Calw, den 29. Juni 1936

ein kurzer Blick in die Blätter der Vereins­chronik ist aus diesem Anlaß nicht uninter­essant. Der Musikverein Neuhengstett ist aus dem NadfahrcrvereinWanderlust", der am 2. Juli 1927 gegründet wurde, hervorgegan­gen. Am 27. Oktober 1928 beschloß die Mit­gliederversammlung lNadfahrervcrein) die Gründung einer Musikabteilung, und zwar sollte eine sog. Fanfarenkapellc ins Leben gerufen werden. Kurze Zeit später fand unter Kapellmeister Sols, Hirsau schon die erste Probe statt. Die erste große Veranstaltung des Vereins bildete das 2jährige Stiftungs­fest, das am 29. u. 30. Juni 1929 stattfand. An dem ausgeschriebenen Preiskorsofahren beteiligten sich 7 Nadfahrervcreine, am Nen­nen für Einzelfahrer 15 Fahrer. Ein Mark­stein in der Vereinsgeschichte des Radfahrer- vcreins stellt der Ostermontag des Jahres 1939 dar,- an diesem Tage trat die 12 Mann starke Musikabteilung auf einer stark besuch­ten Tanzveranstaltung imRößle" zum ersten Mal vor die Öffentlichkeit. Das erste Platz­konzert der Kapelle fand im Sommer 1932 statt. Am 4. Sept. 1933 erfolgte die Umstel­lung des Vereins vom Nadfahrcrverein zum Musikverein,' cs hatte sich im Laufe der Jahre ergeben, daß sich die Ziele der beiden Rich­tungen (Musik und Sport) nicht zu einer Einheit vereinigen lassen. Ihre erste Aus­zeichnung errang sich die Kapelle beim Lokal- musikfcst des MusikverbandesNagoldgau" in Calw im Sept. 1934. Dabei belegte sie in der Marschbegutachtung den 8. Platz unter

Volkswohlfahrt ist Volksgemeinschaft, Volksgemeinschaft ist Sozialismus der Tat

Ab 1. Juli laufende Beihilfen für kinderreiche Familien

Die nunmehr einsetzende Rückzahlung von Ehestandsdarlehen hat es der Neichsrcgie- rung ermöglicht, den kinderreichen Familien auch laufende Beihilfen zu gewähren (Verordn, v. 24.3.36). Diese Beihilfen wer­den, im Gegensatz zu den Ehestandsdarlehen, nicht nur darlehensweise, sondern endgültig gewährt, brauchen also nicht zurttckgezahlt zu werben. Im Gegensatz zu der einmaligen Kinderbeihilfe auf Grund der Verordnung vom 26. 9. 38, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, sondern zur Beschaffung von Möbeln, Hausgerät und Wäsche biente, kennt die Verordnung über die laufenden Beihilfen diese Einschränkung nicht. Im Fol­genden sei bas Wichtigste über die laufende Kinderbeihilfe mitgeteilt:

Voraussetzung für die Kinderbeihilfe: Die Familie muß fünf oder mehr Kinder haben, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder sind auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder): die Eltern oder Stiefeltern, deren Vorleben und Leumund einwandfrei sein muß, müssen Reichsbürger sein. Der zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete muß eine invaliden- und krankenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben oder vor Beginn der Er­werbsunfähigkeit ausgeübt haben oder Ar­beitslosenunterstützung beziehen: sein Mo­natslohn, wobei Kranken-, Invaliden-, Un­fallrente usw. ebenfalls als Arbeitslohn gel­ten, darf RM- 186. nicht übersteigen.

Kurzberichte aus dem Calwer Gerichtsfaal

14 Kapellen. Im Jahre 1933 wurde die Ka­pelle bei einem Bolksmusikfest in Malms­heim ebenfalls in der Marschbegutachtung mit der Notegut" ausgezeichnet, und beim 1. Volksmusiktag in Nagold konnte sie sich im Wcrtungsspiel sogar die Notevorzüglich" erringen. Diese Erfolge verdankt die Kapelle nicht zuletzt ihrem ausgezeichneten Dirigen­ten, Kapellmeister Solf, Hirsau. Den Verein führten: Von 192728: Ehr. Großmann: von 192834: H. Ayasse: von 19341935: H. Jourdan: seit Anfang 1936: H. Ay­as s e: Schriftführer des Vereins ist seit 1929 Ernst Talmon.

