Echwarzwald-Wacht, Nr. 114

Äus und Ealw

Freitag, 21. Mai 1SS7

Reichsinnenminister Dr. Frick besichtigte gestern das Kloster Hirsau

Rcichsinnenminister D r. Frick cröffnete gestern in Bad Wildbad die Reichstagung 1937 der Aerzte des öffentlichen Gesundheits­dienstes. Auf der Reise in den Schwarzwald traf der Reichsminister in Begleitung von Ministerpräsident Mergenthaler vormittags 9.30 Uhr im Nagoldtal ein und besichtigte in Hirsau kurz Klostcrruine und -Sammlung. Die große Schönheit des berühmten Bau­werks begeisterte den Minister, der in der Geschichte des Klosters ausgezeichnet Bescheid wußte; wiederholt nannte er Hirsau ein wunderschönes Fleckchen Erde. Reichsminister Dr. Frick versprach Pfarrer a. D. Oeli­scht äg er, der ihm von Ministerpräsident Mergenthaler als alter Parteigenosse vor­gestellt worden lvar, dem Führer, der be­kanntlich ein großes Interesse für alte deut­sche Baukunst besitzt, von Hirsau und seiner Klosterruine zu erzählen. Klosterführer Koch empfing zu seiner großen Freude als Aner­kennung Für die Führung eine Fotografie mit Namenszug von Pg. Dr. Frick. Dann fuhren die Herren und ihre Begleitung in 4 Kraft­wagen in Richtung Oberreichenbach weiter. Reichsminister Dr. Frick passierte auf der Fahrt nach Wildbad auch die Stadt Calw; die Rückreise erfolgte in den frühen Nachmit­tagsstunden durch das obere Enztal nach Tübingen.

Morgen Fahrplanwechsel

Am 22. Mai tritt bei der Reichsbahn der Jahresfahrplan 1937/38 in Kraft. Aus Die­sem Anlaß sind für den Sommerabschnitt vom 22. Mai bis 2. Oktober alle Fahrpläne neu herausgegebcn worden.

Calw im

Kartoffelkäfer-Abwehrdienst

Der Kreis Calw wurde wieder S«r Gefahren­zone erklärt

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat soeben eine neue Verord­nung zur Abwehr des Kartoffelkäfers erlas­sen, dessen Uebergreifen aus Frankreich nach Deutschland wie im letzten so auch in diesem Jahr wieder droht. Durch diese Verordnung werden crncnt auf Grund des Neichsgesetzes zum Schu.e der landwirtschaftlichen Kultur­pflanzen allgemeine Abwehrmaßnahmen ge­gen den Kartoffelkäfer in einem näher be- zeichneten Gebiet (Gefahrenzone) getroffen. Durch Verordnung des Neichscrnährungs- ministers ist auch der Kreis Calw wieder in diese Gefahrenzone einbezogen worden.

Die Gefahrenzone umfaßt die Rheinprovinz, 10 Kreise des Regierungsbezirks Arnsberg, 8 Kreise des Regierungsbezirks Münster, fünf des Regierungsbezirks Wiesbaden, ein Kreis des Regierungsbezirks Sigmaringen, den bay­erischen Regierungsbezirk Pfalz, 35 Kreise des Landes Württemberg, sämtliche badischen Amtsbezirke mit Ausnahme von 0; 9 Kreise des Landes Hessen und das Saarland.

Stuttgart, 20. Mar. Am Gautaq de, NSDAP. Württemberg - Hohenzollern, der, wie bekannt, vom 4. bis 6. Juni 1937 in Stuttgart stattfindet, werden am Samstag, den 5. Juni, eine größere Anzahl von Son- dcrtagungen abgehalten werden, an denen die verschiedenen Aemter eingehend ihre Fachfragen erörtern. So werden die Hoheits­träger, die Organisationsleiter, die Personal­amtsleiter und das AusbildungSamt, die Aemter für Schulung und Propaganda, das Gauschatzamt, das Amt für Kommunalpoli­tik, das Gaupresseamt, das Massenpolitische Amt. das Amt für Technik, ihre Sonder­tagungen haben.

