SckwarzwaldMackt

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Nationalsozialistische Tageszeitung

Ärlwerlayblatt

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Amtliche Zeitung äer N. Z. V. N. p.

Alleiniges Amtsblatt für alle Stadt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Ealiv

Nr. 332

Calw, Freitag, 4. Dezember 1S38

3. (L1V.) Jahrgang

Die künftige Vereinfachung des Sleuerwesens

Staatssekretär Reinhardt über die Vereinheitlichung der Nealsteuern

X Berlin, I. Dezember.

Ueber die Vereinheitlichung der Real- steuern, die in der letzten Neichskabinelts« Sitzung beschlossen wurde, mochte am Don« nerstag Staatssekretär Reinhardt voö Pressevertretern eingehende Mitteilungen, wo­bei er u. a. aussührte:

Durch die Realsteuerreform vom 1. Dezem­ber sind die zweimal 16 Landesgesetze durch ein Haüptgesetz abgelöst worden. An die Stelle von 16 Grundsteuergcsetzen tritt eines, an die Stelle von 16 Gewerbesteuergesctzeu tritt eines und an die Stelle von 32 Neal- steuergesetzeu treten zwei Realsteuergesetze. Ein weitere Vereinfachung ergibt sich daraus, daß die Realsteuern nunmehr nur noch von den Gemeinden (bisher von Land und Ge­meinde) erhoben werden. Irgendwelche Zu­schläge werden nicht mehr erhoben. Diese Umlagerung von Einnahmequellen aus dem Derfügungsbereich der Länder und der Ge­meindeverbände in den der Gemeinden be- dingt eine entsprechende Neugestaltung der Lasten- und Ausgabenverteilung zwischen Ländern. Gemeindeverbänden und Gemein­den. Der Reichssinanz- und der Neichsinnen- minister werden Grundsätze aufstellen, die den Gemeinden einheitlich für das ganze Reich diejenigen Ausgaben zuteilcn, die sie nach ihrem erhöhten Steueraufkommen tra­gen können und in ihren Aufgabenbereich ge­hören. Diese Neugestaltung muß bis I. April 1938 durchgeführt sein.

Das Hwl für pW Zukunst ist, daß es nur noch Reichs- und Gemeindesteuern gibt. Die Haupteinnahmequellen der Gemeinden wer­den die Grund- und die Gewerbesteuern sein. Die Gemeinden erhalten dadurch die wirt­schaftliche Grundlage, deren sie zur Erfüllung der ihnen gestellten und noch zu stellenden bedeutungsvollen Aufgaben bedürfen. So­bald die Vereinheitlichungen und Vereinfachungen nach den Steuerreformgesetzen vom 1. De- ember durchgeführt sein wer- en. wird die Voraussetzung für die abschließende Neugestaltung und Vereinfachung des Reiches gegeben sein.

Derwalkungszuständigkeiken

Das Verfahren einschließlich der Fest­setzung der Steuermeßbeträge obliegt den Finanzämtern, die Behörden des Reiches sind. Sie teilen die festgesetzten Steuermetz­beträge der steuerberechtigten Gemeinde mit. Rach Mitteilung der Steuermeßbeträge an die steuerberechtigte Gemeinde ist alles wei­tere im wesentlichen Sache der Gemeinde. Die Steuer wird nach einem Hundertsatz des Steuermeßbetrages bemessen, derHebesatz genannt wird, und den die einzelne Ge­meinde bestimmt. Er kann für die Grund­steuer und für die Gewerbesteuer verschieden hoch sein. Die Einkassierung der Steuern und die Bearbeitung von Anträgen auf Er- laß, Stundung usw. ist Sache der Gemeinde.

