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Nr. 8^. Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk (Lalw. 8g. Jahrgang.
2rs<etnung»w«is«: Smal wlchentlich. AnzktgkNpreiS: Jmvberamis- Sqtrr Tolw für die einfpaltige Borgiszeil« IO Pfg., außerhalb desselben 12 Psg-, «»Kamin 2S Psg. Schluß für Jnseratannahme 10 Uhr vormittags. Telefon s.
Dienstag, den 7. April MH
SezugSpreiS: In der Stadt mit Trägerlohn Mk. I.2S vietteljührlich, Post- bezugSpreil für den OrtS- und Nachbarortsverkehr Mk. 1.2V. im Fernverkehr Mi. 1.S0. Bestellgeld in Wütttemberg W Pfg., in Bayern und Reich 42 Pfg.
Amtliche Vekanntnrachnngen. !
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für Erwerbe und Handel, bctr. die Ausstellung von Lehrlingsarbeiten im Zahle 1914.
Indem wir auf unsere Bekanntmachung vom 4. Januar 19/01 (Gewerbeblatt S. 9 ff.) und auf unser Ausschreiben an die gewerblichen Vereinigungen des Landes vom 24. Januar 1901 uns beziehen, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß wir im Laufe des Frühjahrs in Stuttgart wieder eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten nach den Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrlingsarbeiten veranstalten werden.
Wir machen auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam:
1. Von den am Ende der Lehrzeit stehenden Lehrlingen werden nur diejenigen zur Ausstellung zugelassen, die die Gesellenprüfung mindestens mit dem Zeugnis „gut" bestanden und das Gesellenstück in fremder Werkstätte hergestellt haben. Befreiungen von letzterer Vorschrift können gewährt werden, wenn die Herstellung in fremder Werkstätte nicht möglich ist. Befreiungsgesuche sind von den Vorsitzenden der Gesellenprüfungsausschüsse womöglich vor Anfertigung der Arbeiten, spätestens aber mit Einsendung der Anmeldung uns mit besonderem Schreiben und den erforderlichen Nachweisen vorzulegen. Soweit die diesjährigen Gesellenprüfungen bis zum Ablauf der Anmeldefrist noch nicht beendigt sind, sind die Anmeldungen mit entsprechendem Vermerk inzwischen vorzu- legcn. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt dann erst nach Vorlage des Prüfungszeugnifses.
Auslerncnde Lehrlinge aus staatlich unterstützen Lehrlingswerkstätten haben auszustellen, auch wenn sie in der Gesellenprüfung ein geringeres Zeugnis erlangt haben.
2. Als Ausstellungsstücke der in Zifs. 1 genannten Lehrlinge dürfen nur die Gesellenstücke eingesendet werden. Ueber deren Preiswürdigkeit entscheiden die zur Beurteilung! der Ausstellungsstücke berufenen Sachverständigen vollständig frei. Sogenannte Prunkstücke haben keine Aussicht auf Erlangung eines Preises. Die Sachverständigen werden angeft halten, mit der Ausscheidung solcher Stücke möglichst streng vorzugehen.
3. Lehrlinge mit kürzerer Lehrzeit dürfen keine anderen als die vorgeschriebenen Arbeiten zur Ausstellung bringen. Diese sind aus dem Aufgabenverzeichnis zu ersehen, das dem Heft „Bestimmungen über die Landesausstellung von Lehrlingsarbeiten" angehängt ist. Dieses Verzeichnis kann bei den gewerblichen Vereinigungen und den K. Oberämtern eingesehen werden. Bemerkt wird, daß nur das im Jahre 1906 ausgegebene Heft „Bestimmungen" nebst Aufgabenverzeichnis maßgebend und daß das alte Aufgabenverzeichnis nicht mehr gültig ist. Für Friseure und Präparatoren sind im Jahre 1913 neue Aufgaben aufgestellt worden (Gewerbeblatt 1913, No. 10).
4. Die Anmeldung der Gesellenprüflinge kann außer durch die gewerblichen Vereinigungen auch durch die Vorsitzenden der Gesellenprüfungsausschüsse erfolgen. In den Anmeldungen ist zu bestätigen, daß das angemeldete Stück das Gesellenstück ist, sowie daß der Prüfling bei der Gesellenprüfung das Zeugnis „gut" erlangt hat (s. übrigens auch Zifs. 1 Ws. 1 letzter Satz).
Zu den Anmeldungen sind besondere Vordrucke zu verwenden, die vom Sekretariat der Zentralstelle auf rechtzeitige Bestellung übersandt werden. Die etwa noch im Besitz der gewerblichen Vereinigungen befindlichen älteren Vordrucke können nicht mehr gebracht werden. Die Anmeldungen sind durch Vermittlung der am Wohnorte des Ausstellers befindlichen gewerblichen Vereinigung oder der nächstgelegenen gewerblichen Vereinigung oder in dem Fall 4 oben auch durch den betreffenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens bis zum 20. April an uns einzusenden. Zugleich mit den Anmeldungsvordrucken erhalten der Vereinigungen und Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Kärtchen, die bei der Einsendung an den Ausstellungsstücken zu befestigen sind.