Film und Barietä

DieBad. Hof-Lichtspiele" bringen diesmal ein Programm, das in seiner Aufmachung sehr an großstädtische Bühnenprogramme er­innert. Das Programm zieht in zwei Ab­teilungen an den Augen der Zuschauer vor­über. Im ersten Teil sieht man auf der Bühne die bunte Tanz-Revue von Claire Erik- s c n. Die Darbietungen werden mit einer Vielseitigkeit von Kostümen und Tanzschöp- fungcn der Claire Eriksen unterstützt. Beson­ders gefallen die parodischen Tänze der Re­vue-Truppe. Dabei ist Claire Eriksen von sprühender Lebendigkeit und lachendem Froh­sinn. Es ist daher begreiflich, wenn das Publi­kum in Beifallsstürme ausbricht.

Den zweiten Teil bestreitet der FilmFähr­mann Maria", ein Film von tiefer Ergrif­fenheit, den wir bereits besprochen haben.

Wir geben dazu noch bekannt, daß die Bad.- Hof-Lichtspiele ihr Programm heute abend noch einmal wiederholen.

Höhe und Umfang der Beihilfen: Sie be­tragen monatlich RM. 10. für bas fünfte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren und werden monatlich, erstmalig ab 1. 7. 36, nach­träglich durch die Finanzkasse ausbezahlt. Wird ein Kind geboren, so wird die Beihilfe für dieses Kind erstmalig für den Geburts­monat gewährt: die Beihilfe wird letztmals gewährt für den Monat, in dem eine der obengenannten Voraussetzungen wegfallen (z. B. ein Kind wird inzwischen über 16 I.).

Antragstelluug: Die Kinderbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt, worauf hier besonders aufmerksam gemacht sei. Der An­trag ist bei dem Finanzamt, in besten Bezirk der Antragsteller wohnt, zu stellen. Dem An­trag sind Geburtsurkunden der Kinder sowie Heiratsurkunde ihrer Eltern und Großeltern beizufügen: weitere Einzelheiten sind aus dem vom Finanzamt erhältlichen Vordruck, auf dem der Antrag zu stellen ist, zu ersehen.

Verpflichtung der Empfänger (wie z. B. Darlegung der Einkommensverhältnisse, Le­bensbescheinigung der Kinder usw ) sind aus den Vordrucken des Finanzamtes zu ersehen.

Sonstiges: Der Anspruch auf die Beihilfe ist nicht übertragbar und nicht pfändbar,- die Beihilfe darf nicht auf öffentliche Unterstüt­zungen ungerechnet werden. Urkunden, die zum Zwecke der Erlangung der Kinderbei­hilfen benötigt werden, sind gebührenfrei.

Dr. K. Christoffel, Hirsau.

Der Holder blüht!

Mitten im Heuet, zur Hochsommerzeit, ent­faltet der Holunder seinen prächtigen Blüten­schmuck. Wie lichte Sonnen strahlen die gro­ßen Bliitendolden aus der dunkelgrünen Be­laubung. Sternchen an Sternchen drängen die formschönen Einzclblütchen, mit Staub­fäden und Griffel zierlich ausgeschmückt, im ebenen Bltttenstand zum Licht. Immer wie­der trägt die laue Sommerluft den feinen Holderduft durch die Dorfstraße, in den wei­ten Hof und die offenen Bauernstuben.

DerHolderstock" gehört zum Bauernhof des Calwer Waldes, wie der Geranium aufs Fensterbrett, dasNägele" ins Hausgärtle und der Ginster in den Pfingstwald. Hier schmückt er den Dorfeingang an den Ecken langer Scheunenwände, dort deckt er mit aus­ladender Krone Sie unvermeidliche Miste. Mit schwarzem Schürmund und zwei schwar­zen Zuglochaugen schaut bas weißgetünchte Backhäuschen aus der Hofecke unter dem Ho- lunöerbusch hervor. In der Mittagsglut sitzt der Bauer in feinem Schatten auf dem Den­gelstock und macht die Sense scharf für die nächste Mahd. Abends genießt der Aehne unterm Blütenbaum sein Feierabendpfeif­chen. Und Sonntags sieht man oft die Ahne dort mit der Brille die Predigt lesen, oder erzählt sie den Enkeln ausEs war einmal".

