Calw er Wochenblatt
Amts- und JrrLeMgerrzbLaLL für öen Bezirk.
Nrv. 44>
Mittwoch 9. Juni
1852.
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
u u t e r r e ! ch e n b a ch.
Für die durch oberamtlich verfügte Suspension d.s Schuldheißen zu Uu- terreichcubach erledigte Stelle eines Schuldheißen und Rathschreibers dieser Gemeinde ist der Scbuldheiß Rothfuß von Dennjächt zum Amtsverwcser bestellt worden.
Calw, 5. Juni 1832.
K. Oberamt.
F r 0 m m.
Sie ist gesund, stark, arbeitsam, meistens guter Laune, und scheint der katholischen Kirche anzugehörcn.
Nach der Kleidung, welche diese Person bei der Verhaftung trug, dürfte sie aus der Gegend von Homberg, Reichcnbach, Lauterbach, Schramberg, Sulgau rc. sein.
Wir ersuchen nun alle Bezirks- und Polizeibehörden dringendst in ihren Bezirken genaue Nachforschung anstelle!! zu lassen, und etwa mit den nachbarlichen Behörden in Communication zu treten, und uns alle Erhebungen, welche über die hcimathlichen Verhältnisse Aufschluß geben können, gefälligst in schleuniger Bälde mitzutheilen.
Signalement: Alter: 31 — 33 Jahren; Größe: L- 5"; Statur: un-
mit rothgeschlängelteu daumenbreiten Streifen und einem weißen llnterrock von blauem Baumwollenzeug; dann ans einem baumwollenen Schurz, braun und weiß gestreift, endlich aus zweier, lei Schuh, nämlich aus einem Lederschuh und einem Winterschuh vonSal-- band mit Leder besezt und aus wollenen frisch angestrickten Strümpfen.
Sämmtliche Kleidungsstücke waren in gutem Stande mit Ausnahme des Muzens, der vornen an den Aermekiu etwas zerrissen war.
Calw.
(Mobiliar-Feuer-Versicherung). Hinsichtlich der im OberamtSBczirk angesessenen Bezirksagenten für Mobi- liar-Feuer-Versicherung haben die Gc-
C a l w.
(Nachforschung nach einer in Baden aufgegriffkiic» taubstummen Weibsperson).
Nachstehende Requisition des Groß- , , ^ ^
Herzogs Badischen Bezirksamts Ette!i-!ni!id; Gesichtsfarbe: gesund und frilchpVerhältnisse hiehcr einzusenden, heim'wird hiemit den Ortsvorstehcrn Stirne: nieder; Nase: klein und pro- Pergl. 8- 3 und 40 der Jnstrukti
sezt ; Haare: schwarz; Augenbraunen:chieinderäthe binnen 8 Tagen Zeugnisse schwarz; Augen: braun; Gesichtsform:^,ber ihre persönlichen und Vermögens--
mit der Weisung eröffnet, wegen der portionirt; Mund: propvrtionirt; Zäh- bezeichncteu Person genaue Nachfor-st>e: gut; Kinn: spiz und klein; beson- schungen cmzustellen und etwaige Er- dcre Kennzeichen^ stumm.
Hebungen hiehcr anzuzeigen.
Den 7. Juni 1852.
K. Obcramt.
Act. Ei send ach, g. St.V.
Am 19. Januar 1848 wurde zu
B-ei ihrer Verhaftung trug dieselbe sollende Kleidungsstücke: über dem Kopf ein blaues Tuch mit weißen Tupfen, auf demselben einen schwarzen Strohhut mit l rei- ter Krempe, welche auf der untern
Dörljnbach, Großh Badischen Bezirks- Seite mit rosarothem Pcrgal besezt amtS Cttenheim, unten signalisirtc taub-ävar, und aus dem Gupfen mit einem stumme Weibsperson wegen Mangels besonderen, vom gewöhnlichen Stroh an Ausweis arretirt, und da die Aus-^ geflochtenen Deckel. Ihre übrige Klei- schrciben erfolglos geblieben, unterm dring bestand aus einem braunen baum- 27. Juni 1848 in Folge Verfügung wollenen Muzen, mit weiten Aermcln Großherzöglicher Regierung des Ober-i und umgeschlagcnem Kragen. In dem rheinkreises vom 16. desselben Monats Zeug sind belle Dupfen mit schwarz und Jahrs Nr. 11881 in die Polizei-! eingefaßt, ferner aus einem blauen liche Verwahrungsanstalt nach Pforz- baumwollenen Oberrock mit weißem heim verbracht, wo sich dieselbe noch^Dessin wie Landkartenzeichnung, einem chcfindet. jbMmwellencn-^elblichtweißen Unterrock^
ivir
vom 28. Mai 1832, Reg.Blatt,
S. 133 und 1L3i
Dann haben die Vorsteher der Gemeinden, in welchen Agenten- der- nach- beiiannteil DcrsicherungS - Gesellschaf-- ten, welche von nun an- keine Geschäfte mehr im Lande macken dürfen, wohnen, diesen die Minister.Verfügung vom 28. Mai d. I. — Neg.Bl. S. 143 —sogleich zu eröffnen und Eröff- nungsurkunden binnen. 8 Tagen einzu- scnden.
Nach jener Verfügung sind von der Staatsregierung nur noch folgende Gesellschaften anerkannt:
1) die Wirt. FeuerversichcrungSgesett- sckaft in Stuttgart,
2) die FeuerVersickerungSBank für Deutschland zu Gotha,
3) die Aachner und, Münchner Feuerversicherungsgesellschast, ^