Ebenso führen Sondertagungen durch: die DAF. mit Handel und Handwerk, die Gau- wirtschastsberatung, der NS.-Studentenbund und der Reichsarbeitsdienst. Das Gauheim- stüttenamt, dre NSV., die NS.-Kriegsopfer- oersorgung werden ihre Mitarbeiter zusam­menrufen. Der Gauleiter, Vertreter der Reichsleitung und die Gauamtsleiter werden bei den Sondertagungen sprechen. Die Teil­nahme an den Sondertagungen wird auf Sem Dienstweg den zu der Tagung verpflich­teten Parteigenossen mitaeteilt.

Ser SlellWinan-ministtt vor von württ. GkimiMbtamten

Stuttgart, 20. Mai.

Im Rahmen der von der Württ. Verwal­tungs-Akademie veranstalteten Vortragsreihe für Kommunalbeamte sprach am Donnerstag­abend im vollbesetzten Saal des Gustav-Siegle- -Hauses Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Unter den Zuhörern waren Ministerskcäsident Mergenthaler, Innenmini­ster Dr. Schmid, Finanzminister Dr. Dehlin- aer, Gauschatzmeister Vogt, Kreisleiter Mauer «»Wie andere Vertreter der Partei und ihrer

In der Gefahrenzone, zu welcher der Kreis Calw gehört, unterliegen alle landwirtschaft­lich oder gärtnerisch genutzten Grundstücke, insbesondere alle mit Kartoffeln, Tomaten, Eierfrüchten (Auberginen) oder anderen Nachtschattengewächsen bestellten oder bewach­senen Grundstücke der Ueberwachung zum Zweck der Bekämpfung des Kartoffelkäfers in seinen sämtlichen Entwicklungsstufen (auch Eier, Larven, Puppen). Die technische Durch­führung und Ueberwachung der Bekämpfungs- Maßnahmen liegt dem vom Reichsnährstand eingerichteten Kartoffelabwehrüienst ob. Den Beauftragten des Abwehröienstes ist der Zu­tritt zu sämtlichen Grundstücken und Lager­räumen zum Suchen nach dem Kartoffelkäfer und die kostenlose Entnahme von Proben S» gestatten sowie jede Auskunft zu geben; ihren

Weisungen ist Folge zu leisten. Beim Auf­treten des Kartoffelkäfers sowie bei allen irgendwie verdächtigen Erscheinungen ist un­verzüglich Anzeige bei der Ortspolizeibehörde zu machen.

Bei Bedarf können besondere Such tage zur Abwehr des Kartoffelkäfers festgesetzt werden. Die mit Kartoffeln oder Tomaten bestellten Grundstücke sind an den Stichtagen entsprechend den Weisungen des Abwehr- üienstes auf Sen Befall mit Kartoffelkäfer ab­zusuchen. Im Fall des Auftretens des Kartof­felkäfers ergehen besondere Anordnungen oder Anweisungen zur Bekämpfung des Kar­toffelkäfers und zur Verhütung seiner Aus­breitung. Zuwiderhandlungen gegen diese Ver­ordnung sind mit Gefängnis- und Geldstrafen bedroht. .

Eisenstange und wuchtete damit solange am Türschloß, bis die Schrauben herausspran­gen. Durch die Beschädigung entstand ein Sachschaden von 10 Mark. In Anbetracht der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten er­achtete das Gericht eine exemplarische Strafe für angemess enund erkannte auf eine Haft- für angemessen und erkannte auf eine Haft- strafc von 6 Wochen, sowie auf eine Gesamt­strafe von 2 Monaten, 8 Tagen Gefängnis.

Hitlerjngend-Führer in gemeiner Weise geschädigt

Zwei HJ.-Führer aus Stammheim, welche Ende Februar in Holzbronn einen Heim­abend abgehaltcn und zum Zurücklegen des Weges ihre Fahrräder benutzt hatten, wur­den durch eine Bubentat dreier junger Leute aus Holzbronn in gemeiner Weise geschädigt. Die drei Angeklagten, von denen zwei Ju­gendliche wegen Lässigkeit und schlechter Füh­rung aus der Hitler-Jugend entfernt werden mußten, während der Dritte nach Ableistung seiner Arbeitsdienstpflicht der HI. aus Träg­heit ferngebliebcn war, machten sich aus Mutwillen" an den abgestellten Fahrrädern zu schaffen. Sie rissen die Rückstrahler weg, ließen die Luft aus den Reifen, drehten eine Glocke ab und lösten sämtliche Schrauben. Das mehr als charakterlose Verhalten der drei Burschen gegen im Dienst befindliche HJ.-Führer wurde vom Gericht bei der Strafzumessung gebührend in Rechnung ge­stellt. Das Gericht erkannte wegen eines Vergehens der Sachbeschädigung ans eine Geldstrafe von 60 RM., im Nichteinbrin­gungsfall 10 Tage Haft. Dieser Denkzettel dürfte heilsam für den Uebermut der Ange­klagten sein!

