Calwer Wochenblatt.

Amts- und Jtttelligenzblatt für den Bezirk.

Nro. 35-

Samstag Zo. Okt.

1652.

Amtliche Verordnungen und,'"'" Mitgliedern der OrtsarmenBehör ^ ^ eiiigegangeiien Unterftuzungen hat

Bekanntmachungen.

unter Leitung und Mitwirkung des Kirchenkonvcnls zu geschehen, insbe­sondere ist von ihm die Art der zu reichenden Unterstiizung und die Ver- tbeilungSweise derselben festzustcllen.

3) Ueber die Einnahmen von Bei- Hcinricke Dorothea geb. Oert-'trägcn, sowie über die Ausgaben zu lc, Wittwe des Zeugmachers Unlerstüznngen ist in angemessen bnn- Christian Gottlob Mayer vonldiger Weise Rechnung zu führen, und

C a l w. (Gläubigeraufruf). Ansprüche an den Nachlaß der kürz lich verstorbenen

hier,

sind bei Gefahr der Nichtberücksichtig­ung bei der Vcrlassenschaflsthcilung am

Montag den 1. Nov.

Nachmittags 2 Uhr auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle unter Borlegung der Original­urkunden zu erweisen.

Den 26. Okt. 1852.

K. Gerichtsnotariat.

Magenan.

In Bezug auf die im abgewichcnen 'Rolhjahr in manchen Orten des Lau deS bei der Armenpflege vorgckomme- nenAbweichnngen von den allgemeinen Vorschriften hat sich das K. Ministe­rium des Innern zu nachstehenden Vcr fügnngen vom 13. d. M. veranlaßt gefunden:

1) Den weltlichen und geistlichen Mitgliedern .der - OrtsArmen-Bchördc »des KirchenKonvcnts) ist nur dann gestattet, öffentliche Aufforderungen zu Unterstiizung der Armen nnd Nothlei tzenden ihrer Gemeinde zu erlassen, wenn die zu erlassende Bekanntmach­ung, zuvor dem Kirchenkonvent mitge« thcilt und von diesem nach Form und Inhalt gebilligt worden ist^

2) Die Verwendung der kn Folge öffentlicher Aufforderungen bei einzcl-

solche dem Kirchenkonvent zur Prüfung vorzulegen.

Da cs wünschenSwcrth ist, daß in Fällen allgemeinen Nothstandeö neben den Aufforderungen der Ccntral-Lci- tung dcö WohlthätigkcitsBcreins zu milden Beiträgen, Nothrufe einzelner Orte vermieden werden, so sind in der Regel leztere nur nach vorgängiger Anfrage bei der Central-Leitung des WohlthätigkeitsVereinS zu erlassen.

Ließ haben die gemeinschaftlichen Aemtcr den Kirchcnkvnventen zurKennt- niß zu bringen und in verkommenden Fällen zu befolgen.

Calw, 29. Okt. 1852.

Gcm. K. Oberamt.

Fromm. Fischer.

L i e b e n z e l l.

Dem Jakob Nonncnmann, Schmied dahier, ist im Erekntionsweg zum! Verkauf auögcsezt:

Cin zweistöckiges Wohnhaus mit! Echmtedwerkstätte, Schwein-! stall nnd Holzhütte am Her.! Bereits angckaust «m 350 st.

Der lezte Aufstreich findet am 12. No».

Morgens 8 Uhr auf hiesigem Rathhause Statt.

Den 23. Okt. 1852.

Etadtschulvheißenamt.

Kratz.

u n t e r r e i ch e n b a ch.

Der hiesigen Gemeinde liegt die Unterhaltung eines ledigen, ca. 60 Jahre alten Mannes ob, seine Ar­beitsfähigkeit ist aber noch der Art, daß er zum Viehfüttcrn, oder sonst einem derartigen Geschäft verwendet werden kann. Indem man für ihn einen solchen Plaz ausfindig zu ma­chen sucht, wird beigefügt, daß von der Gemeinde noch ein angemessenes jährliches Kostgeld bezahlt wird." !

Unter Anschluß dießfallstger Forde­rungen sieht gefälligen Anerbietungen entgegen, r>-. ' »:

das Schuldhcißenamt. Rothfuß AB.

Oberhaugstätt.

(LiegenschaftsVerkauf).

Im Wege der Hilssvollstreckung werden dem Johannes Baier, Zim­mermann dahier, am

25. Nov.

Morgens 9 Uhr

auf hiesigem Nathhause verkauft:

Gebäude

Eine zweistöckige Behausung sammt Scheuer unter einem Dach unten im Dorf an der Straße, An­schlag 350 fl.

Wiesen

den 8. Theil an 1 Mrg. 3 Vrtl., 3 Rth. im Ziegeldach, Anschlag 66 fl. , >

: .Acker

den ä. 2 heil an 1 Mrg. 2'/, Brt. im Herdweg, Anschlag LO fi. '

-die Hälfte an 2 Brt. 9 Rth. oder V« Mrg. 3,5 Rth. im Schleis- berff, Anschlag 50 fl.

V, Brt. 10 Rth. Aker in der Hai­de, Anschlag 30 fl.

den 3. Lheit^an 8 Mrg. Aker a«f