Die Höhe der Realsteuern

Die einzelne Gemeinde darf die Realsteuer- resorm nicht zur Erhöhung ihrer Realsteuern benützen. Die neue Gewerbesteuer wird mit Wirkung vom 1. April lS37 ab. die neue Grundsteuer mit Wirkung vom l. April 1938 ab erhoben. Es wird sich bei der Grund­steuer innerhalb der einzelnen Gemeinve das folgende Bild ergeben: ein Teil der Steuerschuldner wird nicht wesentlich mehr oder weniger zu entrichten haben als bisher. In den Fällen wesentlicher Veränderung der Belastung nach oben oder nach unten handelt eS sich um die Verwirklichung des Grund- satzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Tie Verknüpfung der Grundsteuer mit der Emheitsbewertung im ganzen Reich ist daS Kernstück der Vereinheitlichung des Grund­steuerrechtes; sie ist die Voraussetzung sür die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Die Erfahrung lehrt, daß für die Ge werbe- steuer eine einzige Besteuerunasgruirdlage picht ausreicht. Wuwe die Gewerbesteuer nur

aus den Gewerbeertrag abgestellt, so würde die Steuer so konjunktur- und krisenempfindlich werden, daß in die Gemeindefinanzen Unsicher­heit käme. Auch das Gewerbekapital kann nicht allein als Besteuerungsgrundlage genügen. Auch eine Abstellung der Gewerbesteuer allein auf die Lobnsumme kommt nicht in Betracht, weil dann die lohnintensiven Betriebe einseitig betroffen würden. Darum sieht die Steuer­reform mehrere Besteuerungsgrundlagen vor, die auss -ichend wirken. Es sind hierfür vor­gesehen nebeneinander Gewerbeertrag, Ge­werbekapital und Lohnsumme. Das Finanz­amt setzt unter Verwendung von Meßzahlen je einen Steuermeßbetrag für den Gewerbe- ertrag und das Gewerbekapital fest, aus dem daun die Gemeinde den Hebesatz festlegt. Die Lohnsummensteuer soll nur mit Zustimmung der obersten Gemeindraussichtsbehörde erhoben werden können.

Skeuerbekräge

Besteuerungsgrundlaqe ist bei der Grund- steuer der Einheitswert, die allgemeine Steuermeßzahl beträgt 10 v. T. Bei der Ge­werbesteuer ist die Bcsteuerungsqrundlage

X Oslo, 3. Dezember.

Die norwegische ZeitungTidens Tign' meldet aus Trondhjem. daß an der nor­wegischen Küste, teilweise sogar unter Verletzung derHoheitsgewässer. ständig Uebungen sowjetrussischer Flotteueiu- heitcn: Unterseebooten. Minenlegern und Torpedobooten zusammen mit Fliegern, statt- sinden. Von Fischern und Dampkschifskapi- täuen sind bis zu 20 Unterseeboote gezählt worden. Die Sowjetrussen behaupten, sie müßten ..ozeanographische § t u- dieu betreiben und den G o Is­st r o m b e o b a ch I e n'. Da man sich in Nordnormegen über die von Sowjetrußland drohende Gefahr durchaus im klaren ist. glaubt kein Mensch an diese ..Hceresforschun- gen' um so mehr, als der norwegische Kom­munist S i m e n s e n. der schon einmal den ..Diktator' von Hammerfest gespielt hat, sich erst vor wenigen Tagen äußerte: .Nicht alle interessieren (ich so wenig für die norwegische Küste wie die norwegische Marine'.

Tokio, 3. Dezember.

Bei einem Empfang sür die ausländische Presse beantwortete der japanische Außen­minister Arita eine Reihe von Fragen über den Inhalt und die Auswirkung des deutsch- japaniichen Abkommens. Arita erklärte daß die deutsch-japanische Zusammenarbeit m der Bekämpfung der Komintern in erster Linie auf ein Studium der internatio­nalen kommunistischen Bewe­gung abziele. Beide Länder würde ihre Er­fahrungen durch die diplomatischen und kon­sularischen Vertretungen austauschen. Sie würden in gegenseitig einzusetzenden Kommis, sionen über Maßnahmen beraten, deren Auswirkung sich jedoch aus die eigenen Lan­desgrenzen auf Grund bestehender oder neuer Gesetze beschränken.