Wenn man für den Bolschewismus Partei ergreift....

Der in Calw wohnhafte Angeklagte, der sich offensichtlich darin gefiel, abfällige Be­merkungen über die NSDAP, zu machen, hatte in einer Calwer Gaststätte anläßlich einer politischen Auseinandersetzung am Biertisch unter anderem offen geäußert, wenn man die Wahrheit erfahren wolle, müsse man Straßburg oder den Mos­kauer Sender einschaltenl Der Landrat in Calw hatte dem Angeklagten dafür durch polizeiliche Strafverfügung wegen gro­ben Unfugs die noch milde Haftstrafe von 14 Tagen zudiktiert. Der Letztere hatte hiergegen Antrag auf gerichtliche Entschei­dung gestellt. Durch bas Ergebnis der Be­weisaufnahme wurde in der Hauptverhand­lung jedoch durch Zeugenaussagen zweifels­frei festgestcllt, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Aeußerung tatsächlich ge­macht hatte. Das Gericht erkannte, weil sich der Angeklagte erdreistet hatte, in einer Wirtschaft, also in aller Öffentlichkeit, für Sowjetrußland Partei zu ergreifen und sich derart niederträchtig wider besseres Wissen auszulafsen, wegen groben Unfugs auf eine Haftstrafe von fünf Wochen. Beim Verlassen des Gerichtssaales schlug der Verurteilte hef­tig die Tür zu. Diese Ungebühr trug ihm eine Ordnungsstrafe von 3 Tagen Haft ein, zu deren Verbüßung er sofort abgeführt wurde.

I« jungen Jahre« verkomme«

Trotz seines jugendlichen Alters streift der von Lützenhardt gebürtige Angeklagte schon seit langer Zeit mittel- und erwerbslos im Land umher und erbettelt sich seinen Lebens­unterhalt. Verschiedentlich wegen Landstrct- cherei, Bettels und Diebstahls empfindlich vorbestraft, stand er nun erneut vor dem Richter, der ihm wegen Lanbftreicherei eine Haftstrafe von 6 Wochen zumaß, die i« Sandesgefängnis Hall zu verbüßen ist.

Mvhr Vorsicht bei« Passiere« von Kahr» zeuge»!

Einem Kraftfahrer aus Nagold war zur Last gelegt, als Führer eines Lastzuges beim Passieren eines Einspänner-Fuhrwerks auf der Straße CalwNagold mit dem Motor­wagen zu früh wieder in die Mitte der Fahr­bahn eingebogen zu sein. Infolgedessen war bas Fuhrwerk vom Anhänger anae- fahren, das Pferd zu Boden geschleudert und -er Wage« beschädigt worden. Da» Nvtail

Nie SMerlWiiMii am Saata­der MSW

Kurzberichte aus dem Ealwer Gerichtssaal

Der Kraftfahrer muß Kamerad sein!

Wegen Uebertretung der Reichsstraßenver­kehrsordnung stand ein Kraftwagenführer von Untertalheim vor dem Richter. Ihm war zur Last gelegt, auf der ohnehin schmalen Talstraße CalwNagold einem ihm begeg­nenden Lastzug erst kurz vor dem Passieren nach rechts ausgewichen zu sein, soöaß der Anhänger seines Fahrzeuges noch die Durch­fahrt sperrte und der Fahrer des ihm entge­genkommenden Wagens genötigt war, auf das Straßcnbankett aufzufahren. Die Folge war, daß der Wagen rechtsseitig im durchnäßten Boden cinsank, während der Anhänger um­stürzte und in den Straßengraben fiel. Der Angeklagte fuhr nach einem Aufenthalt von etwa 25 Sekunden weiter, ohne seinem Be- rufskameraöen behilflich zu sein, wieder aus der schlimme» Lage herauszukommen, in die er ihn versetzt hatte. Das Gericht rügte das unkameradschaftliche Verhalten des ange- klagtcn Kraftfahrers und verurteilte ihn we­gen Uebertretung der Reichs» straßenverkehrsordnungzulö RM. Geldstrafe bzw. 3 Tagen Haft. Von der er­hobenen Anklage auf Führerflucht mußte mangels Nachweises Freispruch erfolgen.

