Calw, den 29. Juni 1936
ein kurzer Blick in die Blätter der Vereinschronik ist aus diesem Anlaß nicht uninteressant. Der Musikverein Neuhengstett ist aus dem Nadfahrcrverein „Wanderlust", der am 2. Juli 1927 gegründet wurde, hervorgegangen. Am 27. Oktober 1928 beschloß die Mitgliederversammlung lNadfahrervcrein) die Gründung einer Musikabteilung, und zwar sollte eine sog. Fanfarenkapellc ins Leben gerufen werden. Kurze Zeit später fand unter Kapellmeister Sols, Hirsau schon die erste Probe statt. Die erste große Veranstaltung des Vereins bildete das 2jährige Stiftungsfest, das am 29. u. 30. Juni 1929 stattfand. An dem ausgeschriebenen Preiskorsofahren beteiligten sich 7 Nadfahrervcreine, am Nennen für Einzelfahrer 15 Fahrer. Ein Markstein in der Vereinsgeschichte des Radfahrer- vcreins stellt der Ostermontag des Jahres 1939 dar,- an diesem Tage trat die 12 Mann starke Musikabteilung auf einer stark besuchten Tanzveranstaltung im „Rößle" zum ersten Mal vor die Öffentlichkeit. Das erste Platzkonzert der Kapelle fand im Sommer 1932 statt. Am 4. Sept. 1933 erfolgte die Umstellung des Vereins vom Nadfahrcrverein zum Musikverein,' cs hatte sich im Laufe der Jahre ergeben, daß sich die Ziele der beiden Richtungen (Musik und Sport) nicht zu einer Einheit vereinigen lassen. Ihre erste Auszeichnung errang sich die Kapelle beim Lokal- musikfcst des Musikverbandes „Nagoldgau" in Calw im Sept. 1934. Dabei belegte sie in der Marschbegutachtung den 8. Platz unter
Volkswohlfahrt ist Volksgemeinschaft, Volksgemeinschaft ist Sozialismus der Tat
Ab 1. Juli laufende Beihilfen für kinderreiche Familien
Die nunmehr einsetzende Rückzahlung von Ehestandsdarlehen hat es der Neichsrcgie- rung ermöglicht, den kinderreichen Familien auch laufende Beihilfen zu gewähren (Verordn, v. 24.3.36). Diese Beihilfen werden, im Gegensatz zu den Ehestandsdarlehen, nicht nur darlehensweise, sondern endgültig gewährt, brauchen also nicht zurttckgezahlt zu werben. Im Gegensatz zu der einmaligen Kinderbeihilfe auf Grund der Verordnung vom 26. 9. 38, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, sondern zur Beschaffung von Möbeln, Hausgerät und Wäsche biente, kennt die Verordnung über die laufenden Beihilfen diese Einschränkung nicht. Im Folgenden sei bas Wichtigste über die laufende Kinderbeihilfe mitgeteilt:
Voraussetzung für die Kinderbeihilfe: Die Familie muß fünf oder mehr Kinder haben, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder sind auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder): die Eltern oder Stiefeltern, deren Vorleben und Leumund einwandfrei sein muß, müssen Reichsbürger sein. Der zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete muß eine invaliden- und krankenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben oder vor Beginn der Erwerbsunfähigkeit ausgeübt haben oder Arbeitslosenunterstützung beziehen: sein Monatslohn, wobei Kranken-, Invaliden-, Unfallrente usw. ebenfalls als Arbeitslohn gelten, darf RM- 186.— nicht übersteigen.
Kurzberichte aus dem Calwer Gerichtsfaal
14 Kapellen. Im Jahre 1933 wurde die Kapelle bei einem Bolksmusikfest in Malmsheim ebenfalls in der Marschbegutachtung mit der Note „gut" ausgezeichnet, und beim 1. Volksmusiktag in Nagold konnte sie sich im Wcrtungsspiel sogar die Note „vorzüglich" erringen. Diese Erfolge verdankt die Kapelle nicht zuletzt ihrem ausgezeichneten Dirigenten, Kapellmeister Solf, Hirsau. Den Verein führten: Von 1927—28: Ehr. Großmann: von 1928—34: H. Ayasse: von 1934—1935: H. Jourdan: seit Anfang 1936: H. Ayas s e: Schriftführer des Vereins ist seit 1929 Ernst Talmon.
