Amtliche Bekanntmachungen.
Durch die Proklamation der RcichSrcgierung an das Deutsche Volk und das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 1«. März 1985 wurde die allgemeine Wehrpflicht wieder etnge- fiihrt.
Auf Grund des Wchrgesctzcs vom 29. Mai 1985, bcS ReichS- »rbeitsdicnstgesctzeS vom Juni 1985, der Verordnung über das ErsassuugSwcscn vom 1V. Februar 1937 (RGBl. I S. 295) und der Anordnung des Reichskriegsmiuisters und des Reichsministers des Innern über die Erfassung und Musterung 1987 vom 4. Februar 1937 sRGBl. I S. 188) werden in der Zeit vom 2. bis 29. April 1937 durch die polizeilichen Mcldebchör- dcn erfaßt und im Sommer 1937 gemustert:
Alle männlichen Deutschen des Geburtsjahrgangs 1917, die im Kreis Ealw am 5. April 1937 (Stichtag) ihren dauernden Aufenthalt haben. Als Ort des dauernden Aufenthalts ist die Gemeinde anznsehcn, in der der Dienstpflichtige am Stichtag eine Wohnung (Wohnraum oder Schlafstelle) innc hat.
Nach 8 N der Verordnung über das Erfassungswcscn haben sich diese Dienstpflichtigen persönlich zur Anlegung des Wehr- stammblatteS zu melden:
In Calw: Bei der polizeilichen Meldebehörde (Rathaus Zimmer 3) am 5. April 1937 von 7—12 und 2—5 Uhr,
in den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises: Bei der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) am 6. April 1937 von 7—12 Uhr.
Vorübergehend Abwesende haben sich zunächst schriftlich bei der polizeilichen Meldebehörde ihres dauernden Aufenthaltsortes und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelben.
Dienstpflichtige, die zur Zeit der Erfassung bereits Reichsarbeitsdienst leisten oder in der Wehrmacht oder SS-Ber- fügungstruppc aktiv dienen, sind von der Verpflichtung zur Anmeldung befreit. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der persönlichen Anmeldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes vorzulegcn. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können von der Kreispolizei- Vehörde (Laudrat) auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Verpflichtung zur Anmeldung befreit werben.
Die Versäumung der Anmeldefrist entbindet nicht von der Anmeldepflicht. Wer seiner Pflicht zur persönlichen Anmeldung nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu ISO RM. oder mit Haft bestraft, auch hat er die Vorführung durch die Polizei zu gewärtigen.
Der Dienstpflichtige soll zur Anmeldung mitbringen:
») den Geburtsschein;
d) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß); c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings, und Gesellenprüfung); ch das Arbeitsbuch: dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck ausznhändigen;
») Ausweise über Zugehörigkeit
zur HI (Marine-HI, Luftsporteinheiten der HI),
zur SA (Marine-SA),
zur SS,
zum NSKK,
zum NS-Reiterkorps,
zum Deutschen Scglerverband,
zum DLV (Deutscher Luftsportverband) und über die Ausbildung in diesem, zum RLB (Reichsluftschutzbund),
zum FWGM (Freiwilliger Wchrfunk — Gruppe Marine), -um DASD (Deutscher Amateursenbe. und Empfangs, bienst),
zur TN (Technische Nothilfe),
zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz),
zur Feuerwehr;
k) den Nachweis über den Besitz des Rcichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;
») Freischwimmerzeugnis,Rettungsschwimmerzeugnis,Grunö- schein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebens- rettungsgescllschaft (DLNG);
k) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftverwaltung die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch-fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);
k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen —, den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung;
l) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz;
m) den Nachweis über Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch —, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schiffsingenieurfchulen, -er Debcgfunkschule — Patente; o) das Sportseeschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes, den Schein L einer Seesportschule, das Scesportfunkzeugnis;
o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft);
p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder SS-Verfügungstruppc;
4 ) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, -es Reichsarbeitsdienstes oder der SS-Vcrfügungstruppe.
Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder in der Größe 87X 52 nm, vorzulegcn, auf denen er in bürgerlicher Kleidung und ohne Kopfbedeckung abgebildet ist. Die Paßbilder sind auf der Rückseite von der polizeilichen Meldebehörde mit Bor- nnd Familiennamen und Geburtsdatum zu versehen und in die Tasche auf der Rückseite der weißen Wehrstammkarte (Formblatt 1 e) zu stecke».