Ueber die Zulassung erfolgt keine besondere Benachrichtigung. Dagegen erhalten diejenigen ,die nicht zugelassen werden können, bis zum 29. April entsprechende Nachricht.
Die nicht zurückgewiesenen Arbeiten sind zwischen dem 4. und 7. Mai einzusenden.
Die Ausstellung wird voraussichtlich vom 24. Mai bis ! 14. Juni dauern. Näheres über die Einsendung und Eröff- ^ nung wird noch bekannt gemacht werden.
Die gewerblichen Vereinigungen des Landes ersuchen wir, ihre Mitglieder auf die Ausstellung aufmerksam zu machen und zu lebhafter Beteiligung anzuregen. Das gleiche Ersuchen richten wir an die Mitglieder derGesellcnprüfungsausschüsse bezüglich der Prüflinge.
Stuttgart, den 9. März 1914.
Die Gemeindebehörden wollen für weitere Verbreitung vorstehender Bekanntmachung in den interessierten Kreisen Sorge tragen.
Calw, den 16. März 1914.
Reg.-Rat Binder.
Der Sonntag im deutschen Gesetz.
11.
Erfreulicherweise gewinnt diese Einsicht immer mehr Boden auch unter den Arbeitgebern. 1913 haben sich bei einer Umfrage durch ganz Deutschland 41 000 Geschäftsleute für die Vorlage ausgesprochen, darunter in Württemberg 1633. Diese Leute sagen sich vernünftigerweise, daß durch die Sonntagsruhe der Warenkonsum sich niemals vermindern, sondern höchstens verschieben kann und daß der unschätzbare Segen eines freien Sonntags für sie selbst und ihre Familien wie für ihre Angestellten die kleinen Nachteile einzelner bei weitem aufwiegt. Mögen die berufenen Gesetzgeber und die kaufmännischen Organisationen sehen, wie am besten Schädigungen der Ladeninhaber besonders in den Oberamtsstädten mit landwirtschaftlichem Hinterland vermieden wurden, etwa durch genossenschaftliche Verbringung der Waren in die Dörfer der Umgebung. — Mögen der Städter wie der Landmann jetzt schon mit der schlechten Angewöhnung brechen, manche Einkäufe auf den Sonntag zu verschieben, auch wo dies durchaus nicht notwendig ist. Diese Rücksicht auf den Nebenmenschen scheint uns ohne besondere Opfer leicht möglich zu sein, wo nur der gute Wille und ein wenig Nächstenliebe vorhanden ist.
Die notwendigen Ausnahmen von der Sonntagsruhe für den Milchhandel, Metzgereien, Bäckereien und den Vlumenverkauf werden von keinem Menschen angefochten. Auch die in 8 3 vorgesehene Ausnahme zugunsten israelitischer Geschäftsleute erscheint uns mit der Regierung trotz der Bekämpfung durch die Handlungsgehilfen nur billig zu sein, da doch diese durch den Laden- und Kontorschluß am Sabbath zweifellos gegenüber ihren christlichen Konkurrenten benachteiligt sind.
Aber eins scheint uns bei den öffentlichen Erörterungen dieses Gegenstands nicht hinreichend gewertet zu werden. Es handelt sich bei der Frage der Sonntagsruhe durchaus nicht blos um ein geschäftliches Problem, bei dessen Lösung man es den Standesvereinen überlassen könnte, eine mittlere Linie für ihre entgegengesetzten Interessen zu suchen — die Interessen beider Gruppen sind übrigens gerade in dieser Frage weithin gemeinsam — es handelt sich vielmehr unseres Erachtens um eine Kulturfrage im eminenten Sinn, um die Frage, ob „das Volk der Dichter und Denker" seinen ererbten Idealismus für die Zukunft so weit zurückschrauben wird, daß die klingenden Werte im Kurs über pari stehen, die Gemütswerte aber immer wenige Nachfrage finden. Dr. Rittelmeyer- Nürnberg hat Recht: „Wer für Sonntagsruhe kämpft, kämpft direkt um deutsches Nervenleben, deutsches Familienleben, deutsches Geistesleben". Ebenso der Arbeitersekretär Anton Erkelenz: „Wenn selbst ein Gedanke wie der der Sonntagsruhe, der so starke sittliche, religiöse und kulturelle Kräfte in sich trägt, an Knauserei und Kurzsichtigkeit scheitern muß, dann ist das ein bedauerlicher Beweis für Mangel an staats- männischer Begabung in der deutschen Mittelklasse." — Es wäre unseres Erachtens auch ein Beweis dafür, daß der unersättliche Erwerbsgeist unserer Zeit die Innigkeit und Sinnigkeit, die das deutsche Gemüt vor Zeiten besaß, erdrückt und erstickt hat, daß wir in der Mehrheit recht nüchtern und kalt berechnend geworden sind. Man hat das englische
