Calrver

ochenblatt.

Amts und JnLeMgenzblatt für -err Bezirk.

Nro. ZI.

Ärmliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Forstamt Wild borg.

Revier Nagold.

Unter den bekannten Bedingungen kommt ani

Montag den 26. April nachstcndes Material wiederholt zum öffentlichen Aufstrcichsverkauf.

vom Staatswald Forst, Abth. 1: 121 Stück tanncne Klöze, 11V« Klf. tanncne Prügel, 700 Stück lannene Wellen;

vom StaatSwald Forst, Abth. 2.: 3L Stück tannen Langholz, 2 Klf. lamiene Scheiter, L Klf. tanncne Prügel;

vom Staatswald Erlackberg :

12 Stück tannene Klöze, lOKlf. tanncne Sckciter, 10'/- Klf. tan- nene Prügel, 2900 Stück tanne- nc Wellen;

vom StaatSwald Wintcrhalden:

1 Klf. tannene Scheiter, '/- Klf. tannene Prügel;

vom.-StaatSwald Herrenblatt:

'/- Klf tannene Scheiter. -

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr im Schlag Forst beim Stcinbrnch, Nach­mittags 3 Uhr im Schlag Erlachberg.

Den 19. April 1852.

K. Forstamt.

Bechtncr, A.V.

A g e n b a ch.

(Gläubigcraufruf).

Bei der Ausnahme des Verlassen- schafts-Inventars des am 25. März d. I. verstorbenen Johann Georg Groß­mann, Invaliden von hier, hat sich eine Ueberschnldung ergeben, zu deren Deckung jedoch Dritte namentlich die

Samstag 24. April

1652.

Wittwe sich bereitwillig erklärt haben Es werden nun alle Diejenigen, wel che an Großmann irgend welchen An­spruch zu machen haben, aufgefordert, solchen bei Gefahr der Nichlbcrückstch- tignng am

Montag den 17. Mai d. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Agcnbach anzu> melden und zu erweisen.

Den 20. April 1852.

K. Amtsnotariat Teinach.

E. F. Kerl er.

R e u b u l a ch. (Gläubigeranfruf).

Da die Erben der kürzlich verstorbe­nen Katharina geb. Ran, Jakob Rapp, Schmieds Ehefrau von hier, die Erb­schaft nur mit der RechtSwohlthat des Inventars angetreten haben, so wer­den die unbekannten Gläubiger aufge fordert, ihre Ansprüche längstens bis 15. Mai d. I. bei dem K. Amtsnotariat Teinach be Gefahr der Nichtberücksichtignng schrift­lich anznmelden und zu erweisen.

Den 20. April 1852.

K. Amtsnotariat Teinach.

E. F. Kerler.

Den 21. April 1852.

K. Gerichtsnotariat/

M a genau.

E a l w. (Auswanderung).

Johann Christian Dürr, Ziegler vou Simmozheim beabsichtigt mit seiner Ehe­frau und einem Kind nach Nordame­rika auszuwandern, vermag aber die verfassungsmäßige Bürgschaft nicht zu leisten.

Es werden daher alle Diejenigen, welche an Dürr Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, dieselben innerhalb einer Frist von 8 Tagen bei dem Gc- meindcrath Simmozbeim geltend zu machen, indem nach Ablauf dieser Frist der Wegzug gestattet werden würde. Den 2l. April 1852.

K. Oberamt.

Act. Eisenbach, g. St.V.

Calw.

(Aufforderung zum Vollzug der in Be­treff der Ausübung der Jagd unterm 23. März d. I. Neg.DlattS.87 ergangenen Verfügung).

Wo das Jagdwesen bereits in einer ' Weise geordnet ist, daß weder die Ein­richtung, noch die Personen der Jäger Anlaß zu Ausstellungen nach der eben gedachten Verfügung geben, ist dieß bin­nen 8 Tagen von den Schuldheißcn- rige Liegenschaft, nämlich das Wohn-Mntern unter Anschluß der betreffenden Haus und Nebengebäude in der Leder-!Akten und mit Beilegung vou gemein- gasse, der Garten am Kapellenberg, deräthlichen Prädikatszeugniffen inBe- der Stcinbrnch auf der Steinrinne und treff der Jäger, zu berichten. Wo da- der Akcr allda, kommt am !gegen solche Ueberenistimmuna fehlt,

Mittwoch den 28. April d. I. was wohl in den meisten Gemeinden Nachmittags 2 Uhr !der Fall sein dürfte, da ist die Verfü-

auf der Kanzlei der Unterzeichneten gung binnen 1L Tagen, mit Einsen- Stclle zum 3. mal zur Versteigerung, düng der Vollzugöakten und vonPpä-

C a l w.

(Wiederholter Verkauf).

Die zur Verlaffenschaft des verstor­benen Stadtwerkmcistcrs Werner gehö-