Einmal während der Blütezeit steigen die Kinder ins Geäst, holen die schönsten Dolden herunter und bringen sie der Mutter in die Küche. Diese taucht sie in flüssigen Eierteig und backt in heißem Fett die knusperigen Holderküchle. Unsrem Hausfreund Star sind die schwarzen Beeren lieber als die duften­den Blüten. Wenn er im Herbst die Wein­berge des Unterlandes ausgeraubt hat, kommt er zu einem letzten Besuch auf unsere Berge und nimmt erst Abschied, wenn alle Holderbeeren von den steifen Stielen gepickt sind.

Der Holder ist ein Dorf- und Hofschmuck seit Urväterzeiten. Er hat sich so eingebürgert, daß er selten gepflanzt werden muß: meist wächst ervon selbst" an einem Gartenzaun oder einer Hauswand empor. Auch unsere heutige Vauerngeneration wird den Holder­stock hegen und pflegen. Auch ihre Kinder werden einst, wenn sie sich zum ersten Neigen die Händchen geben, lustig singen:

Ringa, ringa Neiha, s'Kätzle goht en Klaia,

s'Kätzle goht en Holderbusch,

schreist älle husch, husch, husch I

*

Tödlicher Motorradunfall

Gestern nachmittag ZH2 Uhr ereignete sich am Ortseingang von Simmozheim ein schwerer Motorradnnfall. Der Mo­torradfahrer Wilhelm H « ber «nd sein Bei­fahrer Erwin Jordan, beide ans Pforz­heim, fuhren ans Weilderstadt kommend in die dort sich befindliche Linkskurve beim Friedhof. Der Lenker des Kraftrades verlor ans bis jetzt noch ungeklärten Gründen die Gewalt über das Fahrzeug «nd prallte auf die Friedhosmaner auf. Jordan erlitt eine Schädelzertrümmerung und war s o - fort tot. Der Lenker des Kraftrades, Hu­ber, kam unter das Fahrzeug z« liegen «nd wurde mit erhebliche» Körperverletzungen ins Calwer Kreiskrankenhans gebracht.

Dazu erfahren wir noch, daß die Schwester des toten Jordan, die als Beifahrerin auf einem anderen Kraftrad dieselbe Strecke fuhr, vor überwältigtem Schmerz über der Leiche ihres Bruders zusammengebrochen ist.

Rotkreuztagsammlergebnis!

Die Beliebtheit des Roten Kreuzes und seiner angeschlossenen Organisationen im Oberamt Calw zeigte sich auch diesmal wie­der beim Rotkreuztag. Obwohl drei Samm­lungen an diesem Tage waren, konnten wir mit 17 21 RM. fast den gleichen Betrag wie im Vorjahr erreichen, wovon bekanntlich nach Abzug der Unkosten 69 Prozent im Oberamt selbst verbleiben. Den großherzigen Gebern gebührt herzlicher Dank, ebenso auch den unermüdlichen Sammlerinnen und Samm­lern, die trotz schlechtem Wetter am Sonntag unermüdlich bis in die fernsten Orte des Oberamts ihre Pflicht erfüllten.

Die Dereinsgeschichte des Musikvereins Neuhengstett

Der Musikverein Neuhengstett feierte vor wenigen Tagen sein lOjähriges Bestehen,-

Es tut sich was am Vrühl

Ein weißes, giebeliges Zeltdach hat heute das Brühlgelände erreicht. Dickbauchige Wa­gen mit grellen, bunten Farben stehen um­her. Dann und wann brüllen Tiere aus Käfi­gen heraus. Die Pferde wiehern. Die Men­schen eilen geschäftig hin und her und rufen durcheinander. Stangen ragen unverwandt in den blauen Himmel Hinein. Auf der Straße bleiben die Menschen stehen und schauen neu­gierig auf das bunte Gewoge und Gelärme.

Wollen Sie wissen, was das alles ist? Es ist der Zirkus der 7900, der heute abend sein erstes Schauspiel bei uns gibt. §

Rohling verprügelt Schwester und Vater

Der 44jährige, verheiratete Angeklagte von Meistern stand unter der Anklage der ge­fährlichen Körperverletzung, begangen an sei­ner 29jährigen Schwester und seinem nahezu 70jährigen Vater, mit denen er in Wohn­gemeinschaft lebt. Die Schwester sollte angeb­lich den 16jährigen Sohn des Angeklagten auf einer Radfahrt geschlagen haben, was sie sehr entschieden als lügenhafte Angeberei des Jungen bestritt. Der darüber aufgebrachte Angeklagte schämte sich nicht, seiner Schwe­ster nach Backenstreichen mit einem dicken Prügel mehrere Schläge auf den Kopf und ins Kreuz zu versetzen und sie außerdem am Hals zu würgen.