AreMeiten gegenüber einem Gendarmerie­beamten

Wegen Beamtennötigung, Verwei­gerung der Namensangabe und Sachbeschädi­gung hatte sich ein lediger Dienstknecht von Würzbach zu verantworten. Der Angeklagte besaß die Frechheit, in einem Gasthaus in Nütenbach einen Gendarmeriehauptwacht­meister in gröblicher Weise zu beleidigen. Als dieser im Begriff war, die Wirtschaft zu verlassen, erhob sich der Angeklagte, griff zum Stock und schrie:Mach, daß du aus der Wirtschaft heraus kommst, sonst schlag ich dir den Stock aufs Hirn!" Dem im Dienst be­findlichen Beamten gegenüber weigerte er sich in herausfordernder Weise, seine Perso­nalien anzugeben; in den Ortsarrest ver­bracht, löste er unter Gewaltanwendung eine

Gliederungen, der Wehrmacht und des Arbeits­dienstes.

Nach kurzen herzlichen Begrüßungsworten durch Staatssekretär Waldmann ergriff der Reichsfinanzminister, von der Versamm­lung mit starkem Beifall empfangen, das Wort zu einer>e, in der er vor den Kommunal­beamten in eindeutigen und klaren Gedanken- qängen die Grundsätze nationalsozialistischer Finanzpolitik im Reich und in den Gemeinden darlegte. Unter Ablehnung einer zentralisti­schen Verwaltung bekenne sich der National­sozialismus zur gemeindlichen Selbstverwal­tung. Dem habe auf steuerlichem Gebiet die Realsteuerreform durch Uekerlassung der kri­senfesten Grundsteuer und der ertragreichen Gewerbesteuer an die Gemeinden Rechnung ge­tragen.

Das Ziel der gegenwärtigen Bestrebungen sei, Leistungsfähigkeit und Aufgabenbereich der Gemeinden einander anzupassen. Auf die­sem Gebiet lägen beispielsweise der für Süd­deutschland neue Gewerbesteuerausgleich zwi­schen Wohn- und Betriebsgemeinden und die geplanten Maßnahmen zur Beseitigung von Zwerggemeinden und Bildung von Zweckver­bänden. Für egoistische Bestrebungen einzelner Gemeinden sei "kein Raum mehr. Im Augen­blick sei es die vordringlichste Aufgabe der Ge­meindefinanzpolitik, dem Reich die Wege zur Erfüllung seiner großen Aufgaben, Aufbmr der Wehrmacht und Durchführung des VierjahreS- planes zu ebnen.

M-WW h-l VWinseri

Böblingen, 30. Mai. Am Donnerstag gegen 13 Uhr wurde ein Verkehrsflugzeug der Strecke StuttgartFriedrichshofen kurz nach dem Abslug in Böblingen infolge un­freiwilliger Bodenberührung stark be­schädigt. Hierbei kam der Maschinisten- sunker Jeu de und der Fluggast Ftlt- gist er umS Leben. Der Flugzeugführer wurde schwer, drei Fluggäste leichter verletzt.

lautete wegen Uebertretung der R»jM- straßenverkehrsorbnung ans 15 RM. Gew- strafc bzw. 3 Tage Haft.

Gefängnis für eine» Kahrradmavder Der in Hirsau in Arbeit stehende Ange­klagte hatte dort hinter einem Neubau das Fahrrad eines Handwerkers vorgefnnüen und sich angceignet. Zu Hause zerlegte er das Rad und verbarg die einzelnen Teile, indem er sie mit Holz zudcckte. Seinen Angaben nach wollte er das Fahrrad später seiner Frau schenken. Dem bereits wegen Dieb­stahls im Rückfall verurteilten Angeklagten kam lediglich der Umstand zustatten, daß der Eigentümer kein Gewahrsam an seinem Fahrrad hatte. Das Gericht erkannte deshalb wegen Unterschlagung auf eine Ge­fängnisstrafe von N Wochen.