Die Tatsache, daß gerade Japan und Deutschland zuerst dieses Abkommen getrof­fen hätten, sei aus dem Beschluß der Komm- tern zurückzuführen, der Japan und Deutschland als Angriffsziele des Kommunismus bezeichnet. Das Abkommen stelle somit eine Abwehraktion bar. Japan und Deutschland seien bereit, mit allen anderen Ländern, sei es nun England. Frankreich. China oder die Bereinigten Staa­ten, entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

auf jeden Fall der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Die Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und bei Personengemeinschaften gestattet bis zu 5 v. H. mit der Maßgabe, daß die ersten 1200 NM. des Gewerbeertrages freiblciben. Bei Kapitalgesellschaften beträgt sie einheit­lich 5 v. H. Die Steuermeßzahl für das Ge- werbekapital beträgt einheitlich 2 v. T. (wenn es weniger als 3000 NM. beträgt, wird ein Steuermeßbetrag nach dem Gewerbekapital nicht festgelegt). Wird als Besteuerungs­grundlage auch die Lohnsumme, herange­zogen. so beträgt die Steuermeßzahl 2 v. T. Uebersteigt die Jahreslohnsumme nicht 24 000 RM., so werden von ihr 7200 NM. abgezogen.

Steuerbefreiungen

Der sogenanntemittlere Neu'güsbesitz' bleibt von der Grundsteuer bis zum 31. März 1939 befreit. Auch die Steuerbefreiungen sür denneuesten Neuhausbesttz' (Kleinwohnun­gen bis 31. März 1939, Eigenheime bis 31. März 1944) werden aufrechterhalten.

Die freien Berufe bleiben nunmehr reichs- einheitlich gewerbesteuerfrei.

Der Seekrieg beginnt

Kriegszone an Spaniens Mittelmeerküste

Bei der britischen Negierung ist eine Note der spanischen Nationalregie, rung eingegangcn, in der darauf aufmerk­sam gemacht wird, daß in der Zeit zwischen dem 30. November und dem 15. Dezember in der Zone von Cap San Antonio (nördlich von Alicante) und Marbilla (westlich von Malaga) auf feindliche Schisse in spanischen Hoheitsgewästern Luftangriffe durch­geführt und in den Hafenmündungen dieser Zone Minen gelegt werden würden.

Die gewaltigen Waffentransporte aus Sowjetrußland für die spanischen Bolsche- misten rufen in Italien wachsende Besorgnis und Entrüstung hervor. In der Presse er­scheinen darüber eingehende Berichte.

Rach demFigaro" sollen 22 000 Mann

sowjetrussischer Truppen an de, Verteidigung Madrids teil- nehmen.

Daraus ergebe sich schon deutlchi. daß mit dem Abkommen keineswegs eine ge­meinsame Intervention in drit­te« Ländern beabsichtigt sei. Japan lege im Gegenteil größten Wert darauf, die bis- her bestehenden freundschaftlichen Beziehun­gen zu allen Ländern aufrecht zu erhalten.

Mn Sabre Deutsches Sapan-Snslitut

Ein Grußtelegramm des Führers

Berlin, 3. Dezember

Der Präsident deS Japan-JnstituteS. Vize­admiral a. D. Behncke, hat von der Feier deS Japan - Institut * am Donnerstag an den Führer nachstehendes Telegramm ge­richtet:Gelegentlich der Feier seines zehn- jährigen Bestehens senden das Japan-Jnsti- tnt und seine deutschen und japanischen Freunde ehrerbietige Grüße mit dem Gelöb­nis, weiter nach Kräften milzuarbeiten an der Stärkung und Vertiefung der kulturel­len Beziehungen zwischen Deutschland und Japan.

gezeichnet: Admiral Behncke, Präsident des Japan-Institutes."

Der Führer antwortete hierauf:Dem Japan-Institut und seinen mit ihm zur Feierndes zehnjährigen Bestehens vereinten

Sowjel-N-Bsotestudieren" den Golf-Strom

Verdächtige Uebungen roter Flottenverbände an der Küste Norwegens

Das deutsch-japanische Abkommen

Ziel ist das Studium der internationalen kommunistischen Bewegung

Alle reiAae« ReithsanlMe!

Ausruf des Neichsbankpräsidenten Dr. Schacht Berlin, 3. Dezember.