Als der greise Vater den Tobenden weg­reißen wollte, schlug der Rohling seinen leib­lichen Vater und hieb ihn mit seinem Prügel dreimal zu Boden. Selbst als der Vater zu Boden lag, schlug der entmenschte Sohn noch auf ihn ein. Die Verletzungen an Kopf und Körper waren derart, daß 4 Wochen ärztlicher Behandlung notwendig waren. Sie hätten bei schwächerer Konstitution den Tod des alten Mannes herbeiführen können. Und dies alles wegen einer Bagatelle.

Das Gericht urteilte nach gesundem Volks- empfinben und verhängte über diesen bru­talen Menschen, der sich in solch gemeiner Weise an seiner Schwester und seinem leib­lichen Vater verging, eine Gefängnisstrafe von zusammen 3 Monaten wegen 2 Ver­gehen der gefährlichen Körper­verletzung. Dem Angeklagten, der sich mit allerlei Mätzchen reinzuwaschen suchte, wurde ausdrücklich bedeutet, baß er sofort verhaftet werbe, sowie er sich zu Hause etwas gegen seine Angehörigen zuschulden kommen lasse. Wenn der Haftbefehl nicht sofort ausgespro­chen worden sei, dann nur mit Rücksicht auf die gegenwärtige Heuernte.

Ei« undurchsichtiger Fall Der in Calw wohnhafte 64jährige Ange­klagte war der versuchten Erpressung angeklagt. Von 192329 bei einem tschechi­schen Juden in Serajewo Leiter eines Fabrik­betriebes, hatte er diesem nach Ausscheiden aus der Firma bei der Gehaltsablösung eine Erklärung unterschreiben müssen, daß er kei­nerlei Forderungen mehr zu stellen Habe. Kaum in Deutschland, schrieb er seinem ehe­maligen Arbeitgeber, daß er von ihm um 8809 Dinar Gehaltguthaben betrogen worden und seine Verzichterklärung unter Ausnutzung der Notlage seiner ganzen Familie erzwun­gen worden sei. Wenn er dies Restguthaben nicht noch erhalte, werde er die ganzen jüdi­schen Schandtaten seines ehem. Chefs in der Presse veröffentlichen. Der Jude erstattete darauf wider Erwarten Strafanzeige.

Das Gericht schenkte den Wahrheitsbeteue­rungen des Angeklagten wenig Glauben,- mal es in der ganzen Angelegenheit eine schwere Schädigung des Ansehens des Deut­schen Reiches erblickte. Das Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis wegen versuchter Erpressung. Beantragt war vom Staats­anwalt 1 Jahr und Haftbefehl.

Das Gericht kennt auch Nachsicht Im vorliegenden Fall hatte sich ein 29jähr. Liebenzeller wegen Beleidigung zu ver­antworten. Er hatte einer Amtsperson in bezug auf die Ausstellung eines Zeugnisses wegen Fürsorgeerziehung seines Bruders eine unflätige Beleidigung ins Gesicht ge­schleudert. Der Amtsanwalt beantragte vier­zehn Tage Gefängnis. Das Gericht übte mit Einwilligung des Beleidigten Nachsicht, da der Beleidiger lei-end scheint und vermittelte eine Rücknahme der Beleidigung. Das Ber- fahren wurde bis 4. August ausgesetzt, um dem Angeklagten bis dahin zur Zahlung der. Kosten Gelegenheit zu geben.

Schwarzes Brett

»artelamiN». NachdruN verbot«». Calw, den 29. Juni 1936

HI. Unterbau« Il/ILS, Presse- «nd Propa« gandastelle. Von unserer Calwer Sonnwend­feier sind von Kreisbildstellenleiter Pg. Bernsdorff auftrags der Partei eine Reihe gut gelungener Aufnahmen gefertigt wor­den, die in seiner Foto-Drogerie erhältlich sind. Die Jg. und Kameraden der Trupp­führerschule werden darauf aufmerksam ge­macht.

Gedenkfeiern der Schulen am Todestag Heinrichs I.

Der Kultminister hat angeordnct, daß am 2. Juli ös.' Js., an dem sich zum tausend­sten Male der Todestag Heinrichs l. jährt, in sämtlichen Schulen dieses deutschen Kö­nigs und Begründers des ersten Reiches der Deutschen zu gedenken ist.

