.
Den 11. Juni 1855.
Stadtschuldbeißenamt.
Sch ul dt.
Röthenbach.
(Holz-Verkauf).
ES werden hier am
Montag den 18. Juni Nachmittags 1 Uhr 40, Stämme Langholz vom 50r. aufwärts schöne Qualität und am gleichen Tage
Nachmittags 2 Uhr 84 Klf. rothsorchenes Schciteihvlz im öffentlichen Aufttreich gegen baar Geld verkauft, wozu die Liebhaber Ungeladen werden. Zusammenkunft bei Beck Kcppler.
Den 9. Juni 1855.
Aus Auftrag:
Sck'uldheiß Schwämmlc.
Röthenbach.
(Gefundenes).
Zwischen Calmbach und Oberreichenbach ist eine Art gefunden worden, welche der Eiqenthümer binnen 14 Tagen gegen UnkostenErsaz abholen kann.
Den 9. Juni 1855.
SchuldheißcnAmt.
S ch w ä m m l e.
Calw.
(Aufforderung zur RaupenVertilgung).
Die Raupen zeigen sich in solcher Menge an den Obstbäumen, daß große Nachtheile für diese zu befürchten sind, wenn sämmtliche Besizer der Obstbäume nicht alsbald die Vertilgung der^
Calw.
(Zunftwesen betreffend).
Bei der bevorstehenden Vereinigung mehrerer getrennter zünftiger Gewerbe dürste es angemessen sei», die hierauf bezügliche Verordnung den Bctheilig- ten hienach zur Kenntniß zu bringen.
Den 11. Juni 1855.
Stadtschulrheißenamt.
S ch u l d t.
Verfügung betreffend die Vereinigung mehrerer bisher getrennter zünftiger Gewerbe.
In Gemäßheit höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 4. August d. I. wird hiemit verfügt:
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Nachstehende bisher getrennte zünftige Gewerbe werden je zu einem einzigen Gewerbe vereinigt:
1) die Schmidc, Schlosser und Wcin- dcnmacher, Nagelschmide, Büch- senmacher, Messerschmide und die Schwcrtfeger;
2) die Flaschner, Spengler, Kupfer- schmide, Gürtler und die Zinngie- ßer;
3) die Gold- und Sikberarbeiter;
4) die Drechsler, Glaser und drc Sckreinerz
5) die Leineweber, Wollweber (Tuchmacher und Zeugmacher) Tuch- schecrer, Bortenwirker und Knopfmacher und die Strumpfweber;