Calrver Wochenblatt.
Amts- und Jntelligeuzblatt für -err Bezirk.
Nro. 18 .
Samstag ü. März
1852 ',
Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.
Calw.
(Auswanderung).
Nacl'beuaiinte Personen von Gelinge» beabsichtigen nach Nordamerika aus- jtuwandern, vermögen aber die verfassungsmäßige Bürgschaft nicht zu lei. lieg.
Cs werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche au die genannten Personen zu machen haben, aufgefordert, .diese Ansprüche innerhalb einer Frist von acht Tagen bei dem Gemeindcrath Geckingrii geltend zu macken, indem uack Ablauf dieser Frist der Wegzug gestattet werden würde.
Diese Personen sind:
1) Christian Dottinger Maurer mit seiner Chefrau und 3 Kindern;
2) Louise Pauline Vollmer, ledig, mit einem Kinde;
3) Marie Anna Heim, ledig, mit einem Kind;
ä) Gottlob Breitling, Weber, mit seiner Ehefrau und 7 Kindern;
5) Georg Bscitling, SckneidcrsToch- ter;
6) Gottlob Mork, Taglöhner, mit seiner Ehefrau und 3 Kindern; und
7) Jakob Gehring, Schuhmacher.
Den 1. März 1852.
K. Oberamt.
Act. Erfenbach, g. Et'.B.
Calw.
(LiegcnschastS-Vcrkaus).
AuS der Verlaffensckaftsmasse der verstorbenen Johann Heinrich Wid- mann'S Wittwe, Marie Katharine, ,gcb. Beisser, kommt am
Mittwoch den 10. März d. I.
Nackmittags' 2 Uhr ausder Kanzlei dcrunterzeichneten Stelle zum öffentlichen Aufstrcick:
Gcbäuve
Eine dreistockigte Behausung Mo. 320 in der Mezgergaffe, neben Sckuhmackermeister Beisser und Sckuhmackcrmeister Rank, nebst Holzhütte dabei;
Gärten:
Ein Allmandplaz aus dem sogenannten Sckießgraben, in der Mezgergaffe, neben der Allmand beiderseits;
Ein leeres Hauspläzchcu von ca. 3 Rth. neben dem Haus;
4'/- Rth. Küchcngarten hinter dem Haus.
Steinbruck:
Die Hälfte an 2 Vrtl. 17 Rth. 5'// an der Teinacker Straße im Reissach, neben Steinbauer Weit und dem Stadtwalv.
Den 2. März 1852.
K. Gerichtsnotariat.
M a g enau.
Calw.
(Auswanderung).
Göttlich Hinciscn, Taglöhner von Gechingcn, beabsichtigt mit seiner Ehefrau UNb ä Kindern nack Nordamerika ausznwandern, vermag aber nicht die verfassungsmäßige Bürgschaft zu leisten.
Es werden daher alle Diejenigen, welche an Hineise» Ansprüche zu macken haben, aufgefordert, diese Ansprüche innerhalb einer Frist von 8 Tagen bei dem Gemeindcrath Gechingen geltend zu macken, indem nack Ablauf dieser Frist der Wegzug gestattet wird.
Den 3. März 1852.
K. Oberamt.
Fromm..
> Calw.
(Aufforderungs-Zurücknahme).
Die in der letzten Nummer diefeS' Blatts an den Lumpensammler Johan« ncs Meßner von Neubuläch erlassene Aufforderung wird hicmit zurückgenotn- men.
Den 3. März 1852.
K. Oberamt.
Fromm.
Calw.
(Gläubigeraufruf).
Die Erben des am 10. Februar 1852 gestorbenen StadtwerkmcisterS Christian Martin Werner dahier, wünschen aus Veranlassung der Vcrlassett- schaftötheilnng desselben sich von alle» Verbindlichkeiten zu befreien. Auf ihren Antrag ergeht deßhalb an Alle, welche an den Nachlaß deS Verstorbenen irgend welchen Anspruch zu mache» haben, die Aufforderung, solchen bei Gefahr der Richtberücksichtigung bei der Theilung, am
Samstag den 13. März d. I.
Nachmittags 2 Uhr auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und durch Vorlegung der Originalurkunde» zu erweisen.
Den ä. März 1852.
K. Gcrichtönotariat.
Magenau.
Oberamtsgericht Calw.
(GläubigcraNfruf).
In nachgenanntcr Gantsache witV die Schuldcnliqnidation zu der bezeich- neten Zeit vorgeuommen werden.
Man fordert die Gläubiger unter Verweisung auf die im StaatSanzrigrs erscheinende weitere Bekanntmachung; hicmit auf, ihre Ansprüche gehörig an-- zumclden.