Calwer Wochenblatt.
Amts- und Jtttelligenzblatt für den Bezirk.
Nro. 35-
Samstag Zo. Okt.
1652.
Amtliche Verordnungen und,'"'" Mitgliedern der OrtsarmenBehör ^ ^ eiiigegangeiien Unterftuzungen hat
Bekanntmachungen.
unter Leitung und Mitwirkung des Kirchenkonvcnls zu geschehen, insbesondere ist von ihm die Art der zu reichenden Unterstiizung und die Ver- tbeilungSweise derselben festzustcllen.
3) Ueber die Einnahmen von Bei- Hcinricke Dorothea geb. Oert-'trägcn, sowie über die Ausgaben zu lc, Wittwe des Zeugmachers Unlerstüznngen ist in angemessen bnn- Christian Gottlob Mayer vonldiger Weise Rechnung zu führen, und
C a l w. (Gläubigeraufruf). Ansprüche an den Nachlaß der kürz lich verstorbenen
hier,
sind bei Gefahr der Nichtberücksichtigung bei der Vcrlassenschaflsthcilung am
Montag den 1. Nov.
Nachmittags 2 Uhr auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle unter Borlegung der Originalurkunden zu erweisen.
Den 26. Okt. 1852.
K. Gerichtsnotariat.
Magenan.
In Bezug auf die im abgewichcnen 'Rolhjahr in manchen Orten des Lau deS bei der Armenpflege vorgckomme- nenAbweichnngen von den allgemeinen Vorschriften hat sich das K. Ministerium des Innern zu nachstehenden Vcr fügnngen vom 13. d. M. veranlaßt gefunden:
1) Den weltlichen und geistlichen Mitgliedern .der - OrtsArmen-Bchördc »des KirchenKonvcnts) ist nur dann gestattet, öffentliche Aufforderungen zu Unterstiizung der Armen nnd Nothlei tzenden ihrer Gemeinde zu erlassen, wenn die zu erlassende Bekanntmachung, zuvor dem Kirchenkonvent mitge« thcilt und von diesem nach Form und Inhalt gebilligt worden ist^
2) Die Verwendung der kn Folge öffentlicher Aufforderungen bei einzcl-
solche dem Kirchenkonvent zur Prüfung vorzulegen.
Da cs wünschenSwcrth ist, daß in Fällen allgemeinen Nothstandeö neben den Aufforderungen der Ccntral-Lci- tung dcö WohlthätigkcitsBcreins zu milden Beiträgen, Nothrufe einzelner Orte vermieden werden, so sind in der Regel leztere nur nach vorgängiger Anfrage bei der Central-Leitung des WohlthätigkeitsVereinS zu erlassen.
Ließ haben die gemeinschaftlichen Aemtcr den Kirchcnkvnventen zurKennt- niß zu bringen und in verkommenden Fällen zu befolgen.
Calw, 29. Okt. 1852.
Gcm. K. Oberamt.
Fromm. Fischer.
L i e b e n z e l l.
Dem Jakob Nonncnmann, Schmied dahier, ist im Erekntionsweg zum! Verkauf auögcsezt:
Cin zweistöckiges Wohnhaus mit! Echmtedwerkstätte, Schwein-! stall nnd Holzhütte am Her.! Bereits angckaust «m 350 st.
Der lezte Aufstreich findet am 12. No».
Morgens 8 Uhr auf hiesigem Rathhause Statt.
Den 23. Okt. 1852.
Etadtschulvheißenamt.
Kratz.
u n t e r r e i ch e n b a ch.
Der hiesigen Gemeinde liegt die Unterhaltung eines ledigen, ca. 60 Jahre alten Mannes ob, seine Arbeitsfähigkeit ist aber noch der Art, daß er zum Viehfüttcrn, oder sonst einem derartigen Geschäft verwendet werden kann. Indem man für ihn einen solchen Plaz ausfindig zu machen sucht, wird beigefügt, daß von der Gemeinde noch ein angemessenes jährliches Kostgeld bezahlt wird." !
Unter Anschluß dießfallstger Forderungen sieht gefälligen Anerbietungen entgegen, r>-. ' »:
das Schuldhcißenamt. Rothfuß AB.
Oberhaugstätt.
(LiegenschaftsVerkauf).
Im Wege der Hilssvollstreckung werden dem Johannes Baier, Zimmermann dahier, am
25. Nov.
Morgens 9 Uhr
auf hiesigem Nathhause verkauft:
Gebäude
Eine zweistöckige Behausung sammt Scheuer unter einem Dach unten im Dorf an der Straße, Anschlag 350 fl.
Wiesen
den 8. Theil an 1 Mrg. 3 Vrtl., 3 Rth. im Ziegeldach, Anschlag 66 fl. , >
: .Acker
den ä. 2 heil an 1 Mrg. 2'/, Brt. im Herdweg, Anschlag LO fi. '
-die Hälfte an 2 Brt. 9 Rth. oder V« Mrg. 3,5 Rth. im Schleis- berff, Anschlag 50 fl.
V, Brt. 10 Rth. Aker in der Haide, Anschlag 30 fl.
den 3. Lheit^an 8 Mrg. Aker a«f