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Nationalsozialistische Tageszeitung
Amtliche Zeitung äer N. 8. v. A. P.
Alleiniges Amtsblatt für alle Stadt- und Gemeinde-Behörden des Kreises Ealiv
Nr. 182
Lalw, Donnerstag.
11. Juni 1S8S
8. Jahrgang
Wie wir die Arbeitsbeschaffung finanzieren
Der Leipziger Oberbürgermeister Gördeler auf dem Intern. Gemeindekongretz
Berlin, 10. Juni.
Ueber die Finanzierung der deutschen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit der Macht- ergreifung berichtete auf dem Internationalen Gemeindekongreß ausführlich der Leipziger Oberbürgermeister Dr. Gördeler: Die Kosten wurden aus laufenden Einnahmen, durch An- leihen und durch kurzfristige Kredite bestritten. Ein Teil endlich ist durch die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit aufgebracht worden. Im Rahmen des Reichshaushalts sind 1135 Millionen Reichsmark bereitgestellt worden, die Ende 1934 fast restlos vergeben waren, 140 Millio- nen sind durch die freiwilligenSpen« den gedeckt. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung hat für die Finanzierung der werteschaffenden Arbeitslosenfürsorge 1933/35 fast zwei Milliarden ausgegeben.
Bei der Ausdehnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen konnten die Mittel nicht mehr durch die Haushalte gestellt werden. Die dazu notwendigen langfristigen Kredite waren auf dem Kapitalmarkt nur begrenzt zu beschaffen. Es sind daher neue Wege eingeschlagen worden. Zunächst durch den Vorgriff auf künftige Einnahmen, der kurzfristig durch Wechsel erfolgte. Die Vorbelastung beträgt für 1933 160, 1934 741. 1935 985, 1936 1919, 1937 914, 1938 V09 Millionen.
In Beantwortung der von Prof. Hilton aufgestellten Fragen erklärte Dr. Goerdeler u. a.: Wir stehen in der Welt vor großen Entscheidungen. Entweder wird auf der Grundlage sicherer Währungen und ihrer Abstimmung aufeinander und durch Verzicht auf einseitige Abänderung die unerläßliche Voraussetzung für eine Gesundung und Belebung des Güteraustausches in der Welt geschaffen: dann kann jtzdes Volk seine besten geistigen, körperlichen und sittlichen Eigenschaften ausnützen, und die allgemeine Gütererzeugung wird so billig wie möglich sein, oder man will oder kann die Krok- »ügigkeit, die nun einmal zu einem solchen Entschlüsse gehört, nicht aufbringen. Dann bleibt aus die Dauer nichts übrig, als die Arbeitsteilung wieder zu beseitigen. Es würde nur nützlich erscheinen, wenn auch dieser Kongreß von Gemeinden, die ja letzten Endes von den Auswirkungen wirtschaftlicher und sozialer Erschütterungen immer zuerst betroffen werden, diese Tr-
Acht Millionen ZussndliKe starten
Das Deutsche Jugendfest vom 20. bis 23. Juni Berlin, 10. Juni.
Am Deutschen Jugendfest, das vom 20. bis 83. Juni mit sportlichen Wettkämpfen und Sonnwendfeiern begangen wird, wird sich die gesamte deutsche Jugend beteiligen, soweit sie durch die Hitlerjugend und die Schulen erfaßt ist. Gegenüber einer Beteiligung von fünf bis sechs Millionen im Vorjahre rechnet man, daß dies, mal sie- oen bis acht Millionen Jugendliche daran teilnehmen werden.
Zweck und Ziel der sportlichen Wettkämpfe ist, alljährlich eine große planmäßige Ler- stungsprüfuna durchzuführen, die sich in Einzellei st ungs-Prüfungen in den Schulen bis zum 18. Juni und in Mannschasts-Mehrkämpfen (am 20. Juni für das Deutsche Jungvolk, am 21. Jum für die Hitlerjugend) gliedern. Die siegenden Mannschaften in den Mehrkämpfen werden mit einer Ehrenurkunde mit der Unterschrift des Führers aus- gezeichnet. Den Einzelsiegern wird bei der Erreichung von 180 Punkten eine Plakette und eine Siegernadel überreicht. Vorgesehen sind drei Wettkampfübungen: 60- bzw. 100- Meter-Lauf, Weitsprung, Schlagball bzw. Keulenweitwurf.