Was der Handwerksmeister wissen muß

Mit der vom Reichswirtschaftsminister an- geordncten Neubildung ber Meistcrprüfungs- ausschüsse ist der entscheidende Schritt zur Vollendung ber Erneuerung des Meistcr- prüfungswesens im Handwerk geschehen. Bis zum 1. August werden im ganzen Reich 70« neue Meisterprüfungsausschüsse erstehen, de­ren Mitglieder in den nächsten Wochen be­reits frü ihre Aufgaben geschult werden. Gleichzeitig hat der Neichsstand des Hand­werks durch die Neuschaffung von fachlichen Vorschriften für die Meisterprüfung in rund 125 handwerklichen Vollbcrufcn gewaltige geistige Vorarbeit geleistet.

Was künftig ein Handwerksmeister alles missen mutz, zeigt ber als Beispiel imDeut­schen Handwerk" veröffentlichte Auszug aus den fachlichen Vorschriften für die Meister­prüfung im Schlosserhandwerk. Er muß bei der Meisterprüfung zehn Grund- forüerungen erfüllen, deren jede wieder eine Fülle von Mindestanforderungen vorsieht. Die Arbeitsproben bestehen aus mindestens fünf Aufgaben. Die Krönung bildet das Meisterstück. Umfangreich sind auch die Prll- fungsgebiete für die theoretische Prüfung. Der Prüfling muß nicht nur in seinem Fach eingehende Kenntnisse aufweisen, sondern auch in der Buchführung und anderen kauf­männischen Dingen, im Arbeitsrecht, im Steuerwesen und in der Sozialversicherung und schließlich auch in allgemeinen Fragen.

So müssen allgemeine Kenntnisse über die wichtigsten Ereignisse und großen Persönlich­keiten der deutschen Geschichte sowie eine ge­wisse Vorstellung vom deutschen Raum und von der Zusammensetzung des deutsche» Volkes nachgewiesen werden. Hierzu gehöre» auch das Wissen über die Grundzüge ber nationalsozialistischen Staatsidee, über die Geschichte der NSDAP, und ihr Programm, über Aufgaben und Aufbau der Partei und ihrer Gliederungen, über den Führer und sein Leben und über die Rassenkunüe. Wei­terhin mutz der Prüfling über die geschicht­liche Bedeutung und Organisation des Hand­werks und über die Ehrcngerichtsbarkeit Be- scheid wissen.

Wie wird das Wetter?

Voraussichtliche Mitterung für Montae und Dienstag: Wechselnd bewölkt, strichwcis« zum Teil gewitterige Regenfälle, geringe! Temperatur-Rückgang, in tieferen Lagen aber immer noch zeitweise schwül. _

Höheusreibab Stammheim: Wasser 22 Grad.

Die Stimme des Führers ist Deutschland!

Ans dem Brief einer Ausländsdeutschen

Immer wieder erreichen uns Briefe aus­landsdeutscher Volksgenossen, die oft in er­greifender Form die Liebe und unwandel- bare Treue zur Heimat bekunden. Ein Stück jener tiefen, dem Menschen auf fremder Erde Kraft schenkenden Verbundenheit spricht auch aus dem Brief einer Deutsch-Bolivianeri» aus Cochabamba, dem wir folgende Stelle entnehmen:

Am 7. März hörte ich die Rede Hitlers, die er im Reichstag gehalten hatte, durch Transmission von Radio Prieto, Buenos- Aires, hierher gesandt. Der Eindruck hat mich direkt erschüttert, da ich, obgleich durch Heirat Bolivianerin, noch sehr deutsch empfinde und fühle. Es ist dies wohl das äußerste Eckchen, wo man die Rede gehört hat, aber so deutlich, als wenn sie in dem­selben Zimmer gehalten würde.

Ueber den Inhalt zu sprechen halte ich nicht für angebracht, da wir ja zu weit ent­fernt sind, um uns ein richtiges Urteil über die jetzige Lage im lieben Deutschland zu bil- den, aber ich wiederhole, es war ein nie zu vergessender Eindruck, die mutige Rebe und den wundervollen ChoralGroßer Gott, wir loben Dich" so unmittelbar tn der Nähe gehört zu haben.

elviraSanjenss, geb. Kunst."

Hauptschriftleiter: i.B. Waltee Sfchemau«.