Neichsbankprästdent Dr. Schacht erläßt folgenden Aufruf:Vor nicht langer Zeit hat man noch um die Frage ,Kaufen oder Sparen?' gestritten, also darum, ob es für die gesamte Wirtschaft bester sei, wenn der einzelne sein Einkommen restlos ver­braucht oder einen Teil davon zurücklegt. In letzter Zeit ist es davon recht still ge­worden; denn die Erkenntnis ist allgemein geworden, daß ein deutscher Wirtschafts- und Kulturaufstieg nur möglich ist, wenn Ver­brauchen und Sparen in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Unsere Fabriken, Maschinen, Ver­kehrsmittel und alle anderen Wirtschasts- güter, die uns Arbeitsmöglichkeiten geben und unsere Arbeit erleichtern und sichern, konnten nur entstehen, weil die Generationen vor uns ihr Einkommen nicht restlos ver­zehrten, sondern Ersparnisse bildeten. Die nach uns Kommenden haben ein Recht dar­auf, daß auch wir dem Vorhandenen etwas hinzufügen und das, was wir erstellen, auch bezahlen.

Wir können heute nicht genug Sparer haben, wenn wir die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen wollen. Wir stehen am Anfang des neuen Vierjahres­planes, durch den auch der letzte Arbeitslose in Brot gebracht und der weitere Aufstieg unserer Wirtschaft von der Rohstofsseite her gesichert werden soll. Heute gewinnt das Weniger-Verbrauchen und Mehv Sparen auch insofern an nationaler Be­deutung, als es geeignet ist, die auf Ver- hinderungeinesPreisauftrißbs gerichtete Politik der Neichsregiernng in wirksamer Weise zu unterstützen. Zu den vorhandenen Anlagemöglichkelten für Er­sparniste tritt die bis zum 5. Dezember zur Zeichnung aufliegende neue Folge 4'/rpro- zentiger auslösbarer - Reichsschatzanweisim- gen. Diese Anleihe ist in jeder Beziehung eine gute Anlage; sie hat eine günstige Verzinsung und ist im Bedarfsfälle leicht verwertbar. Was die Sicherheit anbetrifft, so ist der nationalsozialistische Staat von Anfang an auf den besonderen Schutz der Sparer bedacht gewesen. Er hat den Willen und die Macht, diejenigen zu schützen, die ihm ihre Ersparnisse anver­trauen.

Allen kommen die Erfolge der nationalsozialistischen Aufbau« politikzugute. Darum ist die Zeich­nungsaufforderung auch an alle Berufsstände ergangen. Es darf nicht sein, daß etwa in Krei­sen der gewerblichen Wirtschaft zu hören wäre: Wir haben schon früher Anleihe gezeichnet, jetzt sollen die anderen es tun! In der ländlichen Bevölkerung wird man nicht sagen dürfen: Die Reichsanleihe geht uns nichts an. Die Lohn- und Gehaltsempfänger schließlich dürfen nicht glauben, ihre Spartätigkeit wäre belanglos. Der nationalsozialistische Staat könnte die Mit­tel, die er zur Finanzierung seiner Aufgaben braucht, auch durch em Anziehen der Steuer­schraube aufbringen. Er sieht jedoch bewußt davon ab, seine Macht auf diesem Gebiete aus­zunutzen. Er verteilt vielmehr die Lasten, um sie tragbarer zu machen, auf eine Reihe von Jahren. Eine solche Politik ist aber auf die Dauer nur dann möglich, wenn alle einmütig zusammenstehen, um dem Staat diese notwen-

Anleibemitt-I rn leiben "

deutschen und japanischen Freunden danke ich herzlichst sür die mir aus diesem Anlaß telegraphisch übermittelten Grüße. Ich er­widere sie mit meinen aufrichtigen Wünschen für erfolgreiches weiteres Wirken im Dienste deutsch-japanischer kultureller Gemeinschasts-

ae,. Adolf Hitler."

AMttANtMS uvtt »rr«Wd«NS

Berlin, 3. Dezember

In Berlin fand am Donnerstag eine Arbeitstagung statt, auf der der Reichs- kommisiar für Preisbildung. Gauleiter Wagner, den Vertretern der obersten Reichs- und Landesbehörden, den Gauleitern tzxr. NSDAP., den Oberpräfidenten und