Den Abschluß des Deutschen Jugendfestes bildet die Sonnwendfeier, an der alle Schulpflichtigen teilnehmcn; sie wird im Aufträge der Partei von der Hitlerjugend durch- oeführt.
kenntnis vertiefen würde, wenn er oen > Willen zur Zusammenarbeit stärken würde. Diese Zusammenarbeit muß die natürlichen Grundlagen eines lebendigen Leistungsaustausches wiederherstellen. Das deutsche Volk ist, wie der Führer und Reichskanzler wiederholt feierlich verkündete, aus innerster Ueberzeugung zu einer solchen Gemeinschafts, arbeit bereit.
ReichsallsWIi
M» SchW de; deutsche» Blutes
Die erste Sitzung des Reichsausschusses zum Schutze des deutschen Blutes wurde im Reichsinnenministerium von Staatssekretär Mundtner eröffnet, der u. a. als höchstes
Ziel der Gesetzgebung des Dritten Reiches die Selbstbehauptung des deutschen Volkes, die Erhaltung und Hochhaltung des deutschen Volkstums bezeichnete. In erster Linie dienen die auf dem Parteitag der Freiheit erlassenen Nassegesetze diesem Zweck. Der Neichsausschuß hat die hohe Verantwortung für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen zu tragen. Bei den Entscheidungen ist die Mitwirkung erfahrener Sachverständiger zweckmäßig; in dieser Eigenschaft hat der Führer und Reichskanzler die Mitglieder des Reichsaus- fchustes bestellt. Dann erörterte Staatssekretär Dr. Stuckart die Absichten des Gesetzgebers und die grundsätzlichen Richtlinien für die Praktische Arbeit des Reichsausschusses.
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Sowjetunion untrennbar von den Komintern
Bundesrat Motta lehnt Beziehungen zwischen Schweiz und Moskau ab
rung aber kann das nicht, selbst wenn sie es verspräche. Die kommunistische Propaganda stellt aber in den Augen des Bundesrates ein mo- ralisches Verbrechen dar. Die Sowjetregierung ist heute noch untrennbar von der Dritten Internationale. Es besteht zwischen der Sowzetregierung und der Kommunistischen Partei eine teilweise Wesensgleichheit der Personen und eine Solidarität der Ideen und Interessen. Der Einfluß Moskaus ist überall am Werke. Die Dritte Internationale schwingt die Brandfackel im Westen lebhaft und feiert dort die Verbindung von Kommunismus und Anarchie. Der Einfluß Moskaus arbeitet, wo er kann, an der Bildung von Volksfronten. Er bringt die französischen Kommunisten dazu, die Militärkredite anzunehmen, und die Schweizer Kommunisten, sie abzulehnen. Die politische Weltlage verbietet es, zu dulden, daß Schweizer Boden unter dem Deckmantel von Privilegien und diplomatischen Immunitäten zu einem internationialen Propa- gandazerstrum wird!
Verveeblluiixsskliviiimen mit Urr 8edveelr xeklliiälßt
Der deutsche Gesandte in Bern hat eine Note überreicht, nach der die schweizerischen Vorschläge zur Abänderung des Verrechnungsabkommens nicht als Grundlage für weitere Verhandlungen angenommen werden können. Die Reichsregierung hat daher vorsorglich das Verrechnungs- und Warenzahlungsabkommen zum 30. Juni 1936 gekündigt, sich aber zu Verhandlungen bereit erklärt. ' .
Bern, 10. Juni.