Kraftfahrer Achtung 1

Mit Beginn des Sommcrfahrplans wird auf der Nebenbahn Tübingen Hcr- renberg die Höchstgeschwindigkeit der Züge auf 60 km/Stunde erhöht. In diesem Zusammenhang wird erneut zur größten Vorsicht bei der Benützung der schienenglei- chcn Wegübergänge und zur Beachtung der Warnkreuze und Warnzeichen ermahnt.

Armbanduhr, Spiegel und Nioea?

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Schömberg, 20. Mai. Mit dem Inkrafttre­ten des Sommerfahrplans am 22. Mai ivird die Teilstrecke SalmbachSchömberg im An­schluß an die Kraftpostlinic Pforzheim Grunbach in Betrieb genommen, sodaß dann eine unmittelbare Kraftpostvcrbindung zwi. scheu Pforzheim und Schömberg besteht.

Herrenverg, 20. Mai. Ans Veranlassung des Hauptbrandmcisters B ö k l e - Herren­berg, als Führer des Kreisseucrwehrverban- ües Herrenberg, waren die Kommandanten der Feuerwehren des Bezirks und deren Stellvertreter am 5. Mai in Herrenberg zu einer Schulung in Stärke von 63 Mann an- getretcn..Das in Bälde in Kraft tretende deutsche Feuerwehrgesetz macht es notwen- big, schon jetzt in sämtlichen Wehren des Reiches nach einheitlichen Richtlinien de« Einheitsfeuerwehrmann auszubilben. Als Instrukteur für diese Schulung wurde Ober­baurat Hammerstein von der BerufSfeuer- wehr Stuttgart gewonnen.

Schwarzes Sret»

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Gauschulungsamt

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Da.der Lehrgang in WaldmannHofen ausfallm mutz, werden die gemeldeten Teilnehmer zu dem von 8. bis 13. Juni in Kretzbron« statifindmv« Lehrgang einberufen.

NSDAP. Kreisleitung Calw.

Der Kreisausvilbungsk etter:

Der Spielmannszug tritt heute Adens 30 Ubr 10 bei Ser Volksschule an.

t'ai'lsi-ümwl' mi oawomvn vrssirirsnoiwn

Kraft durch Freude", Ortsamt Calw.

Die Gastwirte, welche bis zum 26. Mai ihr« Meldung, wieviele KdF.-Urlaubex sie unter- bringen können, nicht abgegeben haben, wer­den nicht mehr berücksichtigt.

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Hitlerjugend Gef. 8/ISS. Sportwart:

Zum Stadtlauf-Tratning tritt heute IS S» Uhr nur die 1. Mannschaft an. Bon der 3. Mannschaft kommen folgende Jg.: Kuder» Karl, Müller, H. und Rall, HeAnrck.

Stuttgarter Schlachtviehmarkt

vom Donnerstag, 29. Mai

Auftrieb: 5 Ochsen, 50 Bullen. 64 Kühe. 34 Färsen, 315 Kälber, SIS Schweine.

Preise: Ochsen, Bullen a) 40 bis 4L, b) 38; Kühe a) 42, b) 38. c) 2S bis 32, d) 22 bi« 24; Färsen a) 43; Kälber 8 Andere Kälber a) 63 bis 65. b) 53 bis 59. c) 47 bis 50. d) 40; Schwein« a) 52. d) l. 52. b) 2. 52. c) 51. d) 48. ,) 48. f) 46, Sauen I. 52. 2. 48 bis 50 RM. für j» 50 Kilogramm Lebendgewicht.

Marktverkauf: Großvieh: a-Kühe, a- uwl b-Ochsen. Bullen und Färsen zugeteilt. Ha«d»l in den übrigen Wertklassen ledhasi, Kätbor sehr lebhaft. Schweine zugeteikt.

Höhenfrcibad Sta ««B , » M 4 W»k dntsmpssatnr 30 Gsak