Film und Barietä
Die „Bad. Hof-Lichtspiele" bringen diesmal ein Programm, das in seiner Aufmachung sehr an großstädtische Bühnenprogramme erinnert. Das Programm zieht in zwei Abteilungen an den Augen der Zuschauer vorüber. Im ersten Teil sieht man auf der Bühne die bunte Tanz-Revue von Claire Erik- s c n. Die Darbietungen werden mit einer Vielseitigkeit von Kostümen und Tanzschöp- fungcn der Claire Eriksen unterstützt. Besonders gefallen die parodischen Tänze der Revue-Truppe. Dabei ist Claire Eriksen von sprühender Lebendigkeit und lachendem Frohsinn. Es ist daher begreiflich, wenn das Publikum in Beifallsstürme ausbricht.
Den zweiten Teil bestreitet der Film „Fährmann Maria", ein Film von tiefer Ergriffenheit, den wir bereits besprochen haben.
Wir geben dazu noch bekannt, daß die Bad.- Hof-Lichtspiele ihr Programm heute abend noch einmal wiederholen.
Höhe und Umfang der Beihilfen: Sie betragen monatlich RM. 10.— für bas fünfte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren und werden monatlich, erstmalig ab 1. 7. 36, nachträglich durch die Finanzkasse ausbezahlt. Wird ein Kind geboren, so wird die Beihilfe für dieses Kind erstmalig für den Geburtsmonat gewährt: die Beihilfe wird letztmals gewährt für den Monat, in dem eine der obengenannten Voraussetzungen wegfallen (z. B. ein Kind wird inzwischen über 16 I.).
Antragstelluug: Die Kinderbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt, worauf hier besonders aufmerksam gemacht sei. Der Antrag ist bei dem Finanzamt, in besten Bezirk der Antragsteller wohnt, zu stellen. Dem Antrag sind Geburtsurkunden der Kinder sowie Heiratsurkunde ihrer Eltern und Großeltern beizufügen: weitere Einzelheiten sind aus dem vom Finanzamt erhältlichen Vordruck, auf dem der Antrag zu stellen ist, zu ersehen.
Verpflichtung der Empfänger (wie z. B. Darlegung der Einkommensverhältnisse, Lebensbescheinigung der Kinder usw ) sind aus den Vordrucken des Finanzamtes zu ersehen.
Sonstiges: Der Anspruch auf die Beihilfe ist nicht übertragbar und nicht pfändbar,- die Beihilfe darf nicht auf öffentliche Unterstützungen ungerechnet werden. Urkunden, die zum Zwecke der Erlangung der Kinderbeihilfen benötigt werden, sind gebührenfrei.
Dr. K. Christoffel, Hirsau.
Der Holder blüht!
Mitten im Heuet, zur Hochsommerzeit, entfaltet der Holunder seinen prächtigen Blütenschmuck. Wie lichte Sonnen strahlen die großen Bliitendolden aus der dunkelgrünen Belaubung. Sternchen an Sternchen drängen die formschönen Einzclblütchen, mit Staubfäden und Griffel zierlich ausgeschmückt, im ebenen Bltttenstand zum Licht. Immer wieder trägt die laue Sommerluft den feinen Holderduft durch die Dorfstraße, in den weiten Hof und die offenen Bauernstuben.
Der „Holderstock" gehört zum Bauernhof des Calwer Waldes, wie der Geranium aufs Fensterbrett, das „Nägele" ins Hausgärtle und der Ginster in den Pfingstwald. Hier schmückt er den Dorfeingang an den Ecken langer Scheunenwände, dort deckt er mit ausladender Krone Sie unvermeidliche Miste. Mit schwarzem Schürmund und zwei schwarzen Zuglochaugen schaut bas weißgetünchte Backhäuschen aus der Hofecke unter dem Ho- lunöerbusch hervor. In der Mittagsglut sitzt der Bauer in feinem Schatten auf dem Dengelstock und macht die Sense scharf für die nächste Mahd. Abends genießt der Aehne unterm Blütenbaum sein Feierabendpfeifchen. Und Sonntags sieht man oft die Ahne dort mit der Brille die Predigt lesen, oder erzählt sie den Enkeln aus „Es war einmal".