Volk bei uns schon verächtlich ein Krämervolk genannt. Und doch ist die Volkssitte bei diesem klug rechnenden Volk stark genug gewesen, um völlige Sonntagsruhe durchzusetzen, wobei außerdem jeder Handlungsgehilfe dort Anspruch auf einen halben freien Tag in der Woche hat. Die Rechnung, man verdiene in 7 Tagen mehr als in 6, und die Meinung, man könne bei dem intensiven modernen Betrieb ohne Verkauf am Sonntag nicht auskommen, wäre nur dann richtig, wenn die Woche noch einen 8. Tag hätte. Der freie Sonntag ist unentbehrlich als Akkumulator von Arbeits- und Seelenkraft, welche beim Durchschnittsmenschen eben gerade noch bis zum nächsten Rasttag reicht. Ist nicht gerade der Geschäftsmann in der Gefahr, den Erwerb für den einzigen und höchsten Zweck seiner Arbeit und seines Lebens anzusehen? Der Sonntag als Tag innerer Sammlung soll ihm inmitten seiner Vielgeschäftigkeit und des Wechsels der Glücksgüter die bleibenden und ewigen Werte vermitteln. Dabei läge es in der strengen Konsequenz dieser Gedanken, daß die Wohltat der Sonntagsruhe auch den Betrieben, die bis jetzt nach 8 105 i vom Sonntagsschutzgesetz ausgenommen sind, in einem die Bedürfnisse der Gesamtheit und den besonderen Charakter dieser Erwerbszweige berücksichtigenden Maß zugänglich gemacht würde.
Gewiß kann man mit Gesetzen nicht alles machen. Das Volk schasst sich seine Sitten selbst, gerade auch auf dem Gebiet der Sonntagsruhe und der Sonntagsheiligung. Aufgabe des Einzelnen ist es, durch das eigene Beispiel an der Verminderung der Feld-, Haus- und Handarbeit mitzuhelsen. Aber Möglichkeiten öffnen, Vorbedingungen schaffen und aus Zwangsanlagen heraushelfen, das kann und soll der Gesetzgeber. Und hier steht nicht bloß die leibliche und seelische Gesundheit unseres kaufmännischen Nachwuchses, sondern überhaupt die öffentliche Wertung des Sonntags und der in ihm verborgenen sittlichen und religiösen Kräfte auf dem Spiel.
„Saure Wochen, frohe Feste!" empfiehlt der Altmeister von Weimar. An „sauren Wochen" fehlt es weder den Angestellten im Handelsgewerbe, noch denen, auf deren Schulter das Risiko und die Verantwortung lastet. Um aber „frohe Feste", wirkliche Lichtblicke des Lebens, feiern zu können, dazu braucht der Mensch einen Tag, an dem er „ledig aller Pflicht" sich selber gehört und seinen Angehörigen und Freunden, da er in den heiligen Räumen des Gotteshauses, in der trauten Stille seines Zimmers oder im weiten Dome der Schöpfung neue Kraft und Treue, Ausdauer und Geduld schöpfen kann für die Kämpfe des Lebens.
Stadt, Bezirk and Nachbarschaft.
Calw, den 7. April 1914.
Frühlingsstürme.
Wenn die Erde auf ihrer Bahn um die Sonne sich dem Frühlings-Tag- und Nachtgleichenpunkt nähert, und infolgedessen wegen der schiefen Stellung der Erdachse zur Erdbahn die Gebiete der nördlichen Halbkugel senkrecht und voller von den Sonnenstrahlen getroffen werden, dann entstehen mit der stärkeren Erwärmung über den Festlandsflächen Luftgebiete mit zunehmender Verdünnung: sogenannte Luftdepressionen oder -Minima. Wo in der Umgebung die gleiche Wirkung noch ausgeblieben ist, herrscht größerer Luftdruck und dieser drängt mit Gewalt die Luft in die verdünnte Luftsäule, die oft von bedeutender Ausdehnung ist, hinein; d. h. es entstehen nach dem Minimum (auf den Wetterkarten mit „Tief" bezeichnet, d. h. tiefer oder niedriger Luftdruck bezw. Barometerstand) gerichtete Winde. Zugleich findet eine fortschreitende Bewegung des gesamten Minimums statt, weil der Ueberdruck der Luft nicht auf allen Seiten desselben gleich groß ist. Das Minimum rückt nach derjenigen Stelle vor, die dem größten Ueber- druck entgegengesetzt liegt. Aber aus dem ganzen Umkreise stürzen sich mehr oder weniger heftige Winde in das Minimum, die sich bis zum Sturm und Orkan steigern können. Wo ausgedehnte Kontingente vorhanden sind, erreicht diese Erscheinung ihre größte Entwicklung — dies beweisen die Mitte März dieses Jahres in Rußland aufgetretenen Sturmverwüstungen. Man bezeich-