Calw er Wochenblatt.

Amts und JrrteMgenzbLatt für Sen Bezirk.

Nro. 9.

Samstag 2- Februar

1650 .

Amtliche Verordnungen und Bekanntmachungen.

Oberamtsgericht E a lw.

(Gläubigerausruf).^

In nachgeuanuter Gantsache wird die Schuldenliguidation zu der bezeich- netcn Zeit vorgenommen werden.

Man fordert die Gläubiger unter Verweisung ans die im schwäbischen Merkur erscheinende weitere Bekannt­machung hiemit auf, ihre Ansprüche gehörig anzumelden, ff Jost Bcrstecher, gewesenen Schwa- ncmvirthS in (alw,

Freitag den 8 . März d. I.

Morgens 8 Uhr zu Calw.

Den 28 . Jan. 1850.

K. Obcramtsgcricht. AktV. Hon old.

Die Zentralstelle für die Landwirth- schast hat seiner Zeit über die All- rnand-Kulturen in Wirteinberg ein Gutachten vom 14.. Januar 1848 veröffentlicht und jeder Gemeinde /in Exemplar davon zugehen lassen.

In diesem Gutachten ist eine vcr- bessrte und zweckmäßigere Bcnüzung der Allmanden und Wechsclfelver als ein wesentliches Mittel zu Hebung der Produktion und der volkSwirthschaftli- chen Zustände dargestellt, und bereits angedeutet, daß, um auf diesen volkS- wirthscbaftlicken Zweck sistcmatisch und mit Erfolg einwirken zu können, ge­naue Uebersichten über jFlächengchalt, Lage, Boden, Beschaffenheit seiner Oberfläche, sowie über dermalige Be- nüzung der Allmanden und Wechselfel- dcr re. erforderlich seien, weil die in früherer Zeit darüber Ungezogenen No-

, tizen wegen Mangels an Genauigkeit und wegen der siildem vorgegangenen vielen Kultur- ru.d Benzveränverungcn nickt mehr brauchbar siien

Von welchen Gesichtspunkten bei der neuen Aufnahme der gewünschten Uebcr- sichten auözugehcn, ist zwar schon aus jenem Gutachten der Zentralstelle er­sichtlich, in dem neuerdings entworfenen Schema noch ganz speziell angegeben, und es sind nach lezterem namentlich auch die im Best; von Rcalgemeinde- berechtigten befindlichen Allmand- rc. Flächen unter den zu liefernden Noti­zen zu berücksichtigen.

Zn Folge Erlasses des K. Mini­sterium des Innern vom 7. Januar d. I. werden die Gemeindevorsteher, welchen durch den Amtöboten je ein Exemplar von diesem Schema zukom­men wird, beauftragt, die darin auf­geworfenen Fragen theils aus den öf­fentlichen Bückern, theils (soweit nöthig) unter Rücksprache mit sachver­ständigen Landwirthell genau zu beant­worten, und daS so auögefülltc Schema dem Oberamt bis den 23. Feb. d. I. zurückzugcben.

Ealw, 29. Jan. 1850.

K. Oberamt.

Forstamt Altenstaig.

(EichcnrindenVcrkauf).

Unter Zugrundlegung der allgemei­nen HolzverkaufSBcdingungcn und der weiteren Bestimmung, daß die Käufer für das Schälen und Trocknen der Rinde zu sorgen haben, werden

Mittwoch den 13. Februar d. I.

Vormittags 10 Uhr. auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle:

1) aus dem Revier Enzklosterlc vom,

Nachhicbschlag Schwingarn 8 et­wa 3 4 Klf.;

2 ) aus dem Revier Hofstett vom Scklag GcioerSberg 8 etwa 12 bis 14 Klf. Grobrinde an Mann im Aufstrcich verkauft wer­den.'

Die Kaufsliebhaber, welche die Qualität der Rinden einsehen wollen, haben sich vor der Verhandlung an die bezüglich K. Revierförster zu wen­den.

Den 28. Jan. 1850.

K. Forstamt.

Grüninger.

N e u w e i l e r.

(Licgenschaftsvcrkauf).'

Wegen eingeklagter Schulden wird dem jung Johannes Bertsch dahier am

Montag den 11. Februar d. I.

Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Rathözimmcr folgende Liegenschaft verkauft:

Die Hälfte an einer zwcistockigten Behausung, Scheuer, Stallung und gewölbtem Keller unter einem Dach;

1 Mrg. Nrtl. 6 /4 Rth. Aker in den Haldcnäkern,

1'/? Vrtl. 38 Rth. Wiesen und ei­nige Rth. Garten beim Haus.

Hier unbekannte Liebhaber haben sich mit Prädikats- und Vermögens- Zeugnissen auszuweisen.

Den 14. Jan. 1850.

Gemeinderath.