Einmal während der Blütezeit steigen die Kinder ins Geäst, holen die schönsten Dolden herunter und bringen sie der Mutter in die Küche. Diese taucht sie in flüssigen Eierteig und backt in heißem Fett die knusperigen Holderküchle. Unsrem Hausfreund Star sind die schwarzen Beeren lieber als die duftenden Blüten. Wenn er im Herbst die Weinberge des Unterlandes ausgeraubt hat, kommt er zu einem letzten Besuch auf unsere Berge und nimmt erst Abschied, wenn alle Holderbeeren von den steifen Stielen gepickt sind.
Der Holder ist ein Dorf- und Hofschmuck seit Urväterzeiten. Er hat sich so eingebürgert, daß er selten gepflanzt werden muß: meist wächst er „von selbst" an einem Gartenzaun oder einer Hauswand empor. Auch unsere heutige Vauerngeneration wird den Holderstock hegen und pflegen. Auch ihre Kinder werden einst, wenn sie sich zum ersten Neigen die Händchen geben, lustig singen:
Ringa, ringa Neiha, s'Kätzle goht en Klaia,
s'Kätzle goht en Holderbusch,
schreist älle husch, husch, husch I
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Tödlicher Motorradunfall
Gestern nachmittag ZH2 Uhr ereignete sich am Ortseingang von Simmozheim ein schwerer Motorradnnfall. Der Motorradfahrer Wilhelm H « ber «nd sein Beifahrer Erwin Jordan, beide ans Pforzheim, fuhren ans Weilderstadt kommend in die dort sich befindliche Linkskurve beim Friedhof. Der Lenker des Kraftrades verlor ans bis jetzt noch ungeklärten Gründen die Gewalt über das Fahrzeug «nd prallte auf die Friedhosmaner auf. Jordan erlitt eine Schädelzertrümmerung und war s o - fort tot. Der Lenker des Kraftrades, Huber, kam unter das Fahrzeug z« liegen «nd wurde mit erhebliche» Körperverletzungen ins Calwer Kreiskrankenhans gebracht.
Dazu erfahren wir noch, daß die Schwester des toten Jordan, die als Beifahrerin auf einem anderen Kraftrad dieselbe Strecke fuhr, vor überwältigtem Schmerz über der Leiche ihres Bruders zusammengebrochen ist.
Rotkreuztagsammlergebnis!
Die Beliebtheit des Roten Kreuzes und seiner angeschlossenen Organisationen im Oberamt Calw zeigte sich auch diesmal wieder beim Rotkreuztag. Obwohl drei Sammlungen an diesem Tage waren, konnten wir mit 17 21 RM. fast den gleichen Betrag wie im Vorjahr erreichen, wovon bekanntlich nach Abzug der Unkosten 69 Prozent im Oberamt selbst verbleiben. Den großherzigen Gebern gebührt herzlicher Dank, ebenso auch den unermüdlichen Sammlerinnen und Sammlern, die trotz schlechtem Wetter am Sonntag unermüdlich bis in die fernsten Orte des Oberamts ihre Pflicht erfüllten.
Die Dereinsgeschichte des Musikvereins Neuhengstett
Der Musikverein Neuhengstett feierte vor wenigen Tagen sein lOjähriges Bestehen,-
Es tut sich was am Vrühl
Ein weißes, giebeliges Zeltdach hat heute das Brühlgelände erreicht. Dickbauchige Wagen mit grellen, bunten Farben stehen umher. Dann und wann brüllen Tiere aus Käfigen heraus. Die Pferde wiehern. Die Menschen eilen geschäftig hin und her und rufen durcheinander. Stangen ragen unverwandt in den blauen Himmel Hinein. Auf der Straße bleiben die Menschen stehen und schauen neugierig auf das bunte Gewoge und Gelärme.
Wollen Sie wissen, was das alles ist? Es ist der Zirkus der 7900, der heute abend sein erstes Schauspiel bei uns gibt. §
Rohling verprügelt Schwester und Vater
Der 44jährige, verheiratete Angeklagte von Meistern stand unter der Anklage der gefährlichen Körperverletzung, begangen an seiner 29jährigen Schwester und seinem nahezu 70jährigen Vater, mit denen er in Wohngemeinschaft lebt. Die Schwester sollte angeblich den 16jährigen Sohn des Angeklagten auf einer Radfahrt geschlagen haben, was sie sehr entschieden als lügenhafte Angeberei des Jungen bestritt. Der darüber aufgebrachte Angeklagte schämte sich nicht, seiner Schwester nach Backenstreichen mit einem dicken Prügel mehrere Schläge auf den Kopf und ins Kreuz zu versetzen und sie außerdem am Hals zu würgen.
