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Diener:
>,) die Quiescuizgehalte der Civil- imd Milikär-Staatsdiencr, so wie die Pensionen oder Nnhegchalte, die Invaliden-, Medaillen-, Gnavengehalte und Unterstüzungen, welche einer der zu Uit. -r ausgeführtcn Personen nach dem Austritt aus dem aktiven Dienstver- bältnisse in Beziehung aus ihre frühere Dienstleistung oder aus gleichem Grunde deren Wittwen und Waisen von dem Staate, aus einer andern öffentlichen Kasse oder von einem Privaten gereicht werde»; überhaupt alle, welche auS persönlichen Leistungen einen der Gewerbesteuer nicht unterworfenen Erwerb ziehen.
Unständige Gratialicn und Geschenke gehören nicht hieher. Wenn Zinse oder Renten alS Theil eines Dicnst- odcr ähnlichen Einkommens bezogen werden, so unterliegen sie der Besteur- ung unter Ziff. ll
III. Tie nach Ziff.r k. oben abzu- gcbcnden Erklärungen (Fassionen)
1) über das Kapital- und Reilte neinkom men können entweder mündlich in das Aufnahme-Protokoll oder schriftlich nach der in 8- 17 Ziff. 1 der erwähnten Instruktion gegebenen näheren Bestimmung abgegeben werden. Dagegen sind
2) die Fassionen über daS Dien stund Berufs entkommen in der Regel schriftlich nach dem vorgc- schricbcnen Formular zu übergeben, sie können aber in den in 8-17 Ziff. 2 der Instruktion bestimmten Fällen auch mündlich in das Aufnahme-Protokoll abgegeben weiden.
IV. Von der Fassionspflicht befreit sind bezüglich des in Gesez Art. 1, II bezeichneten Einkommens die in Gesez Art. 3, .4. -i, >). K genannten Anstalten, die in Art. 3, .4, o erwähnte all- gemeine Sparkasse in Stuttgart, und diejenigen, welche in diese Sparkasse Ersparnißeinlagen gemacht haben, hinsichtlich drr denselben aus diesen Einlagen zufließcnden Zinse, ferner die in Art. 3, V f genannte Kaste des WohlthätigkeitSveremS, so wie bezüglich des Dienst- und Berusscinkom- mcnssteuer diejenigen Personen, welche nach Ges. Art. 3, U, n u. I), von dieser Steuer frei bleiben. Uebrigens müß auch in diesem Falle, auf etwai
ges Anfordcrn der Ortssteucrkommis- sion die in 8- kä Abs. 2 der Instruktion vorgeschriebene Anzeige abgegeben werden.
V. Wenn weitere (s. Ziff. IV.), in Gesez Art. 3, .4, e, k genannte Anstalten, oder wenn Institute der in Art. 3, V, c, «I, ll bezeichneten Art Steuerbefreiung ansprechen, desgleichen wenn auf Grund der Bestimmungen in Gesez Art. 3, .4, l>, I ein solcher Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nachweisen zu begründenden Ansprüche durch die Ortösteuerkominisston beim Kameral- amt anzubringcn.
VI. Wer die Fatirung seines Einkommens gänzlich unterläßt oder solches theilweise verschweigt, wird nach Art. I I des Gesezes und 8- 16 der Instruktion mit Strafe belegt.
VII In Gemäßheit des 8-13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ist gegenwärtige Aufforderung durch die Kamcralämter, von welchen vom I. Juli 1853 an die Einkommcns- stcuergeschäste besorgt werden, in den Bezirks-Jntelligenzblättern weiter zu verbreiten, zugleich ist solche durch die Ortssteuer - Kommissionen in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen und mit der geeigneten Be lebrung am Nathhaus oder an einem sonst hiezu geeigneten Orte öffentlich anmschlagen. Auch hat jede Ortssteuerkommission in ihrer Bekanntmachung zu bestimmen, zu welcher Zeit und in welchem Lokale die Erklärungen (Fassionen) an die Kommission abgegeben werden können.
Stuttgart den 1. Juli 1853.
H e f e l e.
Pm nächsten ' ;
Donnerstag den 21. Juli Nachmittags 2 Uhr kommen in hiesiger KameralamtsKanz« lei 15 Ellen Leinwand zum Verkauf, wozu die Liebhaber eingeladen werden.
Den 18. Juli 1853.
K. Kameralamt. Röthenbach. (LiegenschaftsVerkauf).
Die zur Gantmasse des Georg Ad. Kusterer, gew. HirschwirthS dahier gehörige Liegenschaft bestehend in einer 2stockigenBehausung (Wirth- schafl zum Hirsch) mit Realrecht, nebst Scheuer, gewölbtem Keller, Holz- und Streu- Hütte ,
1 Mrg. 2'/- Vrtl Baum- und Grasgartcn beim ähaus 20 Mrg. 2,9 Nth. Aeker LM.3-/- Vrtl. 12 Rth. Wiesen und
17 Mrg. 11,7 Rth. Wald kommt am
Montag den 1. August Voimittags 9 Uhr
auf dem Ralhhaus zu Röthenbach unter Zugrunvlegung eines Anbots von 2000 fl. leztmals zur öffentlichen Versteigerung, wozu die Kaufsliebbaber, auswärtige mit den erforderlichen Zeugnissen versehen, eingcladen werden.
Den 16. Juli 1853.
K. Amtsnotariat Teinach.
C. F. Kerler.
A l t e n st a ig.
Die Ortsstcnerkvmmissioncn des diesseitigen Amtsbezirks werden bezüglich ver Einkommenssteuer- Fassionen auf den in Gemäßheil der Nro. 15L beS Sts.Anz. durch das K. Kameral- amts Hirsau erlassenen Aufruf verwiesen.
Den 7/18. Juli 1853.
K. Kameralamt. Stieglitz.
Hirsau. (LeinwandVcrkauf).
OberamtSgeri'cht Calw. (Gläubiger-Aufruf).
In nachbenannten Gantsachcn wird tie Schuldcnliquidation zu der bezcich- netcn Zeit vorgenommen werden.
Man fordert die Gläubiger unter Verweisung auf die im Staatsanzeiger erscheinende weitere Bekanntmachung hiemit auf, ihre anhörAnsprüch gcig- zumeldcn.
1) I Johann Michael Kalmer, gcwes. Küblcrö in Holzbronn, am
Freitag den 12. August Vormittags 8 Uhr zu Holzbronn.
2) ff Jakobine Frei, geb. Horn- bachcr, Wittwe des Webers Johann Georg Frei in Ncuweiler,