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Diener:

>,) die Quiescuizgehalte der Civil- imd Milikär-Staatsdiencr, so wie die Pensionen oder Nnhegchalte, die Inva­liden-, Medaillen-, Gnavengehalte und Unterstüzungen, welche einer der zu Uit. -r ausgeführtcn Personen nach dem Austritt aus dem aktiven Dienstver- bältnisse in Beziehung aus ihre frühere Dienstleistung oder aus gleichem Grun­de deren Wittwen und Waisen von dem Staate, aus einer andern öffent­lichen Kasse oder von einem Privaten gereicht werde»; überhaupt alle, welche auS persönlichen Leistungen einen der Gewerbesteuer nicht unterworfenen Er­werb ziehen.

Unständige Gratialicn und Geschen­ke gehören nicht hieher. Wenn Zinse oder Renten alS Theil eines Dicnst- odcr ähnlichen Einkommens bezogen werden, so unterliegen sie der Besteur- ung unter Ziff. ll

III. Tie nach Ziff.r k. oben abzu- gcbcnden Erklärungen (Fassionen)

1) über das Kapital- und Reil­te neinkom men können entweder mündlich in das Aufnahme-Proto­koll oder schriftlich nach der in 8- 17 Ziff. 1 der erwähnten Instruktion gegebenen näheren Bestimmung abge­geben werden. Dagegen sind

2) die Fassionen über daS Dien st­und Berufs entkommen in der Regel schriftlich nach dem vorgc- schricbcnen Formular zu übergeben, sie können aber in den in 8-17 Ziff. 2 der Instruktion bestimmten Fällen auch mündlich in das Aufnahme-Proto­koll abgegeben weiden.

IV. Von der Fassionspflicht befreit sind bezüglich des in Gesez Art. 1, II bezeichneten Einkommens die in Gesez Art. 3, .4. -i, >). K genannten Anstal­ten, die in Art. 3, .4, o erwähnte all- gemeine Sparkasse in Stuttgart, und diejenigen, welche in diese Sparkasse Ersparnißeinlagen gemacht haben, hin­sichtlich drr denselben aus diesen Ein­lagen zufließcnden Zinse, ferner die in Art. 3, V f genannte Kaste des WohlthätigkeitSveremS, so wie bezüg­lich des Dienst- und Berusscinkom- mcnssteuer diejenigen Personen, welche nach Ges. Art. 3, U, n u. I), von dieser Steuer frei bleiben. Uebrigens müß auch in diesem Falle, auf etwai­

ges Anfordcrn der Ortssteucrkommis- sion die in 8- Abs. 2 der Instruk­tion vorgeschriebene Anzeige abgegeben werden.

V. Wenn weitere (s. Ziff. IV.), in Gesez Art. 3, .4, e, k genannte An­stalten, oder wenn Institute der in Art. 3, V, c, «I, ll bezeichneten Art Steuerbefreiung ansprechen, desgleichen wenn auf Grund der Bestimmungen in Gesez Art. 3, .4, l>, I ein solcher Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nachweisen zu begründenden Ansprüche durch die Ortösteuerkominisston beim Kameral- amt anzubringcn.

VI. Wer die Fatirung seines Ein­kommens gänzlich unterläßt oder sol­ches theilweise verschweigt, wird nach Art. I I des Gesezes und 8- 16 der Instruktion mit Strafe belegt.

VII In Gemäßheit des 8-13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ist gegenwärtige Aufforderung durch die Kamcralämter, von welchen vom I. Juli 1853 an die Einkommcns- stcuergeschäste besorgt werden, in den Bezirks-Jntelligenzblättern weiter zu verbreiten, zugleich ist solche durch die Ortssteuer - Kommissionen in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen und mit der geeigneten Be lebrung am Nathhaus oder an einem sonst hiezu geeigneten Orte öffentlich anmschlagen. Auch hat jede Orts­steuerkommission in ihrer Bekanntmach­ung zu bestimmen, zu welcher Zeit und in welchem Lokale die Erklärungen (Fassionen) an die Kommission abge­geben werden können.

Stuttgart den 1. Juli 1853.

H e f e l e.

Pm nächsten ' ;

Donnerstag den 21. Juli Nachmittags 2 Uhr kommen in hiesiger KameralamtsKanz« lei 15 Ellen Leinwand zum Verkauf, wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Den 18. Juli 1853.

K. Kameralamt. Röthenbach. (LiegenschaftsVerkauf).

Die zur Gantmasse des Georg Ad. Kusterer, gew. HirschwirthS dahier gehörige Liegenschaft bestehend in einer 2stockigenBehausung (Wirth- schafl zum Hirsch) mit Real­recht, nebst Scheuer, gewölb­tem Keller, Holz- und Streu- Hütte ,

1 Mrg. 2'/- Vrtl Baum- und Grasgartcn beim ähaus 20 Mrg. 2,9 Nth. Aeker LM.3-/- Vrtl. 12 Rth. Wiesen und

17 Mrg. 11,7 Rth. Wald kommt am

Montag den 1. August Voimittags 9 Uhr

auf dem Ralhhaus zu Röthenbach un­ter Zugrunvlegung eines Anbots von 2000 fl. leztmals zur öffentlichen Ver­steigerung, wozu die Kaufsliebbaber, auswärtige mit den erforderlichen Zeug­nissen versehen, eingcladen werden.

Den 16. Juli 1853.

K. Amtsnotariat Teinach.

C. F. Kerler.

A l t e n st a ig.

Die Ortsstcnerkvmmissioncn des diesseitigen Amtsbezirks werden bezüg­lich ver Einkommenssteuer- Fassionen auf den in Gemäßheil der Nro. 15L beS Sts.Anz. durch das K. Kameral- amts Hirsau erlassenen Aufruf ver­wiesen.

Den 7/18. Juli 1853.

K. Kameralamt. Stieglitz.

Hirsau. (LeinwandVcrkauf).

OberamtSgeri'cht Calw. (Gläubiger-Aufruf).

In nachbenannten Gantsachcn wird tie Schuldcnliquidation zu der bezcich- netcn Zeit vorgenommen werden.

Man fordert die Gläubiger unter Verweisung auf die im Staatsanzeiger erscheinende weitere Bekanntmachung hiemit auf, ihre anhörAnsprüch gcig- zumeldcn.

1) I Johann Michael Kalmer, gcwes. Küblcrö in Holzbronn, am

Freitag den 12. August Vormittags 8 Uhr zu Holzbronn.

2) ff Jakobine Frei, geb. Horn- bachcr, Wittwe des Webers Jo­hann Georg Frei in Ncuweiler,