Als der greise Vater den Tobenden wegreißen wollte, schlug der Rohling seinen leiblichen Vater und hieb ihn mit seinem Prügel dreimal zu Boden. Selbst als der Vater zu Boden lag, schlug der entmenschte Sohn noch auf ihn ein. Die Verletzungen an Kopf und Körper waren derart, daß 4 Wochen ärztlicher Behandlung notwendig waren. Sie hätten bei schwächerer Konstitution den Tod des alten Mannes herbeiführen können. Und dies alles wegen einer Bagatelle.
Das Gericht urteilte nach gesundem Volks- empfinben und verhängte über diesen brutalen Menschen, der sich in solch gemeiner Weise an seiner Schwester und seinem leiblichen Vater verging, eine Gefängnisstrafe von zusammen 3 Monaten wegen 2 Vergehen der gefährlichen Körperverletzung. Dem Angeklagten, der sich mit allerlei Mätzchen reinzuwaschen suchte, wurde ausdrücklich bedeutet, baß er sofort verhaftet werbe, sowie er sich zu Hause etwas gegen seine Angehörigen zuschulden kommen lasse. Wenn der Haftbefehl nicht sofort ausgesprochen worden sei, dann nur mit Rücksicht auf die gegenwärtige Heuernte.
Ei« undurchsichtiger Fall Der in Calw wohnhafte 64jährige Angeklagte war der versuchten Erpressung angeklagt. Von 1923—29 bei einem tschechischen Juden in Serajewo Leiter eines Fabrikbetriebes, hatte er diesem nach Ausscheiden aus der Firma bei der Gehaltsablösung eine Erklärung unterschreiben müssen, daß er keinerlei Forderungen mehr zu stellen Habe. Kaum in Deutschland, schrieb er seinem ehemaligen Arbeitgeber, daß er von ihm um 8809 Dinar Gehaltguthaben betrogen worden und seine Verzichterklärung unter Ausnutzung der Notlage seiner ganzen Familie erzwungen worden sei. Wenn er dies Restguthaben nicht noch erhalte, werde er die ganzen jüdischen Schandtaten seines ehem. Chefs in der Presse veröffentlichen. Der Jude erstattete darauf wider Erwarten Strafanzeige.
Das Gericht schenkte den Wahrheitsbeteuerungen des Angeklagten wenig Glauben, zü- mal es in der ganzen Angelegenheit eine schwere Schädigung des Ansehens des Deutschen Reiches erblickte. Das Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis wegen versuchter Erpressung. Beantragt war vom Staatsanwalt 1 Jahr und Haftbefehl.
Das Gericht kennt auch Nachsicht Im vorliegenden Fall hatte sich ein 29jähr. Liebenzeller wegen Beleidigung zu verantworten. Er hatte einer Amtsperson in bezug auf die Ausstellung eines Zeugnisses wegen Fürsorgeerziehung seines Bruders eine unflätige Beleidigung ins Gesicht geschleudert. Der Amtsanwalt beantragte vierzehn Tage Gefängnis. Das Gericht übte mit Einwilligung des Beleidigten Nachsicht, da der Beleidiger lei-end scheint und vermittelte eine Rücknahme der Beleidigung. Das Ber- fahren wurde bis 4. August ausgesetzt, um dem Angeklagten bis dahin zur Zahlung der. Kosten Gelegenheit zu geben.
Schwarzes Brett
»artelamiN». NachdruN verbot«». Calw, den 29. Juni 1936
HI. Unterbau« Il/ILS, Presse- «nd Propa« gandastelle. Von unserer Calwer Sonnwendfeier sind von Kreisbildstellenleiter Pg. Bernsdorff auftrags der Partei eine Reihe gut gelungener Aufnahmen gefertigt worden, die in seiner Foto-Drogerie erhältlich sind. Die Jg. und Kameraden der Truppführerschule werden darauf aufmerksam gemacht.
Gedenkfeiern der Schulen am Todestag Heinrichs I.