Jeder Dienstpflichtige, seine Verwandten ersten Grades und seine Ehefrau haben einen etwa beabsichtigten Antrag auf Zurückstellung von der Ableistung des Neichsarbeitsdtenfteß und -es aktiven Wehrdienstes tunlichst bereits bei der Anmeldung zu stellen. Die Zurückstellung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der polizeilichen Meldebehörde zu beantragen. Die polizeiliche Meldebehörde hat die Zurückstellungsanträge und eine eingehende Aeußerung mit den Erfassungspapieren dem Lanörat vorzulegcu.
Calw, den SO. März 1937.
Der Lanbrat:
Dr. Haller, Regierungsasseffor A.V.
Stadt Calw.
Steuerstundung
und Nlichfthr»»«! NM ZivöWMslrMW- mWWeii wesen SlenerschnlWeile»
Es kann einmal Vorkommen, daß ein Steuerschuldner nicht in der Lage ist, seine Steuer zum Fälligkeitstermin zu bezahle». Das Gesetz sieht deshalb für besonders begründete Auönahmefälle die Möglichkeit der Erlangung von Stundung vor. Voraussetzung ist aber, daß ein dahingehendes Gesuch rechtzeitig, nicht erst nach Zustellung der Mahnung vorgcbracht wird. Jedenfalls werden künftig StuuLungsauträgc grundsätzlich abgslehut, die erst nach Zustellung des Boüftreckuugs- befehls oder gar erst, nachdem der Gerichtsvollzieher Pfän- öuugsanftrag erhalten hat, gestellt werden.
Der Bürgermeister: Göhner.
Stadt Calw.
WllllüiWWW bei SislimiWSMil
Die Stadtpflegc wird ab 1. April 1937 den im Steuersäumnisgesetz vom 24. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1271) für Landes- und Gemeindcsteuerschuldigkeiten bei Stenerzahlnngs- rückstanü vorgesehenen Säumniszuschlag erheben. Dieser beträgt 2 v. H. des rückständige» Stenervetrages; er kommt insbesondere auch bei den monatlichen Steuervorauszahluugen zum Ansatz, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (jeweils der 8. Tag eines Monats) entrichtet sind.
Calw, den 25. März 1937.
Der Bürgermeister: Göhner.
Stabt Calw.
Die Tauben
sind während der Saatzeit bis IS. April 1937
eingefpeert zu Hallen.
Zuwiderhandelnde Taubenbesitzer werden bestraft. Der Feldschlitz ist angewiesen, sreifliegende Tauben adzuschießen.
Ealw, den 31. März 1937.
Der Bürgermeister: Göhner.
MmnWwek» des Deutschen Soldes
Sämtliche Rechnungen für das WHW. sind bis spätestens 5. April 1937
bei derKreissührung des WHW., Calw, Altes Postamt, einzureichen. Nach diesem Termin einlausende Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kreisbeauftragte.
Danksagung
Für die überaus herzliche Teilnahme, die uns beim Heimgänge unsrer lieben Mutter
Sr«« Mülilie Walz
Gipsermelsters-Witwe
zuteil wurde, sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank. Im besonderen danken wir Herrn Psarrer Schllle für seine trostreichen Worte, ferner der Eängeradteilung, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden und allen, die aus nah und fern die Entschlasene zur letzten Ruhestätte begleiteten.
Bad Teinach, 31. März 1937.
Die trauernden Hinterbliebenen.
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Allburg
Hochzeits-Einladung
Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 3. April 1937, Im Gasthaus zur »Sonne" in Altbnrg stattfindenden
Hochzeilsfeier
sekundlichst einzuladen.
Georg Schwsmmle
Sohn des Ioh. Georg Schwemmle, Fabrikarbeiter in Altburg
Sofie Schüle
Tochter des -f- Georg Schule, Landwirt, Laufe» am Kocher Kirchgang l Uhr.
Neubulach
Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 3. April 1937, im Gasthaus zum »Hirsch" in Neubulach stattfinvenden
Hochzeilsfeier
freundlichst einzuladen.
Fritz Mayer
Sohn des Ehr. Mayer, Landwirt Katharine Huiffel Tochter des Georg Huisscl, Landwirt
Kirchgang 1 Uhr.
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