Im schweizerischen Nationalrat begann am Mittwoch die große Aussprache über die von den Kommunisten, Sozialdemokraten und von der Duttweiler-Gruppe eingebrach- ten Anträge auf Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Sowjetunion. In ihrem Verlauf begründete Bundesrat Motta ausführlich die ablehnende Haltung des Bundesrates, wie die eidgenössische Regierung offiziell heißt. Der Bundesrat verhindert nicht, daß Geschäftsleute regelmäßige Handelsbeziehun- en mit Sowjetrußland unterhalten. Er be- eitet aber, daß die amtliche Anerkennung r Sowjetregierung diesen Handelsverkehr wesentlich bestem würde. Der Anteil Rußlands am Weltaußenhand cl ist verschwindend klein; die Schweiz hatte 1935 einen bedeutenderen Außenhandel aufzuweisen als das unermeßliche Sowjetrußland mit 160 Millionen Einwohnern. Der russische Außenhandel ist übrigens in einem Schrumpfungsprozeß begriffen. Er belief sich 1935 nur auf 1650 Millionen Goldfranken, während der der Schweiz 2 Milliarden überschritt. Motta verwies aus das Beispiel Belgiens und der Ber. Staaten, die die Sowjetregierung anerkannt haben, ohne eine Besserung des Handelsverkehrs damit zu erzielen.
Als Voraussetzung für eine amtliche Anerkennung der Sowjetregierung durch die Schweiz bezeichnete Bundesrat Motta den Verzicht der Sowjetregierung aus die mitteloder unmittelbare Unterstützung der kom- mulustischen Propaganda, Die^Sowietpegie-
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mit äer Ka88en8ckanäe
Von 8tasts»llvolt vr. IU. Llldole,
l-eiter Uer lustirpressesteiie Stuttgart
„Die Sünde wider Blut und Raste ist die Erbsünde dieser Welt und das Ende einer sich selbst ergebenden Menschheit." Tiefes Führerwort verleiht einer Erkenntnis Aus- druck, die Allgemeingut aller Völker der Welt werden müßte. Denn nur dann, wenn die Völker aus dieser Erkenntnis die letzten Schlußfolgerungen ziehen, werden sie ihr in sich selbst verankertes Leben auf die Dauer zu führen in der Lage sein.
Für das deutsche Volk hat seine nationalsozialistische Staatsführung in dieser Richtung die notwendig erscheinenden Konsequenzen gezogen: am 15. September 1935 zu Nürnberg, am „Neichsparteitag der Frei- heit", durch die „Nürnberger Gesetze". Diese Gesetze, voran das Neichs- vürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, sind von fundamentaler Bedeutung für das küns- tige geschichtliche Leben des deutschen Volkes. Ihnen liegt das durch nichts zu erschütternde Misten zugrunde, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und in ihnen spiegelt sich der unbeugsame Wille der deutschen Staatsführung wider, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern.
Insbesondere das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre toll die blutmäßigen Grundlagen des deutschen, völkischen Lebens und damit den Bestand der artgleichen Gemeinschaft dcs deutschen Vol- kes für immer garantieren. Es unterliegt nun keinem Zweifel, daß dieses Gesetz, durch welches die Eheschließungen wie auch der außereheliche Berkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten wurden, wefentlich dazu beigetragen hat, das deutsche Volk über die Bedeutung der Rasse für Ehe und Famtlse und damit für Staat und Volk nachdrücklich st aufzu klären. Und dennoch muß man täglich die Erfahrung machen, daß trotz der Nürnberger Gesetze sich immer wieder Fälle von Rafsenschande ereignen. Dies, obwohl der gesamte deutsche Propagandaapparat ununterbrochen aufklärend und warnend wirkt und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre Raffenschande mit Gefängnis- oder Zuchthausstrafe bedroht und die deutschen Gerichte dementsprechend schon schwere Strafen gegen Rassenschänder verhängt haben.
Und trotzdem geben die bestehenden Gesetze meines Erachtens die Möglichkeit, den Kampf gegen die Rafsenschande erfolgreich zu führen. Es ist nur nötig, daß die deutschen Gerichte die Nassenschänder, gleichgültig, ob es sich um Juden oder um art- vergessene deutsche Männer handelt, mit der schwer st möglichen Strassier Zuchthausstrafe, belegen.
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Lies ifr aver nach den getroffenen Feststellungen bislang nur in der kleineren Zahl der Fälle geschehen. In vielen Fällen mag den betreffenden Strafurteilen die richter- liche Ueberzeugung zugrunde gelegen haben, die krjte.Zeit nach Inkrafttreten des Blut-