Der Kultminister hat angeordnct, daß am 2. Juli ös.' Js., an dem sich zum tausendsten Male der Todestag Heinrichs l. jährt, in sämtlichen Schulen dieses deutschen Königs und Begründers des ersten Reiches der Deutschen zu gedenken ist.
Was der Handwerksmeister wissen muß
Mit der vom Reichswirtschaftsminister an- geordncten Neubildung ber Meistcrprüfungs- ausschüsse ist der entscheidende Schritt zur Vollendung ber Erneuerung des Meistcr- prüfungswesens im Handwerk geschehen. Bis zum 1. August werden im ganzen Reich 70« neue Meisterprüfungsausschüsse erstehen, deren Mitglieder in den nächsten Wochen bereits frü ihre Aufgaben geschult werden. Gleichzeitig hat der Neichsstand des Handwerks durch die Neuschaffung von fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung in rund 125 handwerklichen Vollbcrufcn gewaltige geistige Vorarbeit geleistet.
Was künftig ein Handwerksmeister alles missen mutz, zeigt ber als Beispiel im „Deutschen Handwerk" veröffentlichte Auszug aus den fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung im Schlosserhandwerk. Er muß bei der Meisterprüfung zehn Grund- forüerungen erfüllen, deren jede wieder eine Fülle von Mindestanforderungen vorsieht. Die Arbeitsproben bestehen aus mindestens fünf Aufgaben. Die Krönung bildet das Meisterstück. Umfangreich sind auch die Prll- fungsgebiete für die theoretische Prüfung. Der Prüfling muß nicht nur in seinem Fach eingehende Kenntnisse aufweisen, sondern auch in der Buchführung und anderen kaufmännischen Dingen, im Arbeitsrecht, im Steuerwesen und in der Sozialversicherung und schließlich auch in allgemeinen Fragen.
So müssen allgemeine Kenntnisse über die wichtigsten Ereignisse und großen Persönlichkeiten der deutschen Geschichte sowie eine gewisse Vorstellung vom deutschen Raum und von der Zusammensetzung des deutsche» Volkes nachgewiesen werden. Hierzu gehöre» auch das Wissen über die Grundzüge ber nationalsozialistischen Staatsidee, über die Geschichte der NSDAP, und ihr Programm, über Aufgaben und Aufbau der Partei und ihrer Gliederungen, über den Führer und sein Leben und über die Rassenkunüe. Weiterhin mutz der Prüfling über die geschichtliche Bedeutung und Organisation des Handwerks und über die Ehrcngerichtsbarkeit Be- scheid wissen.
Wie wird das Wetter?
Voraussichtliche Mitterung für Montae und Dienstag: Wechselnd bewölkt, strichwcis« zum Teil gewitterige Regenfälle, geringe! Temperatur-Rückgang, in tieferen Lagen aber immer noch zeitweise schwül. _—
Höheusreibab Stammheim: Wasser 22 Grad.
Die Stimme des Führers ist Deutschland!
Ans dem Brief einer Ausländsdeutschen
Immer wieder erreichen uns Briefe auslandsdeutscher Volksgenossen, die oft in ergreifender Form die Liebe und unwandel- bare Treue zur Heimat bekunden. Ein Stück jener tiefen, dem Menschen auf fremder Erde Kraft schenkenden Verbundenheit spricht auch aus dem Brief einer Deutsch-Bolivianeri» aus Cochabamba, dem wir folgende Stelle entnehmen:
„Am 7. März hörte ich die Rede Hitlers, die er im Reichstag gehalten hatte, durch Transmission von Radio Prieto, Buenos- Aires, hierher gesandt. Der Eindruck hat mich direkt erschüttert, da ich, obgleich durch Heirat Bolivianerin, noch sehr deutsch empfinde und fühle. Es ist dies wohl das äußerste Eckchen, wo man die Rede gehört hat, aber so deutlich, als wenn sie in demselben Zimmer gehalten würde.
Ueber den Inhalt zu sprechen halte ich nicht für angebracht, da wir ja zu weit entfernt sind, um uns ein richtiges Urteil über die jetzige Lage im lieben Deutschland zu bil- den, aber ich wiederhole, es war ein nie zu vergessender Eindruck, die mutige Rebe und den wundervollen Choral „Großer Gott, wir loben Dich" so unmittelbar tn der Nähe gehört zu haben.
elviraSanjenss, geb. Kunst."
Hauptschriftleiter: i.B. Waltee Sfchemau«.